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20.08.2022
Aus dieser umfangreichen Antwort ist gleich auf der mittlerweile übersetzten Hauptseite zu entnehmen, dass jeder Fall einzeln entschieden werden muss, darum hier auch keine Veröffentlichung, sondern die Bitte mich per WhatsApp oder E- Mail anzuschreiben, wir antworten jedem einzelnen Kunden zeitnah.
Schönes Wochenende Euch.
11.08.2022
Wir wissen nicht, ob es etwas Neues gibt, wir haben heute mit 2 Leuten seit 8 Uhr die Ämter angerufen und niemanden erreicht, wird hier mittlerweile wie bei Euch. Also Montag wieder, erreichen wir nichts, sind wir Dienstag eh in Warschau und fahren selbst beim Ministerium vorbei, auf dem Rückweg dann auch hier wieder. Es sind zwar 100 km bis zur Behörde, und 500 bis Warschau, aber wir müssen ja vorwärtskommen. Schönes Wochenende.
05.08.2022
Ich mache es kurz heute, aber nicht vergessen, es sind keine normalen Briefe, die wir erwarten sondern 2 Rechtsanfragen, jede beinhaltet gut 100 Seiten. So etwas dauert in der BRD gut 8 Monate, also nicht auf Polen meckern, wenn es nach 8 Wochen noch nicht da ist. Jetzt zum Stand von heute:
Antwort aus Warschau ist noch nicht angekommen bis heute, aber wir haben jetzt beide die Nummer der Rechtsanfragen und natürlich versucht, das Ministerium für Infrastruktur in Warschau zu erreichen. Da sind allerdings (denke wie bei Euch) über 30 Grad im Schatten und die Zuständigen nicht erreichbar heute.
Machen wir also Montag weiter, für Dienstag ist ein Treffen geplant mit der Nachfolgerin der Fahrerlaubnisbehörde und uns. Morgen soll die Hitze ja etwas nachlassen, schönes Wochenende.
29.07.2022
Da bis heute nichts passierte, riefen wir 13 Uhr an im Amt, mussten warten, ehe sie die Post sortiert hatte. Leider kein Brief vom Ministerium dabei, sie ruft da Montag an.
Wir haben das dann sofort getan, die zuständigen Menschen nicht erreicht, aber man rief zurück und sagte, die Antwort sei wohl fertig und abgeschlossen und werde jetzt verschickt.
Passt nicht in unseren Zeitplan, aber immerhin zwingt es, noch etwas durchzuhalten.
Schönes Wochenende
22.07.2022
Das Ministerium hat uns gesagt, dass die Antwort leider jetzt noch nicht, aber voraussichtlich in der nächsten Woche fertig ist, und verschickt wird.
Tut mir leid, nichts Besseres berichten zu können. Wir bleiben am Ball und rufen da Montag, Mittwoch und ggf. auch Freitag wieder an.
Schönes Wochenende
Leider noch keine Antwort eingetroffen, aber wir haben das Ministerium erreicht, genau wie die Antragstellerin der Rechtsauskünfte, also die Fahrerlaubnisbehörde hat auch mit denen gesprochen. Das Ministerium meinte, die Antwort sei leider noch nicht fertig und verschickt, stehe aber zeitnah bevor.
In Schlesien haben wir Fortschritte erzielt für die Leute, die persönlich mit dem mittlerweile verstorbenen Johannes in Zabrze waren, der Rest von Euch, den er auch betreut hat, ca. 120 Leute, meldet sich bitte bei mir.
Es tut mir leid, nicht mehr Positives berichten zu können, wir bleiben dran und vollziehen den Werdegang täglich nach, auch das Ministerium nerven wir jetzt 3-mal die Woche bis zur Antwort.
Schönes Wochenende.
08.07.2022
Wir haben zwar die ein und andere Neuausstellung zu verzeichnen, auch die Signale von eingen Städten, dass sie es tun, aber noch keine Antwort aus Warschau vom Ministerium.
Wir bitten also weiter um Geduld und Verständnis. Schönes Wochenende
Die Post und Kuriere sind in Polen in der Regel bis 13.30 Uhr durch, danach konnten wir anfragen und danke an die 50 Fragen davor, mir ist klar, wie es bei allen brennt und wie heiß es heute wieder ist.
Leider keine Antwort aus Warschau dabei. Und natürlich haben wir auch da nachgefragt, ob die Antwort fertig und verschickt sei. Man sagte uns, die Rechtsanfragen der Behörde seien sehr umfangreich (ich erwähnte ja unsere Gutachten, Urteile und die deutschen Akten dazu vom KBA und Resper) und die Antwort in beiden Fällen benötige mehr als die übliche Bearbeitungszeit (die 8 Wochen waren ja eigentlich auch erst gestern rum, und davon 3 sehr kurze Wochen).
In der nächsten Woche bitten wir die Behörde selbst in Warschau anzurufen, wie weit sie sind und ob ggf. das eine oder andere Dokument oder Gesetz nachgereicht werden soll, damit man zum Abschluss kommt.
Wir hätten gern etwas anderes berichtet und wünschen dennoch ein schönes Wochenende.
24.06.2022
Wir haben gerade mit der Behörde telefoniert und leider war auch heute noch keine Post im Eingang vom Ministerium für Infrastuktur. Nächste Woche versuchen wir es erneut - also schönes Wochenende.
17.06.2022
Leider noch keine Antwort vom Ministerium für Infrastruktur, aber wenn wir uns die vergangenen Wochen anschauen, hatten 3 davon (wie diese auch) nur 2-3 Arbeitstage. (Gestern war hier Fronleichnam, heute Brückentag). Also warten wir noch die kommenden 2 Wochen ab. Mit 6-8 Wochen Wartezeit auf Rechtsanfragen ist Polen der BRD mit 6-8 Monaten weit voraus.
Derweil nutzen wir die Zeit, diejenigen anzuschreiben, die die Wohnsitzerneuerung nicht bezahlt haben und wo bei uns das Dokument (Ausweis oder Pass) abläuft oder abgelaufen ist. Beides ist Voraussetzung für die FS Ausstellung oder PKK Nummer Erteilung, da die polizeiliche Anmeldung in allen Fällen nach 7 Monaten abläuft.
Wir melden uns sofort bei Neuigkeiten und wünschen ein erholsames Wochenende.
03.06.2022
Zusammengefasst vor Pfingsten die Lage hier vor Ort.
Slubice blockiert nach wie vor die Erteilung er PKK Nummern und die Ausstellung der Führerscheine. Andere Städte nicht, wir stehen da seit anderthalb Jahren in Verhandlung. Als letzte Absicherung für die Rechtsgültigkeit wurde eine Anfrage mit allen Details in 2 verschiedenen Fällen an das Ministerium in Warschau gestellt, Antwort wird im Juni erwartet.
Wir haben einen Termin für den kommenden Mittwoch vereinbart, auch unsere Zukunft steht da auf dem Spiel, egal, ob die Antwort schon da ist oder nicht. Wenn man Menschen in die Augen schaut, weiß man oft mehr, als wenn man offizielle Briefe liest. Bei Neuigkeiten melden wir uns hier wieder.
Frohe Pfingsten Euch allen.
28.05.2022
Im Gensatz zur BRD, wo sie 6-8 Monate dauern. Selbst wenn wir die 2 kurzen Wochen als eine rechnen, dürfte die Antwort also noch im Juni erfolgen, und wenn sie positiv ausfällt, wovon wir ausgehen, die ersten Führerscheine endlich wieder ausgestellt und PKK Nummern erteilt werden.
Vermieter melden derweil die an, die den Umzug bezahlt haben in die neuen Städte, und geben die Anmeldungen in der FEB ab, ein Drittel ist bereits erledigt.
Euch ein schönes Wochenende, wir melden uns bei Neuigkeiten.
20.05.2022
Das Ministerium in Warschau hat den Eingang der Anfragen bestätigt zum 29.04.2022 und deren Bearbeitung, konnte aber keine genaue Auskunft darüber geben, wann die Antwort erfolgt, außer, dass dies den Umständen entsprechend zeitnah passiert. Natürlich einerseits verständlich, andererseits nervig, zumal auch andere Städte auf diese Antwort gespannt sind, denn wir werden nicht alle Kunden nur in den neuen 4 Städten abarbeiten, sondern polenweit, allein schon, um die Behörden nicht zu überlasten.
Einige Kunden sind gefrustet, die auf ihren Prüfungstermin warten müssen, und lassen das an uns aus, wollen Geld zurück, darum hier noch einmal kurz die Fakten zum Thema dazu.
Die Anzahlung enthält die Registrierung des Aufenthaltes mit allen Landesrechten wie Land kaufen, Firmen gründen, Konten eröffnen usw. In den USA nennt man das Greencard, in der BRD den unbegrenzten Aufenthaltstitel, wir sagen Bürgerkarte, die EU nennt das meist ID-Card, und sie wird Europaweit mit ca. 1.000 € von den Agenturen gehandelt, was sie auch wert ist. Sie beinhaltet eine Anmeldung über > 6 Monate a. 600 €. (welche bei vielen schon wieder abgelaufen ist, und erneuert werden muss) Und natürlich unsere Dienstleistungen, Lernunterlagen, Arztuntersuchung, Anmeldung in der Fahrschule nach Klassen mit Rotkreuzlehrgang. Wie auf unserer Hauptseite beschrieben, sind wir also in finanzieller Vorleistung und können gar kein Geld zurückzahlen. Wer damit nicht einverstanden ist, schreibt uns an, wir schicken gern die Bürgerkarte zu unserer Entlastung zurück.
Und wir erinnern daran, dass wir immer bei Erteilung der PKK (Erlaubnis) Nummer und auch der FS Ausgabe vom Staat abhängig sind und weder politische Intrigen, Korruption, die Pandemie oder den Krieg erfunden haben, auch nicht die letzte Absicherung der Behörden durch den Brief an das Ministerium.
Letzterer ist aber wichtig, gerade in heutiger Zeit, bleiben doch bei einer normalen Antwort damit alle Fragen ein für alle Mal geklärt, und dabei haben wir alle Kunden im Blick, auch wenn unser Hauptaugenmerk darauf liegt, die Altkunden zuerst mit Dokumenten zu versorgen.
In diesem Sinne Euch allen ein schönes Wochenende.
Guten Tag,
leider ist der Brief aus Warschau noch nicht eingetroffen, sodass auch heute keine verbindliche Aussage getroffen werden kann, nur das Warten auf die nächste Woche.
Bei der Gelegenheit ein Wort in eigener Sache. Wir haben gut 600 eigene Kunden, die noch auf ihren FS oder die PKK (Erlaubnis) Nummer warten und gut 400 „Fremdkunden“ von anderen Agenturen, die es mittlerweile nicht mehr gibt. Es ist unmöglich, jeden einzelnen von Euch anzurufen, anzuschreiben oder auf die Vielzahl der Nachrichten zeitnah zu antworten, darum auch hier jedes Wochenende der gewohnte Bericht für alle.
Perspektivisch sieht es allerdings gut aus, wenn die – hoffentlich positive – Antwort aus Warschau eintrifft, denn gerade haben wir eine Anfrage des deutschen TÜV weitergeleitet, knapp 1.000 LKW-Fahrern aus den ehemaligen GUS Staaten den Führerschein umzuschreiben und Auch das wurde überraschenderweise bejaht und die Bedingungen werden ausgearbeitet. Man würde das schon allein auf Grund des Pensums nicht tun, wenn man uns gegenüber negativ eingestellt wäre. Und natürlich werden wir das so organisieren, dass unsere hiesigen Kunden nicht zu leiden haben oder noch länger warten. Der TÜV sieht das klar, denn bei den Spritpreisen geht den Speditionen das Geld aus, und wenn die Politik so weitermacht, keiner etwas unternimmt, sind in 3 Monaten entweder die Regale leer in den Supermärkten oder das Stück Butter wird 10 € kosten, also sucht man, gemeinsam mit den betroffenen Firmen, nach Alternativen für eine normale Zukunft.
Euch allen ein schönes Wochenende
06.05.2022
Wie schon gedacht, war diese Woche durch die Feiertage einfach zu kurz, um eine Antwort zu erhalten vom Ministerium aus Warschau. Selbst in der kurzen Woche (2 ein halb Arbeitstage) hat man ab Mittag heute schon wieder keine Maus erreicht in irgendeiner Behörde.
Damit schauen wir (und das betrifft leider alle) auf die nächste Woche. Ich versuche mal, in den kommenden 2 Tagen ein wenig Licht in die Hintergründe zu bringen, die uns hier politisch blockieren, immer mehr öffentliche Medien berichten mittlerweile davon, allerdings ist das jetzt eine gute Absicht, der auch hoffentlich Tate folgen können, auch dieses Wochenende ist wieder mit dem mittlerweile üblichen Bürokram und Aktualisieren der Listen, Post usw. verplant.
Im Gegensatz zu mir - Euch ein schönes Maiwochenende – genießt das Wetter.
29.04.2022
Leider und nachvollziehbar nichts Neues diese Woche.
Letzten Freitag wurde das Ministerium für Infrastruktur in Warschau angeschrieben, um die eindeutige Aussage zu erhalten, ja, man darf und kann trotz des schwammigen Auszugs im Eucaris (digitales EU-Führerscheinsystem) einen Führerschein ausstellen. Ich erinnre an letzte Woche, wo ich so einen Auszug reinstellte, Mensch ist 1970 geboren, Fahrerlaubnis entzogen, also erloschen laut Deutschem Gesetz, dennoch steht da die Nummer und ein Datum aus Jahr 1900, also 70 Jahre vor seiner Geburt.
Auch in der nächsten Woche hoffe, aber rechne ich nicht wirklich mit einer Antwort, Sonntag ist 1. Mai, damit Montag Brückentag und Dienstag erneut Feiertag (Tag der Verfassung / Day of Constitution) und ob da Mittwoch einer was macht – die meisten Geschäfte und Amtsstuben haben seit heute bis zum Mittwoch eh offiziell geschlossen.
Aber wir haben von diesem Ministerium bisher schon auf 3 anfragen 3 für uns positive Antworten erhalten und denken, es wird auch diesmal so kommen, auch wenn die Zeit mal wieder gegen uns spielt und es sich Woche um Woche verzögert dadurch.
Lasst uns das Beste draus machen, was geht, genießt das Wetter im Mai, wer hat, seine Familie und habt ein zauberhaftes Wochenende.
22.04.2022
Viel gelaufen die Woche, leider immer noch keine Neuanmeldungen, aber das kommt.
Kurz vor der Ausstellung wird jetzt eine der obersten Behörden bemüht, eine endgültige Entscheidung zu definieren, die endlich den Widerspruch im Eucaris bei den Deutschen beseitigt (sie hätten eine „nicht gültige“ Fahrerlaubnis) und es ermöglicht, trotzdem problemlos auszustellen.
Die Entscheidung wird in den nächsten 2 Wochen erwartet und polenweit anwendbar sein.
Noch einmal der Hinweis, dass für ALLE die Anmeldungen immer nach 6 Monaten ablaufen, also erneuert werden müssen, damit die Behörde wieder zuständig ist, also wer das noch nicht getan hat, und weitermachen möchte, oder auch nur seinen FS endlich erhalten, meldet sich bitte bei mir.
Schönes Wochenende Euch allen.
15.04.2022
Aber nächste Woche platzt die Blase, so denken wir zumindest.
Die Antworten aus Flensburg sind beim Dolmetscher und nach Ostern zurück im Amt, sodass die ersten FSe wohl endlich ausgestellt werden.
Beamte sind eben in jedem Land gleich...
Aber auch Termine für die Anmeldungen haben die Vermieter für die nächste Woche endlich erhalten.
Viel mehr war diese Woche leider nicht drin, wir nutzen einen Teil der Tage jetzt, um die nächste Woche gut vorzubereiten, Euch allen wünschen wir entspannte Feiertage.
08.04.2022
Endlich kommen wir wirklich weiter. Sit eben Murks, wenn man auf Behörden angewiesen ist, noch dazu auf die aus der BRD GmbH.
Wi habne zwar noch keinen Fortschritt bei den An- / Ummeldungen, aber das KBA in Flensburg hat es tatsächlich geschafft, nach 6 Wochen die ersten anfragen vorab per Fax gestern zu beantworten.
Natürlich nicht in Polnisch, also müssen die zum Dolmetscher, aber wir sind zuversichtlich, in der kommenden Woche damit endlich Ergebnisse und erste Führerscheinbestellungen zu bekommen.
Nächste Woche mehr dazu, wer immer noch nicht verstanden hat, was läuft, liest bitte die vorigen Beträge oder schreibt mich an.
Schönes Wochenende Euch allen und bis Karfreitag.
Heute mal direkt nach Besuchen in Meldestellen und der FEB
Seit dem Morgen, bis sie schlossen, waren wir vor Ort und redeten mit den Beamten und haben eigentlich gute Ergebnisse.
Die Anmeldungen wurden aufgehalten, von dem Vorrang der Flüchtlinge, aber der große Zustrom reißt ab, in der nächsten übernächsten Woche werden unsere Vermieter endlich ihre Termine wahrnehmen können und anmelden.
Ich verweise hier noch einmal darauf, dass Anmeldungen für die im Grundpreis enthaltenen 600 € immer nur 6 Monate gelten und bei fast allen abgelaufen sind, also wer Interesse hat weiterzumachen, oder seinen FS zu erhalten, sollte sich melden. Ebenso alle die, die bereits Theorie bestanden haben, aber wo die Praxis offen ist.
FS erhalten, auch das ist endlich restlos geklärt heute zumindest in 4 Städten, die ersten werden (dank Flensburg) im April/Mai eintreffen, bei nachfolgenden Anträgen geht es etwas schneller als dieses Mal mit >2 Monaten Warten auf eine Antwort aus dem Herkunftsland. Und alles nur, weil man in das digitale System nicht schreibt – keine Fahrerlaubnis, stattdessen schreibt man Führerschein ungültig. Aber gut, auch das wurde heute letztmalig geklärt…
Ansonsten müssen wir, um überhaupt weiter machen zu können, nach 10 Jahren die Preise anpassen, vor allem den Spritkosten und der Steuer und um voraussichtlich 1.000 Euro erhöhen das Paket. Nach Ostern, oder spätestens zum 01. Mai. Wer also seinen Freunden einen Gefallen tun mag und Vertrauen hat natürlich, der schickt sie jetzt zu uns. Nicht im Mai.
Und wir freuen uns natürlich, dass man auch bei euch eingesehen hat, Klauterbach war nur ein schlechter Aprilscherz und die Masken endlich fallen lässt.
Also lasst Euch nicht weiter veräppeln und habt ein schönes Wochenende.
25.03.2022
Am Donnerstag, den 24. März 2022, gab Gesundheitsminister Niedzielski auf einer Pressekonferenz bekannt, dass am Montag, den 28. März 2022 in Polen sämtliche Pandemie-Einschränkungen beendet werden. Die Maskenpflicht wird vollständig aufgehoben, auch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Lediglich in medizinischen Einrichten müssen Patienten und das Personal noch einen Mundnasenschutz tragen.
Auch die Quarantäne für Menschen, die eine positiven PCR-Test haben bzw. in Kontakt mit Testpositiven waren, entfällt komplett.
Mit diesen Schritten zieht die polnische Regierung ihre Konsequenz aus den kontinuierlich zurück gehenden Fallzahlen sowie der geringen Hospitalisierungen durch Omikron.
Für alle, die hier neu sind, diese Maßnahmen und die Blockade in Slubice haben unsere Arbeit über 2 Jahre sehr behindert, jetzt können wir zumindest wieder ungestört mit den Fahrerlaubnisbehörden agieren, und die, die ihre Theorie schon fertig haben, auch endlich ihre Praxis in Angriff nehmen, bitte melden dazu bei mir, wir machen Termine dann ab Mai.
Die Ummeldungen, Anmeldungen werden weiterhin durch die Flüchtlinge erschwert, diese Woche kam es zu 2 Terminen a 2 Anmeldungen, aus der letzten Woche fehlen uns auch noch die 10 Bescheinigungen, und es sind mittlerweile über 2 Mio. Flüchtlinge im Land, täglich werden es mehr.
Ich verweise dennoch nochmal auf die Situation, wir haben momentan gut 220 Interessenten zur Ummeldung, aber nur gut 70 haben bezahlt, das sprengt unseren Rahmen, wir dachten an 4-5 Sozialfälle, die wir auslegen, mehr ist nach über 2 Jahren Corona einfach nicht drin.
Parallel werden wir natürlich gerade jetzt die Behörden verstärkt besuchen und argumentieren, dass sie vorerst mit Erklärungen arbeiten sollen, Anmeldungen werden nachgereicht, sowie die Lage sich beruhigt hat. Und wir versuchen, die leidige und zeitlich nervige Flensburgauskunft vom Tisch zu bekommen oder eigene zur Verfügung stellen zu dürfen, denn bei einer privaten Abfrage braucht das KBA nur 2 Wochen, wir sind mal wieder in der 6.
Und für alle, die mich so ungestüm fragen, wann wird mein FS ausgestellt, wann geht es normal weiter, - ich frag mal dagegen, damit jeder sieht, dies Frage kann man nicht beantworten - wann ist der Krieg beendet und die Menschen kehren nach Hause zurück, statt immer mehr rein ins Land, wann herrscht hier wieder Normalzustand? Zumindest im Hinblick auf Corona ist es ja vielen Ländern gelungen, auch Polen endlich ab Montag landesweit.
Sollten wir natürlich die Behörden bewegn können, auf erklärungen zu arbeiten und ohen das KBA, dann kann ich Aussagen treffen, aber bis dahin sind es noch harte, häufige Gespräche und Diskussionen.
Schönes Wochenende Euch allen.
19.03.2022
Gestern konnte endlich der erste Vermieter zur Anmeldung 10 Leute abgeben, im Laufe der Woche sollen die Dokumente fertig sein und auch die anderen Vermieter zwischen den Flüchtlingen anmelden können. Mittlerweile haben wir über 2 Mio. in Polen und kein Ende in Sicht, daher ist es umso besser, dass sich unsere Hartnäckigkeit jetzt auszahlt.
Ebenso in den Städten, die ihre Zusage gemacht haben, Führerscheine und PKK Nummern zu erteilen, immer wieder tauchen auf Grund der für sie neuen Situation Fragen auf, die zwar im Gutachten eindeutig beschrieben sind, dennoch oft nicht völlig verstanden werden, also fahren wir weiterhin die Behörden ab, reden mit ihnen, erklären es und reichen Nummern weiter von anderen Ämtern, die diese Fragen bereits begriffen haben, wie zum Beispiel den Unterschied zwischen Sperrfrist und Fristende.
Ansonsten warten wir noch immer bei den bereits beantragten (und dem gewonnenen Urteil vom Sergius N.) auf die Auskunft aus Flensburg, die lassen sich wie üblich, Zeit, wir arbeiten diese Woche auch daran, dieses nach 3. Direktive überflüssige Verfahren einfach wegzulassen.
Euch allen ein schönes restliches Wochenende und eine angenehme Woche.
12.03.2022
Nach wie vor bestimmt der Krieg die Lage und die Flüchtlinge erschweren die Anmeldung, wir hoffen, dass sich das in den nächsten 2 Wochen beruhigt.
Auch bei denen, die bereits 1 Jahr in Bearbeitung sind, warten wir ab Montag in der 6. Woche auf die Auszüge aus dem KBA in Flensburg, was aber üblich ist für diese „Beamten“.
Auch die Entscheidung in den anderen Städten ist noch nicht getroffen, die Chefs haben momentan genau wie bei Euch andere Sorgen und vertrösten uns auf nächste Woche, wie schon die Woche zuvor.
Noch ein Wort zum Auslegen der Miete, das wurde scheinbar falsch verstanden. Ich meinte damit 3-5 Leute, denn nach 2 Jahren Corona ohne Einnahmen, ist kein Geld mehr da, im Gegenteil, ich habe alle Autos verkauft etcpp. Und wenn mir jetzt von momentan über 220 Leuten gerade mal 40 die Miete überweisen, können meine Mädchen auch nicht mit Engelszungen die Vermieter überreden, jeweils 10 Leute anzumelden und Miete gibt es schonmal für einen oder zwei. Ich ersuche da um Verständnis. Ebenfalls dafür, dass ich aktuelle Ausweiskopien abfordere, ich kann immer nur solange anmelden lassen, wie der Ausweis gültig ist, und wenn ich in den Akten nur noch abgelaufene Kopien haben, wie bei Alexander D. und anderen, dann schickt aktuelle Fotos, das dauert einen Minute per WhatsApp, mich per Mail deswegen auch noch anzumachen weit mehr, also bitte nachdenken und nicht unnütz Energie und meine Zeit verballern.
Hinzu kommt wie bei Euch die enorme Preissteigerung beim Sprit (Gas wurde hier dank der unsinnigen Sanktionen von einem Tag auf den anderen um 100% erhöht), dennoch sind wir gleich Montag früh wieder unterwegs zu den Behörden.
Trotz allem blicken wir nach vorn und wünschen euch eine angenehme Woche.
06.03.2022
Rapport der Woche
Sorry für die Verspätung, aber ich liege mit Grippe usw. schon den 3. Tag im Bett, darum diesmal auch nur kurz.
Die Listen für die ersten ca. 150 Leute sind fertig und samt Dokumenten und Geld bei den Vermietern (hier muss ja immer der Vermieter selbst anmelden). Allerdings wird die Arbeit überall durch die zahllosen Flüchtlinge (meist nur Frauen und Kinder) erschwert, die zwar an der Grenze registriert, dann aber über das Land verteilt werden, momentan etwas über eine Million, selbst Slubice hat die Sporthallen usw. voll, die Hilfe ist groß, aber für Sozialhilfe usw. müssen sie registriert werden und haben natürlich Vorrang. Aber die Ämter unternehmen große Anstrengungen und wollen eventuell das auch in den Unterkünften digital machen, sodass sich der Zustand ein einer Woche wieder normalisiert haben dürfte.
Selbst die Woiwodschaft in Gorzow (Bürgerkarte, heute ID-Card beantragen), mit der wir fast 20 Jahre normal arbeiten, war so überlaufen in den letzten 2 Wochen, dass teilweise keine Termine vergeben, wurden, wir erhielten allerdings die Möglichkeit, dass auch in einer anderen Stadt zu tun, sodass wenigstens die Neuanmeldungen bei Bedarf fließend abgewickelt werden können.
Ausstellung derjenigen, die woanders schon länger gemeldet sind, rückt auch näher, wir rechnen in 1-2 Wochen damit, die Antwortzeit aus Flensburg ist nächste Woche auch rum.
Bei dem Rest wird das ein wenig dauern, nur zum besseren Verständnis. Nach der Anmeldung erfolgt die neue Antragstellung, deshalb dann bitte nochmal ein Passfoto schicken, das Abfordern der Akte, und ebenfalls wieder aktueller Auszug aus Flensburg, falls er älter als 6 Monate ist, noch verzichten die wenigstens Behörden darauf, aber wir arbeiten dran.
Ansonsten werden die anderen Städte voraussichtlich in der nächsten Woche auch der Ausstellung zustimmen, abgesehen von Slubice natürlich und Gorzow, alte Seilschaften sind da immer noch aktiv, aber die brauchen wir ja dann nicht mehr.
Da meine Damen hier in Polen alle arbeiten dürfen, den hier Anwesenden in Deutschland einen schönen Frauentag am Dienstag – dem Rest eine angenehme Woche.
11.02.2022
Eure Anmeldung am Wohnsitz ist immer nur 6 Monate (manchmal 7) gültig. Dank Corona muss diese bei allen erneuert werden, auch bei den Neuzugängen, da wir in Slubice angemeldet haben, der Politiker, auf den wir dabei gesetzt hatten, den Machtwechsel aber nicht vollzogen hat, sie müssen also auch dorthin ziehen, wo man FSe auch ausstellt. Die anderen Städte, die jetzt Führerscheine ausstellen und PKK Nummern für den Erwerb erteilen, brauchen diese Anmeldung, um überhaupt zuständig zu sein.
Die Anmeldung kostet auf Grund der Anzahl keine 600, sondern „nur“ 400 €.
Wer gar kein Geld hat im Moment, wir legen aus, soweit wir können, oder man schickt neue Kunden und wir verrechnen die Coutage. IBAN Nummer schicke ich auf Anfrage per WhatsApp oder Mail.
Beide Städte haben eine schnelle Bearbeitung zugesichert, wir rechnen mit den ersten Nummern und Scheinen noch diesen oder nächsten Monat. Die anderen Städte haben noch keine Entscheidung getroffen, abgesehen von Slubice, wo sich vorerst wohl nichts ändert, erfolgt die Entscheidung da aber auch in der nächsten Woche. Dazu bitte Foto Ausweiskopie und Foto unterschriebene Vollmacht. Ich weiß, ich habe das alles, aber wir ziehen gerade um, es wird ein neues Büro geben und 3 neue Mädchen, auf Grund der Masse an Arbeit.
Wir sind sicher in den letzten 3 Jahren (seit Corona in 12/2019 ausbrach) oft veräppelt worden, aber diesmal hat die Sache Hand und Fuß, wer dem nicht traut, wartet eben, wer der Sache traut, reagiert jetzt, wir melden in der nächsten Woche die ersten 100 bereits in den neuen Städten an, da der Zeitablauf ja auch einiges erfordert. Also wer jetzt reagiert, bekommt ihn eben fürher, wer in einem Monat reagiert, eben einen Monat später.
Konkret zum Zeitablauf. Nach Eingang der Fotos und Überweisung melden wir in den 2 anderen Städten an und schicken Fotos von der Anmeldung. Fragen nach Eurer Adresse und schicken neue Anträge zu (sind doppelseitig, die Wenigstens haben solch einen Drucker dafür, dauert einen Tag und einen zurück). Ihr unterschreibt, klebt Passbild ein oder legt dazu, schickt zurück, wir geben ab.
Erlaubnisnummern (PKK) wurden uns innerhalb einer Woche zugesagt, FS`e innerhalb „kurzer Zeit“. Wobei wir Flensburg kennen und wissen, die Antwort dauert oft 3-6 Wochen. Dennoch rechnen wir bei denen, die da schon liegen mit der Ausgabe noch diesen Monat, spätestens im März.
Noch ein letztes Wort in eigener Sache – falls ich nicht antworte an diesem Wochenende auf die zahlreichen Nachrichten, - nach dem Tod meiner Väter letztes Jahr liegt auch heute meine Schwiegermama im Sterben, im künstlichen Koma, also schmerzfrei, aber dennoch hat die Familie jetzt Vorfahrt, wie wohl bei Jedem von Euch, ich arbeite das dann ab Montag, Dienstag alles ab.
Zauberhaftes Wochenende
07.02.2022
Weiter geht es mit dem EU-FS ohne MPU.
Nach langer Covid Zeit und politischer Blockade haben die ersten 2 von 10 Städten die Ausstellung er Führerscheine und Erlaubnisnummern (PKK) zu erteilen, eine FE zu erwerben zugesagt. Wir starten also neu durch.
Leider ist Slubice noch nicht dabei. Sodass alle umgemeldet werden müssen. Auch die, bei denen die Anmeldung noch läuft, die läuft in Slubice, der Politiker, auf den wir gesetzt haben, hat den Machtwechsel aber noch immer nicht erreicht. Ergo nehmen wir die Städte, die uns gewogen sind.
Das heißt für jeden Einzelnen (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die das schon getan haben), den neuen Wohnsitz bezahlen, Fast alle waren in Slubice angemeldet, Wohnsitz läuft immer nur 7 MOnate und in slubice dreht sich vorerst nichts, die Vollmacht dazu unter dem Post herunterladen, unterschreiben und per WhatsApp oder E-Mail an uns zurücksenden als 1. Schritt. Geld überweisen (Kontonummern bzw. IBAN auf Anfrage, wird hier nicht veröffentlicht) und zwar keine 600 € wie eigentlich üblich, wir konnten die Vermieter auf Grund der Vielzahl der Kunden für Februar/März auf 400 € runterhandeln, danach erfolgt die Anmeldung und ggf. (wenn wir keine Reserve haben) die Zusendung eines neuen Antrags mit er Bitte um Unterschrift und Foto für die neue Behörde. Spart Zeit.
Wir haben lange und mit mehr als Zahnfleischbluten gekämpft, endlich wieder Erfolg. Wer mag, zieht wieder mit, wer zweifelt, wartet auf die Führerschein Veröffentlichung im März oder geht andere Wege. Wir jedenfalls sind durch mit dem Thema, auch wenn es noch den gesamten Monat mit Telefonaten, Mails und Terminen bei den Behörden verschlingen wird. Jetzt liegt es an euch, an dem, was Ihr wollt. Rückfragen bitte per WhatsApp schriftlich (Kontonummer usw.) Telefon WhatsApp am Wochenende ab Mittag, diese Woche haltet Ihr uns sonst nur von der Arbeit ab, und Wochenende (sonst klingelt 6.15 Uhr der Wecker in der Woche) müssen wir ausschlafen dürfen.
Angenehme Woche Euch allen.
Bitte (wer noch nicht getan) diese Vollmacht unter dem Beitrag runterladen, unterschreiben und per Foto vorab zusenden, danke.
02.02.2022
Obwohl die Woche nicht rum ist, wird nicht mehr viel passieren, darum bereits heute mein Bericht der letzten 3 Tage. Unsere Anschreiben sind in allen Städten, wo Kunden von uns bearbeitet werden, angekommen, sie beinhalteten jeweils ca. 36 Seiten, bestehend aus dem Anschreiben, dem Gutachten und den beiden Urteilen, einmal vom obersten polnischen Gerichtshof und einmal von der 2. Instanz in Gorzow (bei Interesse ist der Download unter dem letzten Beitrag möglich).
Montag bestätigte man uns den Eingang, wobei 2 der Chefs diese Woche noch Urlaub haben. Heute, auf Nachfrage und eventueller Terminabsprache erhielten wir höflichst für morgen und übermorgen eine Absage, wir mögen uns nächste Woche ab Montag wieder melden. Das Thema sei zu umfangreich für eine rasche Entscheidung, zumal alle 6 Richter und die Gesetzeslage im absoluten Widerspruch zu den aktuellen Rundschreiben stehe. (Dort stehe sinngemäß, die Deutschen hätten alle eine Fahrerlaubnis und wollten sich hier ein zweite erschleichen, belegt mit einem unvollständigen, um nicht zu sagen „gefakten“ Gutachten.)
Wir werten diese Entscheidungen positiv, eine Ablehnung der Urteile wäre (wie in Slubice, wo sich vor dem Machtwechsel an der Linie nichts ändern wird) bereits heute erfolgt.
Sicher wir es in einigen Städten schwierig werden und weitere Diskussionen, Besuche mit Anwalt usw. erfordern, aber wir sind zuversichtlich, dass wenigstens 2 Städte nächste Woche nach Recht und Gesetz handeln und die Lage anerkennen werden, so dass wir uns dann eben vorerst auf diese beiden konzentrieren. Der Rest wird dann ohnehin folgen, uns dann auch egal, ob früher oder später.
In diesem Sinne eine angenehme Restwoche und ein schönes Wochenende, wir melden uns spätestens zum nächsten Wochenende mit hoffentlich guten Ergebnissen für alle Beteiligten.
28.01.2022
Guten Abend,
da wir Anfang der Woche noch kaum einen Chef einer FEB erreichten per Telefon, haben wir uns die Mühe gemacht und allen 10 Städten, wo wir oder andere für unsere Kunden den FS oder die PKK Nummer (Erlaubnisnummer eine FE zu erwerben) beantragt haben, diese auf Grund des neuen Urteils anzuschreiben. Die Briefe beinhalten das Urteil der 2. Instanz der SKO (1.VG und Dienstaufsicht) in Gorzow gegen Sergius N, das Urteil von Klaus-Dieter S. vom obersten polnischen Gerichtshof, sowie das von den führenden Rechtsexperten Polens und Deutschlands für uns gemeinsam erstellten Gutachtens, alles Wichtige natürlich markiert, es waren jeweils 36 Seiten und ein Anschreiben dazu. Wir rufen überall Montag an dazu, lassen sie es lesen und verarbeiten, machen für Mittwoch Termine im Umland, mit den Anderen Telefonkonferenzen, berichten zum Ende der Woche wieder.
Erstmals ist es gelungen, dass beide Gerichte (2. Und letzte Instanz) schreiben, schwarz auf weiß, deutsches Recht unterscheidet sich vom Polnischen, die Fahrerlaubnis der Deutsche ist mit dem Entzug erloschen, sie haben keine, eine Blockierung der Deutschen sei also eine Fehlentscheidung; was alle Diskussionen aushebeln dürfte – sofern man sich nicht wieder hinstellt und sagt, EU-Recht stehe nicht über nationalem polnischen Recht und was vom Austritt und 2. Weltkrieg faselt, der ja nun auch seit knapp 100 Jahren Geschichte ist.
Ich möchte hier nicht weiter über die Einzelheiten berichten, um unseren Feinden und (auch hier, wie bei Euch) korrupten Politikern Spielraum zu geben, aber insgesamt sehen wir der kommenden Woche mit mehr Optimismus entgegen als in den letzten 2 Jahren zusammen.
Die Urteile und das Gutachten veröffentliche ich im Original ohne Schwärzung, sind mittlerweile eh im gesamten polnischen Raum bekannt und sorgen für Aufsehen, Interessierte benutzen bitte einen Übersetzer oder schreiben mich über das Wochenende dazu an.
Wochenende – ein zauberhaftes Euch allen.
21.01.2022
Endlich, allerdings bekommt man Freitag ab Eins, jeder macht seins, auch in Polen keinen mehr an die Strippe, aber Montag machen wir Termine mit den Behörden und legen die Argumente der Richter vor. Bis dahin werden sie auch übersetzt, Argumente zitiert und die ewig gleichen Fragen beim Unterschied zwischen polnischer und deutscher Gesetzgebung noch einmal in Kurzform aufgelistet. Hier mal vorab ein kurzes Zitat aus dem Urteil, was zeigt, unser Rechtsgutachten dazu wurde diesmal bereits in der 2. Instanz (SKO, 1. VG) berücksichtigt und somit stellt die Weigerung der FS Ausstellung und oder Erteilung der PKK Nummer eine falsche Entscheidung, einen Rechtsbruch dar.
". Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass die Informationen von ESPJ nicht, wie der Starost annimmt, zeigen, dass der Führerschein (Führerschein) entzogen wurde, sondern nur ergeben, dass der Führerschein (ein Dokument, das ihn bestätigt) nicht mehr gültig war. Darüber hinaus behauptete der Bevollmächtigte, dass die Starosta S. in der ausgestellten Entscheidung falsch auf den Inhalt von Art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Umwandlung) urteilt. Zweifellos zeigen die Informationen im EUCARIS-System, dass die Website derzeit keinen Führerschein hat. Dies ist wichtig im Zusammenhang mit z.B. 8-3 Abs. 2 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes (SIVG), der den beschriebenen Sachverhalt anders als im polnischen Recht definiert, denn „dass mit dem Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis erlischt“, was bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nicht neu ausgestellt werden kann , weil sie als solche nicht mehr existiert (im Rechtsverkehr nicht mehr besteht)"
Euch allen ein schönes Wochenende
14.01.2022
Wer sich hier Wunder erhofft nach der ersten Arbeitswoche, wird enttäuscht sein, ehe die Sache in PL wieder klar geht, wird es Februar - April werden. Wie beim Autokauf, man sucht sich die Farbe, Extras usw. aus und bestellt - und wartet.
Warschau - Chefin von Mittwoch bis Freitag krank, Montag st sie wieder da, dann geht es da weiter.
Sulecin - Urteil ist noch nicht in der Post, ist es da, machen wir Termin und dann geht es da weiter.
Slubice - keine Information, alles hinter geschlossenen Türen, sowie ich öffentlich was erfahre, geht es da weiter.
Gorzow - schwieriger Typ der Chef, er "überprüft" nach Urteil die Wohnsitze anders und entscheidet dann neu.
Zabrze (Johannes) - er hat die nächsten Einladungen erhalten vom Amt dür seine deutschen Kunden (ehemals meine in der Danzig Gruppe)
Insgesamt sieht es gut aus, aber es dauert alles sein Zeit, die es braucht. Viele von uns denken, auf Druck des AG und des Laufrades in dem wir alle stecken, ich habe diese Zeit nicht und flippen aus. Mit 61 Jahren sage ich hier mal, Zeit ist das, was man sich nimmt. Wir sind Montag früh wieder am Start und kämpfen weiter für Euch und uns, vom Sieg überzeugt. Schönes Wochenende
10.01.2022
Die SKO hat heute (in der ehem. Villa von Carl Bock) auch über Sulecin entschieden und die Entscheidung, Sergius N. keinen FS auszustellen, als falsch deklariert und zurückverweisen an die erste Instanz. Nach Gorzow unser 2. Sieg in Folge. Zeitnah erfolgt die Urteilszustellung, statt einem Monat jetzt innerhalb iner Woche, dann machen wir Termine vor Ort und berichten zum Ende der Woche davon.
Und wenn ich heute seit 8.00 Uhr gut 100 Anrufe noch nicht beantwortet habe, liegt es daran, dass wir erst einmal arbeiten müssen und die Behörden, um eine Entscheidung weiter zu geben. Es bringt doch auch nichts, wenn die Frau Dich um 8.00 Uhr zum Autohaus schickt, Du sitzt mit dem Verkäufer bis Mittag und wählst Farbe, Extras, Preis, Lieferzeit und um 8.05 Uhr ruft sie an, wo denn das Auto ist. Sicher ist es eine lange Zeit für viele, aber Wunder dauern nunmal etwas länger.
Ende der Woche wissen wir auch sicher mehr über Warschau (auch da haben wir uns heute eingemischt), Gorzow und Slubice. Bis dahin, nette Woche Euch.
06.01.2022
Wie jedes Jahr wird heute in Polen der Tag der "Heiligen 3 Könige" gefeiert.
Aber ab Montag ist die Weihnachtspause vorbei.
Die SKO entscheidet über Sulecin, wir sind nach einem Telefonat guter Hoffnung, dass die Sache in unserem Sinne entschieden wird, und berichten zum Ende der Woche.
Ebenso berichten wir dann über Gorzow, wo wir ja gewonnen haben und über den angedachten Machtwechsel in Slubice.
Bis dahin allen ein gesundes neues Jahr und ein schönes Wochenende.
16.12.2021
Was keiner jemals geschafft hat, haben wir geschafft. Gorzow (ehemals Landsberg an der Warthe, heutige Landeshauptstadt von Lebus, also Preußen) wurde angewiesen, die Entscheidung zu überdenken und den Deutschen den Führerschein nicht zu versagen.
Die Urteile (betreffen 3 Einzelfälle) werden im Anschluss zum Download angeboten, Interessierte benutzen für die 50 Seiten bitte einen Onlineübersetzer. Im Urteil wird eindeutig erklärt, wenn jemand keinen FS hat, kann ihm einer ausgestellt werden. Es wird erklärt (man hatte Nachbarn nach dem Wohnsitz befragt), dass die Aussagen von Dritten (die Person kennen sie nicht, sie wohnt dort nicht) nicht so zu werten sind, wie die Anmeldung, der Mietvertrag und die Erklärung der Person, die sich ja in mindestens 2 EU-Staaten aufhält und dort einen ordentlichen Wohnsitz hat.
Für mich (uns) haben diese Urteile besonderen Wert, da es noch nie Jemand geschafft hat, in Gorzow FSe für Deutsche zu erhalten, und jetzt im Hinblick auf die angespannte Lage in der Politik eh nicht.
Das setzt auch Zeichen für die Entscheidung des gleichen Gerichtes (1.VG und Dienstaufsicht) zwischen den Feiertagen über Sulecin. Damit haben wir schon 2 Städte, wo trotz der Wirren gerichtlich klar ist, PKK Nummern und FSe werden ausgegeben.
Natürlich muss jeder Antragsteller dorthin um- oder nachgemeldet werden, in der Anzahlung sind immer „nur“ 600 € für 7 Monate enthalten und allein Gorzow hat die Entscheidung jetzt getroffen, Antrag Stellung war im Jahr 11/2020, die Corona-Lüge lässt grüßen.
Aber, auf Grund der Anzahl usw. haben wir die Vermieter runtergehandelt auf 350 €, was die Neu-, Nach-, Ummeldung angeht. Und das nicht nur n Gorzow, sondern auch in Sulecin und Slubice. Allerdings braucht es in den 2 Städten noch ein wenig Zeit.
Über Sulecin wird die SKO zwischen den Feiertagen entscheiden, aber auf Grund der Entscheidung über Gorzow dürfte das Ergebnis ja klar sein und in Slubice steht endlich der 10.01.2022 als Termin im Raum.
Damit können endlich alle erwarteten FSe bestellt werden, ohne Zaudern neue Kunden angenommen und für die Wartenden der Wohnsitz sinnvoll erneuert im Dezember und Prüfungstermine im Januar gemacht werden.
Parallel dazu läuft auch die Variante außerhalb weiter, von Hannes in Schlesien (ist bis über die Feiertage vor Ort), ebenso der Erwerb der MPU in der BRD, auch da haben wir mittlerweile gute Kontakte für Interessierte.
Ein großes Dankeschön an alle, die mich unterstützt und an mich geglaubt haben, Euch allen einen friedvollen 4. Advent.
12.12.2021
Zuerst zu Slubice. Der geplante Machtwechsel verschiebt sich ins neue Jahr, da der Herausforderer leider noch nicht genesen ist, die Zeit aber darauf keine Rücksicht nimmt, er kommt erst Dienstag zurück, da wird die Zeit zu knapp, egal was passiert.
Hannes macht in Schlesien weiter, Viktor in Warschau, beide sind natürlich auch wie Ihr in der BRD von der neuen „Corona-Welle“ und deren Maßnahmen abhängig und werden etwas ausgebremst dabei, allerdings hatten sie ja bereits Erfolge aufzuzeigen, also sind wir mal optimistisch, dass es so bleibt.
Sulecin. Die SKO (und gleichzeitig 1. Verwaltungsgericht) hat den Widerspruch erhalten und wird relativ kurzfristig zu einer Entscheidung kommen, nach Telefonauskunft zwischen den Feiertagen. Und bitte keine Euphorie, dann kommen bis zu 30 Tagen, ehe das urteil geschrieben wurde, und nochmal so viel, ehe feststeht, dass der Landrat aus Sulecin nicht Widerspruch einlegt. Aber- es wurde uns versichert, der kurze Dienstweg würde hier greifen. Montag (also morgen) sind wir wieder drüben und besprechen die Einzelheiten.
Was heißt das? Alle die dort auf den FS warten, bekommen ihn, bevor die Anmeldung abgelaufen ist, die geht bei allen bis Februar 2022.
Nächste gute Nachricht, wir können trotz Corona alle Interessierten umziehen lassen dorthin, und trotz „Streit“ die Klasse T (Traktor) beantragen, erhalten dafür auch die PKK Nummer. Der Erwerb ist wie der B (Auto), nur eine Umschreibung hinterher steht an in der BRD. Dabei werde ich betreuen und RA Alexander Held steht hinter uns und greift bei Problemen ein.
Aufklärung dazu, auch wenn es viele nicht lieben. Mit dem Erwerb der Klasse T wird die Fahreignung wieder hergestellt, eine Charaktereigenschaft. Und genau wie der Mensch, ist der Charakter nicht teilbar. Es müssen also die alten Klassen, die jeder hatte, wieder in den neuen, deutschen FS eingetragen werden. (habe ich selbst gut 500 mal gemacht, hatte ja auch mittelerweile seit 2003 gut 10.000 Kunden, die mit dem poln. EU-FS in der BRD wieder fahren)
Wer das mag, meldet sich bei mir bitte, wir habe die Kosten für den Umzug usw. auf ein Minimum reduzieren können. Der Rest wartet bitte, unser Kandidat für das LRA in Slubice wird am Dienstagabend aus dem KH entlassen und danach gibt es hierzu neue Nachrichten.
Schönen Abend, angenehme Woche
10.12.2021
Morgen berichte ich die Einzelheiten, bin zu müde heute dafür, wir sind fast eingeschneit gewesen, die Fahrt allein nach Sulecin heute war der reinste Horror.
Auch sonst lässt covid wieder mal grüßen, viele stecken in Quarantäne oder im KH, wie auch leider immer noch der Neue für das Amt des Landrates.
SKO tagt/entscheidet voraussichtlich zwischen den Feiertagen, aber es gibt Übergangslösungen jetzt sofort für alle, morgen mehr dazu. Bis dahin.
21.11.2021
Leider ist das gewünschte TV - Interview noch ausstehend, es gab nur erneut eine Aufzeichnung. Aber wir hatten, wenn auch mit gemischten Gefühlen, wie immer, wenn es um den Mainstream geht, ein Interview mit einer Reporterin der MOZ, die sicher auch an dem einen oder anderen speziellen Fall für ihre Recherchen interessiert ist.
Mittlerweile ist es offensichtlich, dass Slubice nicht wie behauptet, individuell die Fälle prüft, sondern generell unter der jetzigen Amtsleitung keine FSe an deutsche Kunden ausstellt.
Peter A. – mittlerweile die 15 Jahre verjährt, dennoch keine Ausstellung.
Halis Can T. – nie einen FS besessen, dennoch keine Ausstellung.
Und der wohl krasseste Fall: Martin B., poln. FS zurück geschickt nach erneuter Auffälligkeit nach PL, PL hat laut EUGH Urteil aus 04/2021 das alleinige Hoheitsrecht, erteilte die Auflage der „polnischen MPU“ (Psychotest, Leberwerte über den Amtsarzt, Speziallehrgang bei WORD) und nach Erfüllung dieser Auflagen dennoch keine Ausstellung. Spätestens hier wird auch einer Reporterin des Mainstreams klar, was läuft und auch wenn sie sicherlich wie immer die Gegenseite hören wird, versteht sie unseren Kampf nach Veränderung über die Politik.
In Sulecin arbeiten wir an der Antwort für die SKO, wird dann auch übersetzt veröffentlicht, und wir hoffen auf zügige Bearbeitung. Je nachdem, wo wir zuerst Erfolg haben, machen wir dann auch weiter mit PKK Nummer und Prüfungen, allerdings liegt unser Hauptaugenmerk auf der FS Ausgabe, sodass sich, obwohl die Rathäuser alle offen sind, trotz Corona, die Prüfungen in das kommende Jahr verlagern können.
Ein letztes Mal der Apell an euch, wovon mir die meisten schreiben, sie hätten gewartet … Warten ist ein passiver Zustand, er ist nicht einmal bewertbar, sondern wie Zeit, die verrinnt. Von allen Agenturen und Fahrschulen bin ich so ziemlich der Einzige, der sich vor Ort weiter einsetzt und mit allen zur Verfügung stehenden Mittlen kämpft. Da ist es eher kontraproduktiv (und natürlich auch nicht nett) mir von hinten die Axt ins Kreuz zu werfen, anstatt den Gerade weg einer Anzeige zu gehen, wie z. Bsp. mein Freund Tommi aus Stuttgart. Selbst eine Anzeige gegen mich ruft Leute auf den Plan, die sich mit der Situation beschäftigen müssen, da Anzeigen bearbeitungspflichtig sind.
Und eure Möglichkeiten sind da wirklich nicht so gering, wie die meisten denken, vor allem nicht in dieser Anzahl. Angenehme Woche für Euch.
10.11.2021
Vorweg, Viktors Weg mit dem verfeindeten Anwalt läuft immer noch. Bei der Summe 1.750 Euro dürfte auch jedem klar sein, wie. Bei Interesse gebe ich gern seine Nummer weiter, man muss allerdings einmal nach Warschau reisen, die Behörde will die Antragsteller sehen. Und aus gegebenem Anlass muss ich das jetzt mal deutlich schreiben, in ordentlichen Sachen, mit ordentlicher Frisur, rasiert und ohne Alkoholfahne.
Auch bei Johannes hat nach über einem Jahr die Behörde in Schlesien positiv entschieden und die ersten Führerscheine werden ausgestellt. Aber: Dort heißt es nicht nur anreisen, sondern auch Psychotest (gibt es vorab als Download, zumindest den Intelligenztest), und Leberwerte beim Amtsarzt, also kleine olnische MPU, FS wird für ein Jahr ausgestellt, dann entweder Umtausch in der BRD (unser Held hilft) oder erneut anreisen, vorstellig werden beim Amtsarzt, und zwar auch wie oben für Warschau beschrieben, dann gibt es ein Schreiben und die Behörde stellt für 15 Jahre aus. Ein Kompromiss, den schon andere Behörden in Polen gehen, wie zum Beispiel Stargard. Bei Interesse gebe ich auch seine aktuelle Nummer weiter.
Sulecin haben wir immer noch keine Einigung, aber einen Termin zur hoffentlich endgültigen Klärung nächste Woche.
Ebenfalls nächste Woche geht der politische Kampf in Slubice weiter, unser Kandidat hat am Montag sein Fernsehinterview, was auch bei YouTube und Facebook zu sehen sein wird, ich bemühe mich natürlich für Euch dann bis zum Wochenende um eine Übersetzung. Zum zeitlichen Ablauf kann ich noch nichts sagen, weil er momentan mit einem fast steifen Arm im KH liegt, wir hoffen, er ist spätestens zum Interview wieder fit.
Sowie es Neues gibt, schreibe ich wieder, angenehme Woche für Euch.
06.11.2021
Es ist hinter den Kulissen sicher viel passiert in den letzten 2 Wochen, wenn ich Ergebnisse habe, die ich öffentlich machen kann, melde ich mich, derweil ein schönes Wochenende.
29.10.2021
Die Situation Polens mit der EU ist vergleichbar mit der in Slubice im Kleinen. Offiziell wird also eine Entscheidung erwartet zu Ende November, wie ich letzte Woche schrieb, aber auch hier greift die Politik ein, unerwartete Unterstützung kommt in diesem Sumpf aus Korruption ausgerechnet von der Partei, von der ich es am wenigsten erwartet hätte. In der Hoffnung, dass dadurch die Wartezeit verkürzt und nicht verlängert wird, gebe ich mal die Zuversicht des neuen Kandidaten weiter, vor allem die Aussage, den Normalzustand wieder herzustellen, letztlich fehlt auch Slubice das Geld unserer deutschen Kundschaft.
Wir wurden und werden momentan befragt, was denn bisher an Geld reinkam insgesamt geschätzt und wie hoch die eventuellen Schadenersatzforderungen sein werden...
In den anderen Städten war ich bei den DIskussionen teilweise dabei, leider ging es immer um Politik, eine Kloake wie ich sie aus der BRD kenne, die ich eigentlich nie betreten wollte, auch wenn die Menschen oft sehr klug und nett sind dabei. Wir erwarten hier aber doch auch in den nächsten 2 Wochen klare Aussagen, denn viele andere Städte stellen ja weiterhin aus und auch Viktors Weg funktioniert.
Damit wünsche ich allen ein ruhiges, vielen durch die Allerheiligen am Montag ein langes Wochenende.
23.10.2021
Was ist los in Polen, konkret in Slubice.
In Slubice wird nach wie vor unter dem jetzigen Landrat keine FS Ausstellung vorgenommen, keine PKK Nummer erteilt. Auf Antrag erfolgt ein Wechsel, über den die Ratsmitglieder bestimmen. Am 20.09.2021 sollte der Antrag gestellt werden, aber es war zu diesem Zeitpunkt klar, dass er abgelehnt worden wäre durch deren Vorsitzenden.
Also wurde Antrag gestellt, den Vorsitzenden zu entlassen, nicht nur wegen uns, der Antrag wurde erfolgreich (der 2. bereits in letzter Zeit) angenommen, die Antragstellung konnte erfolgen, normalerweise hat man jetzt 4 Wochen Zeit, bis zur Entscheidung. Die Sitzung ist Menschen mit polnischen Sprachkenntnissen nachvollziehbar im Slubice Fernsehen und auf Facebook.
Ich darf und kann hier nicht weiter darauf eingehen, aber wenn ich Montag mehr weiß, melde ich mich hier wieder kurzfristig, denn nach wie vor sehe ich die Sache im Zeitplan und positiv.
In anderen Städten ist Lage ähnlich, obwohl viele weiterhin die Gesetze befolgen und an Deutsche ausstellen, trotz der momentan sehr angespannten politischen Lage im Land, man spricht davon die Gesetze der EU nicht weiter zu befolgen und sogar vom polnischen Brexit, die EU zu verlassen, obwohl 9 von 10 Polen bleiben wollen in der EU.
So hat sogar unsere Anwältin einen „Maulkorb“ von 3 Monaten erhalten, sie kann sich erst Ende November weiter mit den Schadenersatzforderungen beschäftigen.
Allen ein schönes Wochenende – nächste Woche mehr dazu.
08.10.2021
Wie fast allen bekannt sein dürfte, wird momentan in Slubice und vielen anderen Städten in Polen die Führerscheinausstellung und mittlerweile auch die Ausstellung der PKK- Nummer (Erlaubnisnummer eine Fahrerlaubnis zu erwerben) von der Politik blockiert. Ich möchte, kann und darf auf die Hintergründe dazu nicht öffentlich so eingehen, wie ich es gern tun würde. Ich schrieb vorab, Ende September wird Antrag gestellt, 4 Wochen später entschieden, wir liegen also gut im Plan, denn ich darf so viel dazu bekannt geben, dass der erste Kampf dazu vor 2 Wochen gewonnen wurde in Slubice, und dass diese Woche der letzte Antrag dazu gestellt wurde, das Ergebnis sollte in 2-3 Wochen vorliegen, maximal hat der Rat 4 Wochen Zeit, wir liegen also in meinem geschätzten Zeitplan. Konkret berichte ich dann, wenn es passiert sein wird.
Noch ein Wort zu den neuen ID-Cards. Diese erhalten Antragsteller, die seit dem 01.08.2021 ihren Aufenthalt hier registrieren lassen als EU-Bürger, die anderen behalten wie ich, ihre alte „Bürgerkarte“. Wer die dennoch haben möchte, muss erneut anreisen (Termin vorher machen) Verlust melden, und das Übliche, wie zur 1. Anreise, mitbringen… Schönes Wochenende.
10.09.2021
Endlich sind die neuen ID-Cards (Bürgerkarten, Registrierung des Aufenthaltes) für Bürger der EU in Polen da. Die Ausstellung dauert momentan etwas über einen Monat, Karten werden wie Führerscheine in Warschau in der Staatsdruckerei hergestellt.
Sie sind 10 Jahre gültig, man hat damit alle polnischen Rechte und vor allem im Zusammenhang mit dem Führerschein erübrigen sich die späteren Fragen der deutschen Rennleitung nach dem eventuellen Wohnort in PL, denn sie sind ausgestellt in Polnisch und Englisch, beantworten also in der Beziehung jede Frage von selbst, und nehmen jeder bisherigen Fragerei nach Wohnort usw. die Grundlage.
Schönes Wochenende Euch allen.
10.09.2021
Am 20.09. werden alle Führerscheine und PKK-Nummern erneut beantragt werden, die "normalen" 3 Monate sind dann beendet, das Amt hat dann maximal 30 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Derweil stehen wir selbst mit 4 anderen Städten weiter in Verhandlung, die auch alle in den nächsten Wochen entscheiden werden, uns die PKK Nummern zu erteilen und die Führerscheine auszustellen, einige sind ja bereits seit Februar dort beantragt worden und liegen Dank Corona in Warteschleife.
Wer nicht mehr warten mag, geht Viktors Weg, er zahlte einem fremden, uns unbekannten Anwalt 1.750 € und fuhr einmal persönlich nach Warschau mit dem ICE, bei Interesse gebe ich seine Nummer weiter, denn dieser Anwalt hält uns für die "größten Idioten unter der Sonne", eine Zusammenarbeit ist also nicht möglich. Es folgt ein Beitrag zur neuen ID-Card in PL für Unionsbürger.
03.09.2021
Heute mal nur kurz, Urlaubszeit ist zwar beendet, der Krieg jedoch noch nicht. Aber er ist terminisiert beendet und der Erfolg wird sich maximal um einen Monat verschieben. Wer nicht warten möchte und "Viktors Weg" der Ausstellung gehen möchte oder auch wer mehr Informationen dazu möchte, liest hier bitte weiter, oder schreibt mich an, kommt vorbei. Es ist leider so, dass man im Endkampf so wenig wie möglich öffentlich informieren sollte, um den Erfolg nicht doch letztlich zu gefährden.
Heute nur soviel, PKK- Nummern werden wieder erteilt werden, auch in Slubice, ebenso Führerscheine, zieht sich eben nur einen Monat länger, als ich anfangs dachte und schrieb.
Schönes Wochenende Euch Allen.
20.08.2021
Guten Abend,
vorab, ich möchte hier absolut nichts beschönigen oder gar schön reden, weil der Wunsch nun einmal der Vater des Gedankens ist. Nach wie vor ist es so, dass die meisten Behörden dabei bleiben, in 2021 kann kein Ausländer die 186 Tages Regelung erfüllt haben, wenn es fast ein halbes Jahr einen Lockdown gab und man wird nicht vor (Mitte) September zu einer Entscheidung kommen.
Dei FEB Slubice stellt momentan nach wie vor keinen einzigen FS aus, selbst dann nicht, wenn der Antragsteller nie einen FS hatte, die 15 Jahre Tilgungsfrist abgelaufen oder er/sie auch zum Deutschen einen polnischen PA besitzt.
Man befolgt eben die internen Weisungen eines ranghohen Politikers, noch, ändert sich aber im September.
Auch unsere neue Kriegerin hat es nicht einfach, man versucht natürlich mit allen Mitteln, ihren Kampf im Vorfeld zu beenden, aber geben wir deshalb auf?
Nein, die benachbarte Gemeinde steht kurz vor der Ausstellung und die Einzelausstellungen gehen nach wie vor weiter in PL, wie gedacht und beschrieben, Beispiel von heute Viktor B., der in Slubice seit 2018 auf den FS wartete. Er fuhr nach Warschau, nahm sich dort einen Wohnsitz mit Meldebescheinigung, beantragte dort neu (persönlich, mit Dolmetscher Kosten zusammen ca 500 €) und die nette Dame schüttelte nur den Kopf über die Aktion und hat heute seinen FS bestellt in der staatlichen Druckerei.
Auch unsere Aktion in Warschau ist nicht beendet (Eingeweihte wissen es, wir haben Ende 2019 dort ca 100 Leute angemeldet, aber eben 100 und nicht einen, wir sind noch dort mit Rechtsstreit vor der SKO, einmal gewonnen, einmal warten wir auf Termin, da wir die Aktion ohne RA hinter verschlossenen Türen ablehnten)
Also nicht verzagen, nur noch ein klein wenig Geduld, in ca. 4 Wochen ist (hoffentlich) wieder alles beim Alten.
Schönes Wochenende
13.08.2021
Die Ferien nähern sich dem Ende in Polen, auch unsere Anwältin Frau Groc ist in einer Woche zurück und wird sich weiter mit den Problemen in Slubice befassen, wofür sich ja auch mittlerweile die Medien interessieren. Wer da noch mitmachen möchte (sie fordert öffentlich die Ausstellung des Führerscheins ein für jeden Einzelnen zzgl. einer Entschädigung von 1.000 € für jeden Monat Wartens) hier noch einmal die Daten:
Unkostenbeitrag nach Absprache bzw. GVO an Karolina Groc, IBAN PL09 1020 1068 0000 1102 0334 0833 alternativ die Rechtsschutzversicherung, bitte Wirksamkeit im EU-Ausland absichern.
Vollmacht an: Adw. Karolina Groc, Plac Przyjazni 18/17, 69-100 Slubice, Polen
E-Mail: kancelaria@groc.pl WhatsApp: +48 787 561 227
Vollmacht zum Download am Ende des Berichtes, bitte übermittelt in dem Schreiben Eure Kontaktdaten an die Frau Anwältin (Mail, Handy)!
Themen für das polnische Staatsfernsehen, die ungeachtet des Tumultes in der polnischen Justiz unter Druck der EU gerade passieren, sind natürlich nicht nur die Weigerung der FS Ausstellung in Slubice von ca. 500 Kunden, sondern auch die Weigerung, trotz Fristende der 15 Jahre (Peter A. u.a.) nicht auszustellen, nicht auszustellen, obwohl nie ein erster FS vorhanden war (Halis Can T, u.a.), und nicht auszustellen, obwohl alle Auflagen, die man dazu erteilt hat („polnische MPU“), erfüllt wurden (Martin B. u.a.). Es bleibt also spannend und wir sind einmal mehr als zuversichtlich, die Probleme in einem Monat gemeinsam gelöst zu haben. Schönes Wochenende.
23.07.2021
1.Brief an das LRA von RAin K. Groc.
Vorab, vor Mitte September werden wohl keine neuen Entscheidungen im größeren Rahmen getroffen, dennoch schießen wir uns auf die Behörde ein und starteten die Briefe mit konkreter Summe auf Entschädigung. Frau RAin stellte nicht nur dem Landrat, sondern auch allen 17 Ratsmitgliedern zu, darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit informiert, er steht im Netz, in der Lokalzeitung und liest sich übersetzt etwa so:
Über 193.000 - Der Kunde der Kommunikationsabteilung in Słubice verlangt eine Entschädigung in PLN. Solche Forderungen soll es mehr geben...
geschrieben von Renata Hryniewicz 22. Juli 2021
Foto Ich liebe Słubice
"Ich fordere die Zahlung an meinen Mandanten in Höhe von 193.500 PLN zusammen mit Verzugszinsen als Entschädigung für das entgangene Einkommen aufgrund einer falschen Entscheidung über die Ausstellung des Dokuments" - so beginnt der Brief von Rechtsanwältin Karolina Groc an den Starost von Słubice, Leszek Bajon. Der Punkt ist, dass Bewerber anderer Nationalität trotz bestandener Prüfungen keinen Führerschein erhalten können. Wieso denn?
Über die Einzelheiten dieses Falles haben wir im Artikel "Erwartet Słubice Poviat eine Klage auf 45 Millionen Entschädigungen?" . Lassen Sie sich von uns daran erinnern. Ausländer, die ihren Führerschein verloren haben und ihn legal in Polen wiedererlangen wollten, können dies nicht tun. Es gibt viele solcher Leute und jeder von ihnen will für die Achtung ihrer Rechte kämpfen, was damit verbunden ist, dass der Starosta - wenn das Gericht ihre Rechte anerkennt - eine enorme Entschädigung zahlen muss.
Lassen Sie es uns an einem Beispiel erklären. Der Kunde, Herr S., hat die Prüfung im Februar 2017 bestanden. Er kämpft seit über 4 Jahren für die Ausstellung des Dokuments vom Starosta. Der Fall ging vor Gericht. Das Berufungsgericht der Kommunalverwaltung stimmte dem Starosta zu, und das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts der Kommunalverwaltung. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Kunde seinen Führerschein in Deutschland verloren hatte. Und obwohl die Sperrfrist (Oktober 2017) bereits abgelaufen ist und der Mandant hätte versuchen können, das Dokument wiederzufinden, verlangt auch das deutsche Recht die Vorlage ärztlicher und psychologischer Untersuchungen. Dieser wurde jedoch nicht den Vorschriften über den Führerschein in Polen unterstellt. Daher wollen viele Ausländer, insbesondere unsere Nachbarn jenseits der Oder, ihren Führerschein in Polen machen. Sie haben das Recht dazu. Aber der Starosta respektiert nicht und stellt das Dokument nicht aus, er glaubt, über dem Gesetz zu stehen.
Die Entscheidung, einen Führerschein durch das Landratsamt zu verweigern, wurde vom Obersten Verwaltungsgericht angezweifelt, das die Entscheidung des Berufungsgerichts der Gemeindeverwaltung und des Landesverwaltungsgerichts in Frage stellte. Das Gericht stellte fest, dass "Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes über Fahrzeugführer es der Behörde nur erlaubt, zu bestätigen, dass der Antragsteller keinen in diesem Land ausgestellten Führerschein hat und das Verfahren zur Ersetzung des Führerscheins durch einen nationalen" nicht eingeleitet hat Führerschein oder das Verfahren zur Ausstellung eines polnischen Duplikats des nationalen Führerscheins, so dass sich die Behörden bei der Erteilung der Entscheidung nicht auf Informationen verlassen können, die über ihre Zuständigkeiten hinausgehen (sie konnten diese Informationen nicht in die Beweise aufnehmen) ”. Kurz gesagt, nach den polnischen Vorschriften hat das Starostwo-Büro kein Recht zu untersuchen, was, wann und wie ein Ausländer seinen Führerschein verloren hat, und noch mehr, diese Informationen in die Beweismittel aufzunehmen, sondern nur zu überprüfen, ob es sich um einen Führerschein handelt in einem anderen Land hergestellt. Und das ist es!
Rechtsanwältin Karolina Groc weist darauf hin, dass es sich bei dem Schreiben mit dem Schadensersatzanspruch um den ersten handelt und es um ihre erste Mandantin geht, die ein Problem mit der Ausstellung des Dokuments durch das Landratsamt hat. Er gibt jedoch bekannt, dass er mehr solcher Kunden hat.
- Ich habe vom Komitatsamt Słubice einen Sammelbericht über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung des Dokuments erhalten und werde in naher Zukunft hunderte Anträge auf Ausstellung des Dokuments einreichen, und falls es nicht ausgestellt wird, Klagen auf Zahlung von Entschädigung von der Staatskasse in drei weiteren Fällen, die in meiner Kanzlei in Vorbereitung sind, teilt der Rechtsanwalt mit.
Was wird Starost Leszek Bajon tun? Wird er sich an das Gesetz halten und Dokumente ausstellen, die ihn zum Fahren gemäß diesem Gesetz berechtigen, oder wird er weiterhin sein Gesetz ausüben und es Ausländern erschweren, das Dokument zu erhalten, wodurch der Kreis der Zahlung eines kolossalen Schadens ausgesetzt wird?
Gestern haben wir Anfragen zu diesem Thema an den Starosta geschickt, bis zur Veröffentlichung haben wir keine Antwort erhalten.
Wir kommen auf das Thema zurück.
Lesen Sie auch: Wartet Słubice Poviat auf eine Klage auf 45 Millionen Entschädigung?
23.07.2021
Mittlerweile gut 50 Mio. Zloty.
Droht der Kreis Słubice eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen Euro?
geschrieben von Robson 27. August 2020
Inhaltsverzeichnis
• Einführung in das Thema...
• Wie hat alles angefangen?
• Was sagen die Starosts?
• Sind 45 Millionen viel?
Der derzeitige Staroste Leszek Bajon, trotz vieler Fälle vor polnischen Gerichten, in denen das Gericht klar angibt, dass "die Handlungen des Staroste das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ämter und staatlichen Stellen bedrohen", hört nicht auf, sein eigenes Gesetz zu schaffen. Oder besser gesagt die Rechte des Vorgängers.
Ein echtes Problem haben Fahrschulen, bei denen die Azubis in den Lehrgang eingestiegen sind. Sie müssen ihren Klienten, die einen Groll gegen sie hegen, erklären, dass sie trotz erfolgreicher Absolvierung des Kurses keinen Führerschein bekommen können, warum sie kein Dokument in die Hand bekommen. Das Problem ist, dass die Eigentümer dieser Schulen keine Möglichkeit haben, sich zu erklären, weil das Bezirksamt das Dokument, das sie genehmigt, entgegen allen Vorschriften aufbewahrt.
- Bewerber anderer Nationalität werden als Eindringlinge behandelt und sind trotzdem gleich. Der Staroste bezeichnete sie als Alkoholiker oder Drogensüchtige. Es lässt sich klar sagen, dass sie alle Angelegenheiten gleich behandelt und nicht einzeln an die Sache herangeht - sagt der Besitzer der Schule.
Einführung in das Thema...
45 Millionen – das ist die Summe einer gemeinsamen Klage von ca. 500 Personen, überwiegend aus Deutschland, die trotz Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen die Fahrprüfung in Polen bestanden, aber beharrlich und konsequent verweigerten. Es handelt sich um Ausländer , die ihren Führerschein verloren und wollte (was sehr wichtig ist) , um legal in Polen wieder, Treffen (was auch sehr wichtig ist) alle Bedingungen der Handlung führt. Wir möchten hinzufügen, dass die Vorschriften über die Bedingungen für den Erwerb eines Führerscheins durch Ausländer in Polen ab dem Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union gleich sind und bis 2017 in Słubice eingehalten wurden.
Wir haben geprüft, wie es in anderen Kreisen ist und nur im Starosty Słubice während der Amtszeit des jetzigen und des vorherigen Starosts gibt es große Probleme damit. Daher beschlossen die Geschädigten, sich zusammenzuschließen, engagierten Anwälte und begannen ihren Kampf für die Einhaltung des Gesetzes durch den Starost von Bajon. Sie fingen an, Warnungen zu dieser Angelegenheit zu versenden, die der Starost ständig ignorierte. Deshalb wollen die Auszubildenden dem Starosty vor Gericht "den Krieg" erklären.
Wie hat alles angefangen?
Der bisherige Staroste, Marcin Jabłoński, verbot trotz Warnungen der Starosty-Mitarbeiter, dass es keine Rechtsgrundlage für die Nichterteilung des Führerscheins an Ausländer gibt, den materiellen Mitarbeitern der Kommunikationsabteilung, deren Leiter Przemysław Glinka ist, kategorisch. Wir haben diese Informationen von den Mitarbeitern selbst. Dieses Verfahren begann im November 2017 und dauert bis heute an. Im Oktober 2019 hat der Anwalt des Geschädigten, Prof. In seinem Brief wies Dr. Chmaj erneut auf die rechtswidrige Tätigkeit des Starosty hin . Der Staroste von Bajon versprach damals, dass von nun an Führerscheine ausgestellt würden. Das war drei Monate so, dann war das Versprechen zunichte.
Der Starosta teilte den Fahrschulbesitzern daraufhin mit, dass diese Angelegenheit mit seinem Vorgänger Marcin Jabłoński besprochen werden sollte. Wieso den? Sie müssen ins Jahr 2017 zurückgehen ...
Als Marcin Jabłoński Staroste war, befragte er Mitarbeiter zur Frage der Ausstellung von Führerscheinen für Ausländer, denen der Führerschein aus ihrem Heimatland abgenommen wurde, inkl. für Trunkenheit am Steuer und die einen Führerschein in Polen beantragen. Der Leiter der Kommunikationsabteilung teilte mit, dass er in diesen Angelegenheiten die Ämter konsultiere, es aber keine rechtlichen Gründe gebe, einem Ausländer, der die erforderlichen Unterlagen vorlegt und die gesetzlichen Voraussetzungen Frist abgelaufen ist und verlorenes Dokument bereits wiederherstellen kann). Der Starost kündigte daraufhin an, er sei entschieden nicht damit einverstanden, dass solche Personen in Polen einen Führerschein erhalten sollten, auch wenn dies in einer Gerichtsverhandlung enden könnte. Seien Sie versichert, dass dies Informationen sind, für die die Herausgeber Beweise haben.
So stellte das Bezirksamt seither kein Dokument an Personen aus, die zuvor im Ausland wegen einer Vergiftung den Führerschein verloren hatten, sondern auch an andere Personen, die z. Anzufügen ist, dass alle Personen in der Sammelklage entweder kein Verbot hatten oder lange nach dem Verbot und die Möglichkeit haben, sowohl in Polen als auch in Deutschland einen Führerschein zu erhalten.
Bei diesen Personen gibt es keinerlei Verbot, Entzug oder Inhaftierung. Diese Personen erfüllten alle Formalitäten und durchliefen die gesamte Phase von der Antragstellung bis zum Bestehen der Staatsprüfung. Leider hat das Komitatsamt nach Erfüllung aller Anforderungen keinen Führerschein ausgestellt, obwohl sie persönlich in der Kommunikationsabteilung in Słubice erschienen sind. Wir haben viele solcher Beispiele.
Wir wissen auch, dass P. Glinka nach einer Bestätigung der rechtlichen Gründe suchte, die die Ausstellung solcher Führerscheine in Abteilungen anderer Bezirke verbieten. Solche wurden nicht gefunden. Die Redakteure von I Love Słubice überprüften auch die Situation in anderen Komitaten. Es stellte sich heraus, dass damit kein Problem bestand. Jeder von uns geprüfte Kreis ist den in Polen geltenden allgemeinen Vorschriften nachempfunden.
Ist es also kein Zufall, dass der Starosta einen solchen Befehl erlässt, um Mitarbeiter zu überreden, gegen die sich aus der Tat ergebenden Verfahren zu verstoßen, die er als Staatsbeamter befolgen sollte? Fragt einer der Fahrschulbesitzer.
So setzt Leszek Bajon trotz der Ermahnungen des Gerichts die rechtswidrigen Handlungen von Marcin Jabłoński fort und riskiert damit eine Sammelklage von Studenten auf Schadensersatz für 500 Personen, denen kein gemäß dem Führerschein ausgestellter Führerschein ausgestellt wurde. Es sei daran erinnert, dass der Kreis Słubice im Schadensfall mit einer Zahlung von 45 Mio. PLN belastet wird.
Was sagen die Starosts?
- Ich habe die Erteilung von Führerscheinen an Ausländer nie verboten. Ich habe mich konsequent geweigert, dieses Dokument ausländischen Personen auszustellen, denen es in ihrem Land rechtmäßig entzogen wurde, weil sie Unfälle verursacht und wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgenommen wurden. das würde ich noch machen. Ich weiß nichts von einem Prozess - schreibt M. Jabłoński in seiner E-Mail-Antwort (der ehemalige Staroste hat die Genehmigung seiner Aussage vor der Veröffentlichung des Textes beantragt, leider haben wir vom 14. August bis heute keine Antwort auf die Genehmigung).
- Wir haben nie jemanden diskriminiert und wir haben uns nie geweigert, jedem einen Führerschein auszustellen, auch Ausländern, die die entsprechenden Anforderungen erfüllten, antwortet Leszek Bajon.
In seiner Antwort weist er darauf hin, dass, wenn der Text die These enthält, dass "der Starost Ausländern keine Führerscheine ausgestellt hat", geeignete rechtliche Schritte gegen das Portal I Love Słubice pl eingeleitet werden. M. Jabłoński macht unseren Journalisten ähnliche Drohungen.
Trotz allem fragen wir uns: Ist das polnische Gesetz oder das Gesetz des Starostens bindend für eine Person, die ihren Führerschein aufgrund einer Trunkenheit verloren hat? Wenn die Vorschriften besagen, dass jeder Mann nach Verbüßung seiner Strafe das Dokument wiederfinden kann, nach welchem Gesetz verbietet dann der eine oder andere Starost es? Was ist mit Ausländern, die zum ersten Mal einen Führerschein machen oder aus anderen Gründen in Polen erwerben möchten?
Sind 45 Millionen viel?
Es ist wirklich schwierig, diese Frage zu beantworten. Natürlich ist es heute unmöglich, kategorisch und letztendlich zu sagen, dass es ein solcher Betrag sein wird. Bei einer Aufteilung der oben genannten 45 Millionen auf 500 Unterschriften in einer Sammelklage ergibt sich jedoch für jeden Verletzten 90.000 Schadenersatz (diese Personen mussten oft frei nehmen, um den Kurs zu besuchen, die Kosten für den Beginn des Kurses, Prüfungen, etc.).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Entscheidung von zwei Starosten setzt unseren bereits verschuldeten Kreis weiteren Kosten aus. Selbst wenn das Gericht jedem Opfer 20.000 PLN zuerkennen würde, wäre es eine Entschädigung von 10 Mio. PLN. Die Anwälte verhehlen nicht, dass das Landratsamt in dieser Angelegenheit in einer Verliererposition ist.
Die Vorteile des grenznahen Wohnens genießen nicht nur Deutschland. Unsere Bürgerinnen und Bürger können in Deutschland von Bildung, Arbeit und verschiedenen Dienstleistungen profitieren. Dies sind die Annahmen der Europäischen Union, sich nicht zu vereinen, nicht zu spalten und somit das Common Law zu respektieren.
Rechtsgutachten, das dem Portal I Love Słubice von Olga Braun, Inhaberin einer Fahrschule, zur Verfügung gestellt wurde.
09.07.2021
Was passierte die Woche? Frau Karolina (Rain Groc) erkrankte leider, kommt sicherlich Montag wieder und schickt die ersten Briefe ab.
Slubice weigert sich weiterhin, auch bei Antragstellern, die noch nie einen FS hatten oder wo mittlerweile die 15 Jahre Tilgungsfrist vorbei sind, verlangen sie Zahlungsnachweise ans Finanzamt für Arbeit im Ort seit Tag der Registrierung, mal schauen was sie Montag zu einem Rentenausweis sagen. Man haut hier voll in die Kerbe von Regierung und oberstem Gericht, die EUGH Urteile immer weniger zu interessieren scheinen, hat doch die NSA (oberstes Gericht) in gleich 3 Urteilsbegründungen festgestellt, dass die 15 Jahre Tilgungsfrist eine neue Sperrfrist sind, in der kein FS ausgestellt werden darf, etcpp. Ich habe uns ein Urteil davon mit 20 Seiten übersetzt, kommt am Ende dann als Download für Interessierte. Und- nach unserem positiven Urteil geht das nur in Polen? Dann schauen wir mal bitte am 21.Julie nach Karlsruhe, denn am 30. Juni empfing Merkel die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen Abendessen im Kanzleramt. Es sind unter anderem dieselben Richter (2. Senat), die am 21. Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.
Wir hadern deshalb jetzt nicht mit dem obersten Gericht oder warten 3 Jahre bis zum EUGH ab, sondern blicken höher, zum Ziel, nämlich die Führerscheine zu erhalten, und da interessiert es mich überhaupt nicht, ob sich 10.000 Leute in Foren treffen und mich für einen Spinner halten oder wie ein polnischer Anwalt meinte, den größten Idioten, der ihm begegnet sei, im Gegenteil. Es freut mich, dass nicht nur eine Beamtin (Chefin der benachbarten Führerscheinstelle), sondern auch andere Landräte mit uns mitziehen, Zeit und Beziehungen damit verbringen, uns trotz negativem Urteil die Führerscheine auszustellen zu können, auch wenn wir dabei auf alte Mittel wie Abmeldung aus der BRD usw. zurückgreifen müssen – wo doch die Verjährungsfrist eine 2. Sperrfrist ist. Es haben schließlich und letztlich einige verstanden, was es der Stadt bringt, wenn sie einen jährlichen Durchlauf von 500 Deutschen in der Stadt haben, die meist auch noch mit Familie und Bekannten anreisen, und wie lächerlich wenig sie dafür tun müssen.
Und diese Ausstellungen helfen auch im September zu zeigen, negative Urteile - ja klar, aber dennoch, seht mal hier und hier – und die Behörden sind es ja die ausstellen und entscheiden, nicht das oberste Gericht. Dabei werden unterschiedliche Dinge in Angriff genommen, wie Anträge im schon ewig deutschfreundlichen Schlesien, letzte Woche ja schon einmal geglückt, Erwerb der Klasse A, sofern dem/der Antragsteller*in technisch möglich und in der BRD keine vorhanden war (laut Negativ Urteil möglich), sogar die Klasse T (Traktor) spielen wir mal durch, genau wie in den Mazuren oben jetzt die Auflage kam der „polnischen MPU“, ebenfalls im Negativ Urteil erwähnt und als Datei zum Download unten dran für Interessierte. Dieses- es gibt im EU-Ausland keine Führerscheine mehr bleibt also den einschlägigen Foren und Zweiflern vorbehalten, wir gehen vom Gesetzgeber aus und da steht es mittlerweile sogar im aktuellen deutschen Bußgeldkatalog:
Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?
Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
…
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Gorzow und Warschau warten wir weiter auf Termin bei der SKO, Slubice schreibt viel, wir erwidern viel, sie mögen wohl keine erneuten Anzeigen wegen Untätigkeit; die gut 120 Anmeldungen im Blockhauspark in Nowy Lubusz laufen weiter, ich schaffe es momentan nicht, mich bei jedem zu melden, auch wenn es in seiner Sache Neues gibt, wir arbeiten das alles ab, reden mit den Behörden und dann ist der Tag auch schon wieder rum, ich melde mich also nur, wenn ich was brauche an Dokumenten, Fotos oder ähnlichem, ansonsten fragt nach, oder ich berichte wie gewohnt, jede Woche zum Wochenende hier. Schönes Wochenende
25.06.2021
Die Bilder zeigen nebenbei den Wohnpark Nowy Lubusz 8 in Slubice, Website dazu ist wieder im Aufbau, momentan sind 60 Blockhäuser mit 2-6 Leuten vermietet, auch an unsere Kunden, die Anmeldungen dazu laufen, wenn auch verlangsamt, ständig weiter.
Sonst gibt es kaum Fortschritte zu vermelden diese Woche, alle Behörden bestehen weiter auf Einhaltung der 186 Tages Regelung in jedem Kalenderjahr, also 2021 wegen Corona keine gravierenden Entscheidungen vor September, weder PKK Erteilung noch Führerscheinausgabe, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Wir haben dazu weiter Termine gemacht und einige Behörden uns nächste und übernächste Woche Termine für längere Gespräche dazu bereitgestellt, um sie in ihrem Gedankengang umzuschwenken.
Auch der Brief der Anwältin ist nächste Woche endlich fertig, diese startete leider mit 37 Grad, was mich fast ins Koma fallen ließ und fast überall für hitzefrei sorgte und endete heute mit dem Ende des Schuljahres, der Abschlussfeier dazu und dem hiesigen Beginn der Sommerferien bis September.
Wer sich einklinken mag, einfach um mich zu unterstützen und selbst auch was zu tun, lädt sich die Vollmacht runter, füllt die aus (mittig kommt bitte Monat und Jahr der bestandenen praktischen Prüfung rein), Kopie der Rechtsschutzversicherung, und eine vom Perso dazu und ab damit zu mir oder der Anwältin, gern vorab per E-Mail.
Noch ein Wort zur allgemeinen Lage, viele verstehen die Hintergründe nicht, verstehen nicht, dass nicht ich die Führerscheine bestelle, sondern die Behörde, ich sie nur abholen kann, wenn sie bestellt wurden. Verstehen nicht, dass sie nicht bestellt werden, weil die Behörde Anweisungen eines Politikers erhält, sie eben nicht auszustellen usw. Es ist eben mehr als ätzend, wenn Politik auf Justiz trifft und alle Regeln außer Kraft setzt. Aber alle, die mich kennengelernt haben, dürften doch wissen, dass ich nicht Ernie aus der Sesamstraße bin. Mittlerweile machen auch alle gut 50 Fahrschulen, die sich mit Deutschen beschäftigt haben, etwas Anderes, als sich zu kümmern, außer mir und meinem ehemaligem Partner Przemek, und wenn wir nicht ständig handfeste Zusagen hätten, und zwar nicht nur von der Justiz, sondern auch aus der Politik, dass wir diese Führerscheine erhalten, dann hätte ich doch auch längst etwas Anderes beim Wickel und wäre gar nicht mehr da. Also nutzt die Zeit, unterstützt mich durch die Anwältin, und wer mag und kann, kommt vorbei und lässt sich die Sache in Ruhe erklären, um sie zu verstehen, wir haben die nächsten 2 Monate auch die Zeit dafür es zu tun.
Heiß hier, sorry, wirft mich nach meinen 5 Infarkten ein wenig aus der Bahn, aber auch die Behörden, von denen man Freitagmittag schon niemanden mehr erreicht hat, aber gut, ab Mittwoch wird’s normal. Was haben wir erreicht?
Die allgemeine Situation können wir leider nicht ändern, in den Nachrichten hier kam, dass man die Deutschen teilweise zuhause eingesperrt habe, sie können also dieses Jahr nicht hier gewesen sein, sämtliche Behörden wollen 3 Monate vergehen lassen, ehe wieder Entscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel PKK Nummern vergeben für die Prüfungen oder auch Führerscheine ausgestellt werden, von Einzelfällen abgesehen.
Aber wir halten dagegen, die Klage geht die Woche raus an die Ratsmitglieder und das LRA in Slubice, mehrere haben sich schon beteiligt, Vollmacht unterschrieben für Fr. Rain Karolina Groc, werden vorgelegt und von den öffentlichen Medien begleitet, die Interesse an dem Fall gefunden haben.
1. Beispiel Klaus-Dieter S.- gewonnen vor dem obersten Gericht in Warschau, Frau RAin Karolina G. fordert die Ausstellung des FS und (Prüfung Praxis in 11/2017) für 43 Monate Wartens 43.000 € Entschädigung, droht weitere 50 Mio Zloty an für die Restlichen.
2. Beispiel Lutz O. Fr. RAin Karolina G. Fordert die Anerkennung des Gutachtens des deutschen Rechts, die Ausstellung des FS und (Prüfung Praxis in 10/2019) für 30 Monate Wartens 30.000 € Entschädigung.
Ebenso erwarten wir trotz Corona Gerichtstermine mit der SKO in Gorzow und Warschau für die Erteilung der PKK Nummern und der Führerscheine, Gespräche mit anderen Landratsämtern zum Thema laufen und sind terminiert.
Im Laufe der Woche melde ich mich und veröffentliche auch hier die ersten Briefe an das LRA, und wenn ich habe, natürlich auch die Reaktionen darauf, für Interessierte folgen genaue Hinweise zur Teilnahme.
Kommt gut durch die Hitzewelle – heiße Grüße aus Slubice.
11.06.2021
Was die Woche brachte, ist eigentlich mehr als ätzend, aber wir sind ja Probleme gewohnt und wachsen mit unseren Herausforderungen. Gleich 4 Behörden, bei denen momentan PKK Nummern und Führerscheine beantragt wurden fühlen sich (schriftlich und mündlich übermittelt) momentan nicht zuständig, da die 186-Tagesregelung in der EU in (jedem) diesem Kalenderjahr noch nicht erfüllt sein könne, es kam auch hier in den Nachrichten, dass man die Deutschen in unserem Herkunftsland Deutschland sogar mit Ausgangssperre zuhause eingesperrt habe. Gut, wir wollen mal annehmen, sie sind ja auch nicht blöd. Sie wollen 3 normale Monate vergehen lassen und dann entscheiden. Wir wollen das nicht, bei allem Verständnis und trotz negativer Fehlentscheidungen in Warschau.
In einigen Fällen (danke Klaus B. aus Luxemburg u.a.) haben wir die Kunden zur Antragserweiterung (Vorlage neuer Dokumente) eingeladen und persönlich mitgenommen zur Behörde, um die Anwesenheit zu verdeutlichen, Dank auch an meine Frankfurter (und Umgebung, Philipp S. und Co, um nur einen zu nennen) das spontan hier vor Ort zu tun.
Slubice blockt natürlich auch weiter, arbeitet aber schon die ersten Fälle auf, die von der Regel abweichen, (poln. MPU Auflage, Fristende der Auflage in der BRD, 1. FS usw.) und wird weiter unter Druck gesetzt. Frau Rain Karolina hat nächste Woche den Brief fertig an alle 17 Ratsmitglieder und das dazugehörige LRA mit der Forderung der Ausstellung des FS für Klaus-Dieter S., der in Warschau gewann vor der NSA und der Forderung nach 40.000 € für 40 Monate Wartens und natürlich mit der Erwartung weiterer 50 Mio. PLN vom LRA für die restlichen Wartenden. Die Aktion wird von den öffentlichen Medien begleitet werden und wir erwarten trotz des erst im September stattfindenden Personalwechsels im LRA eine echte Reaktion, wenn die Leute sich vor der Öffentlichkeit verantwortlich zeigen müssen für ihre damalige Sitzung und Abstimmung. (Wer das nicht verfolgt hat, die Ratsmitglieder haben in einer Sitzung darüber abgestimmt im Jahr 2020, den Deutschen keine FSe mehr auszustellen, da zählten also in Slubice persönliche Meinungen vor dem Gesetz, nun ist der Tag, an dem sie dafür die finanzielle Verantwortung übernehmen müssen, damals wurde unsere 50 Mio. Klage auf Nachfrage der Zuschauer nicht einmal vorgelesen, das ginge wegen Corona nicht).
Rain Worner macht leider nicht mit, sie ist überfordert, RAin Groc schon, wer Interesses an ihr hat, Vollmacht ausdrucken, unterschreiben, RSV oder 300 € an Sie oder mich und die Daten (Ausweiskopie und wann FS Praxis bestanden).
Oder eigenen Anwalt suchen, der in Polen auftreten kann und unterstützen, müssen nicht alle oder die Hälfte machen, ich denke, wenn ein Fünftel von Euch mitmacht, sind die Gegner schon mehr als überfordert und erschlagen.
Wer jetzt „nur“ auf seine PKK Nummer und damit auf den Prüfungstermin wartet, schreibt bitte keinen Anwalt an, sondern wartet bitte einfach die Ergebnisse ab.
Schönes Wochenende.
04.06.2021
Nach 3 Arbeitstagen ein kurzes Resümee, weil gestern war Feiertag hier (Allerheiligen) und heute Brückentag. Zuerst die schlechte Nachricht, auch die restlichen Entscheidungen in Warschau (da waren noch 5 offen) fielen hinter geschlossenen Türen negativ für uns aus, sowie wir die Begründungen haben, werden wir sie veröffentlichen, aber ich denke nicht, dass sie sich von den bereits veröffentlichten, groß unterscheiden werden.
Zum besseren Verständnis für den Laien, bei den Entscheidungen wurde- entgegen der Entscheidung des gleichen Gerichts – unser Rechtsgutachten nicht einmal berücksichtigt und entschieden, die Verjährungsfrist sei eine 2. Sperrfrist (was sie juristisch nicht ist) und der Führerschein dürfe in dieser Zeit nicht neu ausgestellt werden (was niemand will, alle wollen die Ausstellung der neu erworbenen Fahrerlaubnis)
Damit zu den guten Nachrichten, hohes und oberstes Gericht hin und oder her. Es sind Fehlentscheidungen, die unseren Gegnern in die Hände spielen, aber nicht entscheidend sind perspektivisch. Sicher wird Slubice jetzt nicht wie geplant im Juni an der Ausstellung aller Führerscheine arbeiten, aber wir werden sie dazu versuchen, zu zwingen.
Wir fangen mit Dem gewonnenen Fall an, Klaus-Dieter S., fordern das Amt über Rain Karolina Groc auf den FS auszustellen und eine Entschädigung von 40.000 € für 40 Monate Wartezeit zu zahlen. Kommt keine außergerichtliche Einigung, geht die Angelegenheit erneut vor Gericht. Parallel dazu erneuern wir den Antrag auf Ausstellung für alle unsere Kunden und bieten Möglichkeiten der Mitarbeit an. Es ist immer, und das nicht nur psychologisch, ein Unterschied, ob ich allein „meine“ momentan ca. 500 Führerscheine – die mit Erteilung der PKK Nummer versprochen wurden und nach bestandener Prüfung nicht ausgestellt wurden – einfordere, oder ob jeder Einzelne, das tut. Natürlich muss keiner extra deswegen herkommen und nochmals Zeit und Geld investieren, aber Hilfe wäre nett. Also schaut bitte, wer eine Rechtschutzversicherung hat, ob das EU-Ausland abgedeckt ist. Der ADAC bringt Euch auch als EU-Bürger EU-weit nach Hause im Zweifelsfall, dort kostet die 8 € mehr im Jahr.
Und damit wären die Kosten für Euren erneuten Antrag (Sehr geehrter Herrn Braun, für außergerichtliche Tätigkeit in der Sache beträgt die Honorarhöhe 2400 zł. In dem Preis sind: Akteneinsicht, bis zu 3 Schriftsätze und Beratung enthalten. Sie können das gerne in 3 Raten bezahlen.) gedeckt, wobei ich hier noch über einen anderen Preis verhandele und bekomme, wer keine Rechtsschutzversicherung hat und bekommt, ist dann mit ca. 250-300 € dabei.
Mir geht es hier um 2 Dinge, erstens den Erhalt der Führerscheine und zweitens die Mitarbeit, ich werde ein klein wenig entlastet und die Behörde dafür umso mehr belastet, es wird für sie einfacher sein, die Führerscheine auszustellen – und ggf. danach über Entschädigung zu verhandeln – als diese Flut an Anwaltsbriefen juristische korrekt zu beantworten und sich in endlose Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu verstricken. Und sicher, wir können, jeder Einzelne, den Kampf auch im ersten Anlauf (Juni) oder im 2. Anlauf (SKO dann ca. Juli) verlieren, wobei der SKO genug vorliegt, um hier große zu tröten: „Passiert nicht, dass wir da verlieren!“. Aber um es mit einem meiner Idole zu sagen: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Karolina Groc ist bereit für Euch, ebenso sicher die polnisch-stämmige Berliner Rain Jovanka Worner www.ra-worner.de und es gibt zig weitere Deutsch-Polnisch sprechende Anwälte, einfach mal Googlen, die eine polnische Zulassung haben. Bombardieren wir sie. Wir werden den Kampf öffentlich machen und habe die hiesigen Medien informiert. Starten werden wir Dienstag um Neun mit den ersten paar Kunden, die hier aus FFO und Umgebung kommen, die (mit Dolmetscher von uns) ins Amt reinlaufen, ihren Antrag bekräftigen, eine aktuelle Erklärung dazu abgeben (als Antwort auf die neueste Masche der Ablehnungen), um die Sache endlich ins Rollen zu bringen und die Wartezeit zu beenden.
Abschließend ein paar Worte zu den Ausstellungen an anderen Orten. Die Gespräche müssen jetzt neu geführt werden, werden sie. Unterlagen nachgereicht, vor allem überall Antrag gestellt auf Zulassung unseres Gutachtens, denn das Hauptargument ist ja nach wie vor beim obersten Gericht gewesen, der alte FS dürfe nicht neu ausgestellt werden. Dabei will und wollte das nie jemand, sondern lediglich die Ausstellung der neu erworbenen (und vom Amt erlaubten) Fahrerlaubnis.
Auch die Neuerteilung der PKK-Nummer muss noch etwas juristisch bearbeitet werden, 2 kommen dazu nächste Woche, Gorzow und Warschau warten wir auf Termin (ich habe nach dem Misserfolg in Warschau Verhandlungen hinter verschlossenen Türen kategorisch abgelehnt, also verzeiht das Warten bitte) andere Städte sind am Laufen und teilen uns kommende Woche ihre Entscheidungen mit.
Frohe Pfingsten, oder was Ihr da gerade wieder feiert in der BRD.
28.05.2021
Nachdem die erste von 8 Verhandlungen klar zu unseren Gunsten gewonnen war, und unsere Anwälte sich im Januar angesichts Corona und der eh schon langen Wartezeiten auf Verhandlungen hinter geschlossenen Türen einließen, erfolgten die 7 weiteren, teils mit Verzögerungen von 2-3 Monaten.
Die nächsten 2 habe ich, die Kassationsbeschwerden wurden abgelehnt, Begründungen werden 2-sprachig am Ende veröffentlicht. Hier mal ein kurzer Auszug, um auch dem Laien die Fassungslosigkeit über diese Fehlurteile näher zu bringen.
Anders als im Ersten Urteil müsse man NICHT auf das Expertengutachten eingehen, der Auszug aus dem KBA aus Flensburg sei ja ordentlich übersetzt und bindend. (Dabei ist in der BRD laut StVG § 3 Abs. 2 die FE mit dem Entzug erloschen, also nicht mehr vorhanden)
Die EU-Direktive verbiete es, einen Führerschein auszustellen, der in einem anderen Land entzogen wurde. (Dabei wollte das nie einer, sondern lediglich die korrekte Ausstellung des Neuerwerbs)
Und man verliert mehrere Seiten in juristischem Kauderwelsch, wo erklärt wird, man sei ja so, wie die Klage geführt wurde, nicht zuständig, könne zwar handeln, müsse es aber nicht, und das erklärt man einem Professor, nach dessen Büchern im gesamten Land Jura gelehrt wird.
Den Kommentar erspare ich mir hier öffentlich, denn im Umkehrschluss hätten also die letzten 20 Jahre in der EU keine Führerscheine für Deutsche mit MPU- Auflage ausgestellt werden dürfen, und alle Urteile des EUGH, in denen alle den Führerschein innerhalb der Verjährungsfrist erhalten haben, wären falsch. Aber gut, angesichts des allgemeinen Zusammenbruchs der Demokratie wundert mich das nicht mehr, auch wenn wir alle ein gegenteiliges Ergebnis erwartet und von Recht und Gesetz her verdient hätten, gerade in Polen.
Wir erwarten die nächsten 5 Entscheidungen und bereiten Alternativen vor, wer nun gedacht hat, das haut uns um und zwingt uns zum Aufgeben, hat sich geirrt, im Gegenteil. Wir reden mit den Behörden im Juni, sowie die Lage das zulässt natürlich auch darüber und erwarten, wie zum Beispiel demnächst in Gorzow vor der SKO Richter und Staatsdiener, die diese Urteile verstehen und als das nehmen, was sie sind, Fehlentscheidungen, die in ein paar Jahren vor dem EUGH zur Sprache kommen, auch in Slubice wird nicht aufgegeben und weiter an der Klage gearbeitet, die allerdings im Hinblick auf die letzten Entscheidungen aktualisiert werden muss.
Trotz allem ein schönes Wochenende, ich halte zum nächsten Wochenende weiter auf dem Laufenden
15.05.2021
Es gibt diese Woche wenig zu berichten, da sich auch jetzt noch wenig tut und so wird es bleiben bis Ende Mai. Bis dahin soll der Lockdown und das Homeoffice vorbei sein, Gaststätten habe seit heute den Außenbereich offen (und Slubice ist sofort voll mit Deutschen), ab 29. Mai den Innenbereich.
Beim Anmelden akzeptierte man meine in 8er und 10er Gruppen getätigte Stempelgebühr nicht, ok, ich nahm mir die Zeit und machte das 100 Mal einzeln, wie erwähnt, dauert momentan alles.
In Gorzow kam es zu keiner Einigung, wir haben also Klage eingereicht mit den ersten 3 Kunden und warten auf einen Termin mit der SKO, auch wenn dort noch nie Führerscheine an Deutsche ausgestellt wurden, halten wir das nicht für hinnehmbar und werden unser Recht gerade dort versuchen, durchzusetzen.
Die geplanten Ausstellungen zeigen auch noch keine Fortschritte online, sind in Bearbeitung, einen kleinen Teilerfolg gab es 80 km weiter, wo man bei Antragstellung die PKK-Nummer ablehnen wollte, und wir völlig allein und ohne Anwalt auf unser Urteil in Warschau und das Gutachten hinwiesen, es hinschickten und darum baten, genauer zu überlegen, wir haben 2021 und nicht 1989. Sie lenkten ein ich denke, die nächsten Tage bringen auch da die Entscheidung der Erteilung (und damit auch FS Ausstellung).
Unsere Klage die beiden Anwältinnen sind wieder raus und haben wohl kalte Füße, Mittwoch ist mein Treffen mit einer anderen, sie versicherte, keine Probleme damit zu haben, zumal es in der Stadt hier auch in vielen anderen Bereichen rumort, was die aktuelle Politik des Landrates betrifft.
Heißt für mich erneute Vorbereitung, auch noch einmal die kommenden Verhandlungen versuchen mit vorzubereiten – sie sind nun „schon“ (nach 3 Jahren Wartens und 2 Monaten Schiebens) nächste Woche, am 20. Mai in Warschau.
Bleibt gesund und genießt das Wetter.
07.05.2021
Diese Woche brachte viel Arbeit, vor allem für die neu ins Boot geholten Slubicer Rechtsanwältinnen Paulina und Anna, und sie hatte nur 4 Arbeitstage, Montag war Feiertag. Darüber hinaus ist die Pandemie nicht beendet, nur der Monat Mai zumindest in Polen und den meisten anderen Ländern als Ende der Maßnahmen auserkoren. So konnte ich in Sulencin einen Termin erreichen für den 25. Mai – den Umständen entsprechend „schnell“.
Slubice hält weiter an der stillen Weisung eines korrupten Politikers (die Ermittlungsbehörden fanden die Nachweise dazu) fest, den Deutschen keinen FS zu erteilen, und verweist mich bei jedem Anruf, jeder Mail, jedem Besuch auf die DSVGO und ich möge die Briefe abwarten, die unterwegs seien.
Diese Briefe bekomme ich neuerdings (als Reaktion auf die Beschwerden bei den Dienstherren) jede Woche geballt und wenigstens 25 Stück. Darin steht sinngemäß, XY möge seine Geliebte in PL und deren Körbchengröße benennen, oder es gäbe keinen FS. Wie erwähnt, wir ändern die Taktik und schreiben Sie wegen des Geldes an, 17 Ratsmitglieder werden sich für über 50 Mio. Zloty zu verantworten haben, wir machen das ganz öffentlich und sind auf die Reaktionen gespannt.
Es erreichen mich viele Nachrichten, dass dieser Zustand unbefriedigend sei, in der BRD werde doch auch trotz Corona normal gearbeitet.
Leute, da platzt mir der Kragen. Hier an der Grenze steht auf polnischer Seite ein Auto des Grenzschutzes, die beiden Beamten sind drin oder beim Kaffee- oder Pfannkuchen Stand. Auf deutscher Seite stehen mehr als ein Dutzend Uniformierte und toben sich mit irgendwelchen Kontrollen aus, als gäbe es nichts Anderes zu tun.
Um bei euch einen Termin zu bekommen in einer FSST (Führerscheinstelle) brauche ich auch Monate und muss zig Formulare ausfüllen, bei Euch gibt es (laut Wikipedia in keiner Demokratie möglich) sogar Ausgangssperren, wogegen Ihr nichts, aber auch gar nichts unternehmt, aber Ihr macht mich hier an, in PL gehe es ja nicht voran? Ich denke an meine 2 verstorbenen Priester in der Familie und zitiere sie: Gott liebt die geistig Armen.
Womit wir uns mal ausnahmsweise im Bereich der Philosophie befinden und ich kurz anmerken darf:
Es sind die ohne Schuhe, die jeden Weg mit uns gehen.
Es sind die ohne Geld, die uns alles geben, was unbezahlbar ist.
Es sind die, die nichts versprechen, die uns niemals enttäuschen.
Es sind die, die nichts besitzen, die uns oft mehr geben können als die meisten Menschen.
Also, denkt nach. Denkt richtig nach, derweil setze ich mich hier weiter für Euch ein. Schönes Wochenende.
30.04.2021
Das Slubicer Restaurant am Springbrunnen „La Vie Est Belle“ (Das Leben ist schön) freut sich wie alle in Polen auf die Eröffnung des Außenbereichs am 15.Mai und des Innenbereichs am 29. Mai.
Diese Woche gingen bereits die 1. - 3.Klassen wieder zur Schule, ab Dienstag (Montag ist Feiertag hier) folgt der Rest. Damit kehrt auch bei den Beamten wieder Normalität ein und das Homeoffice nähert sich dem Ende, es wird langsam, aber sicher zum Monatsende wieder normal gearbeitet werden. Und da viele meine wöchentlichen Berichte etwas langweilig finden, ändere ich dieses Mal den Rapport in einen FAQ (Frequently Asked Questions, kurz FAQ oder FAQs, englisch für häufig gestellte Fragen oder auch meistgestellte Fragen).
Was ist das für ein Urteil über 18 Seiten?
Das Urteil ist richtungsweisend vom obersten Gericht zu vielen Fragen gefällt worden, Hauptkern war das damals verwendete Argument des Fristendes im KBA Auszug aus Flensburg (Tilgungfrist der Tat und Ende der MPU Auflage von 15 Jahren) Das Gericht entschied, die Tilgungsfrist sei keine 2. Sperrfrist und die von uns in Auftrag gestellten Rechtsgutachten zum Thema haben Beachtung zu finden. (Im Anhang als Download in beiden Sprachen verfügbar)
Wie reagiert die Behörde in Slubice auf das Urteil?
So gut wie gar nicht, es wird mündlich heruntergespielt, es sei kein Gruppenurteil, nur ein Richter (es waren 3), unsere Gutachten nur von Anwälten (es sind eingetragene Rechtsexperten) – man sieht, sie spielen ihr Spiel weiter, wir ändern die Taktik und ziehen die Entschädigungsklage hinzu, öffentlich. Der gewonnen hat, heißt Klaus- Dieter Sch., er wartet, wie leider noch so einige, seit 12/2017 auf seinen FS, die Verhandlung in Gorzow vor dem SA (Oberveraltungsgericht) wurde in 2018 verloren durch meine falsche Wahl des Anwalts (der heute auch schon keine Lizenz mehr hat). Das sind ca. 40 Monate, wir klagen also auf 40.000 € für ihn und setzen die 17 Ratsmitglieder einzeln davon in Kenntnis, natürlich öffentlich, bei der letzten Versammlung 2020 fragte man im Zuschauerraum nach der Klage, es hieß, sie könne nicht vorgelesen werden wegen Corona. Klaus-Dieter ist dann der erste von ca. 500 Wartenden, von denen ich weiß, die Mitbewerber sind abgetaucht, die Dunkelziffer, also die, die wir nicht kennen und die sich nicht bei mir gemeldet haben, dürfte höher sein. Aber nur 500 Leute genommen, einer wartet 40 Monate, einer 1 Monat, ergibt, dass 500 Menschen a 20 Monate warten. Mal 1.000 €, einer Summe, von der polnische Richter und deutsche Experten schätzen, dass man sie mit Führerschein monatlich mehr verdienen kann in der BRD als ohne Führerschein, ergibt eine Summe von 10 Mio. €, hinzu kommen Entschädigungen für uns als Firma, die Mitbewerber (schlechte Online Bewertungen durch verärgerte- gelinde ausgedrückt – Kunden) und der momentane Umrechnungsfaktor von 4.5 – wir schießen weit über die 50 Mio. PLN (Zloty) hinaus, die im Brief von 2020 zur Debatte standen. Auf die Ratsmitgliedersitzung zu dem Thema bin ich mehr als gespannt und sicher, ganz andere und mehr Medien und Leute als ich kleiner Mensch werden darüber noch im Mai berichten.
Wo bin ich in Polen angemeldet und für wie lange?
Vorweg, Eure Bürgerkarte (Registrierung des Bürgers der EU auf dem Gebiet Polens) gilt auf Lebenszeit, eine Anmeldung am ordentlichen Wohnsitz etwas über 6 Monate (186 Tages Regelung). Über 100 haben Geld überwiesen und sind (noch) nicht angemeldet worden, weil Sulencin sich aus 5 kleinen Gemeinden zusammensetzt, und ab dem 10. Februar (Einreichung der ersten 11 Angemeldeten beim dortigen Straßenverkehrsamt) 4 von 5 Meldestellen wegen der neuen Grippe kaum noch erreichbar waren und die letzte meinte, während eines Lockdowns würden Ausländer doch in ihrem Herkunftsland bleiben. Ihr werdet gerade alle in Slubice wieder angemeldet, zumindest wurden Akten und Geld dorthin übergeben, spart uns die 2-3 Wochen der Aktenversendung in eine andere Stadt, vorausgesetzt, Slubice kippt die momentane Einstellung wie angedacht angesichts der drohenden Zahlungen, die sich ja monatlich um (ich erinnere 500*1.000) 500.000 €=2.250.000 PLN erhöhen. Jedes Wochenende hole ich mir die Anmeldungen momentan, die liefen und schreibe die Leute dazu auch an.
Was machen die anderen Städte?
Es ist nach wie vor unterschiedlich, wir haben mit einigen, wie Gorzow noch einen Rechtsstreit laufen, der aber auch im Mai entschieden werden sollte.
Du betrügst uns doch, oder wer?
Uns alle betrügt ein ranghoher Politiker, dessen Name noch nicht öffentlich genannt werden darf, weil auch in PL die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gegenteil bewiesen wurde, und daran arbeiten die CBA (polnische Antikorruptionsbehörde) und STA (Staatsanwaltschaft) gemeinsam, wie das in PL üblich ist, wenn 2 Behörden gegen die gleiche Person ermitteln, auch sie seit 2020, auch sie haben zwar bereits Ergebnisse aber dank der neuen Grippe noch keinen Abschluss. Der eigentliche Betrug liegt darin, dass es Führerscheine gab, dann eine Blockade (2018) dann wieder Führerscheine 2019 (650 von 800 Wartenden) dann wieder eine Blockade und dann diese Plandemie, all die Zeit gab es aber die PKK Nummer, einerseits die Erlaubnisnummer einen Führerschein zu erwerben, andererseits die Zusicherung der Behörde durch die Erteilung, ihn nach bestandener Prüfung auch auszustellen. Erst als Geld bezahlt wurde an die Behörden, Fahrschulen, Dolmetscher, Vermieter usw. erst dann sagte man: April, April. In der BRD nennen wir das Vorsatz, mehr als einmal (hier sogar hundertfach durch eine Behörde) o. K. = organisierte Kriminalität.
Du bist nicht erreichbar!
Unter der polnischen Telefonnummer Mo-Fr von 9-18 Uhr, danach lautlos auf allen Messengern. Die deutsche Nummer hingegen, sorry, dass ich mir die neuen Grenzwächter auf deutscher Seite nicht mehr antun mag, wurde seit einem Jahr von mir nicht mehr aufgeladen, Überweisungen aus dem Ausland nimmt die nicht, vergesst sie, wem die 5 Cent zu teuer sind, schreibt eine Nachricht. Und bitte keine Internetanrufe, das Handy wirft Euch raus bei jedem normalen Anruf, jeder Nachricht usw. und vergesst es, Opa beibringen zu wollen, wie diese Technik funktioniert.
Wie sind die Aussichten?
Ich persönlich rechne im Mai mit der langsamen Normalisierung, normalem Arbeiten und der FS und PKK Ausgabe (schwungmäßig, Einzelausgaben eher) im Juni 2021.
Damit beende ich die FAQ`s, stehe weiter wie gewohnt zur Verfügung, auch am Wochenende per Mail und WhatsApp (Telegram, Signal Threema), passt auf Euch auf, bleibt mir erhalten und gewogen, ich brauche Euch und Eure Wut ggf. hinter mir, wenn es drauf ankommen sollte, hier vor Ort für mich, für uns – und nicht vor mir: immer nur mit dem Knüppel drauf auf den Einzigen, der sich hier seit Jahren Tag und Nacht für die Führerscheine (und damit ein Stück Freiheit) einsetzt, nur weil ich nun mal der „Ansprechpartner“ bin. Unser Gegner ist Politiker, er ist stark und einflussreich, und wir haben dagegen nicht viel in der Hand, aber das, was wir haben wiegt schwerer als alles andere, es ist das Recht, das Gesetz, was hier noch gilt und keiner so rasch mal abändert und das hat sich in den letzten Jahren weder in Polen, noch in der EU geändert.
Schönes Wochenende
24.04.2021
Gestern noch optimistisch gedacht, schon ist sie heute (endlich) veröffentlicht, die Begründung des Urteils vom Januar.
Interessierte nutzen bitte vorerst die künstlichen Übersetzungen von Chrome, Google oder deepl.com, ich gehe später auf die Bedeutung für alle ein.
Auf jeden Fall haben wir endlich ab Montag auch in Slubice eine neue Verhandlungsbasis.
24.04.2021
Im Kern ist wichtig, dass unsere Gutachten zu beachten sind, die vom Büro Prof. Chmaj in Warschau und RAin Maria Miller in München erstellt wurden.
Und das die Tilgungsfrist eben keine erweiterte Sperrfrist darstellt.
Zentrale Datenbank der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Einzelheiten des Urteils
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I OSK 3939/18 - Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts
Datum des Urteils
2021-01-27 endgültiges Urteil
Datum des Eingangs
2018-10-22
Gericht
Das Oberste Verwaltungsgericht
Richter
Ewa Kręcichwost - Durchowska / Berichterstatterin /
Maciej Dybowski / Vorsitzende /
Paweł Miładowski
Symbol mit Beschreibung
6031 Qualifikationen zum Führen von Fahrzeugen
Thematische Slogans
Öffentliche Straßen
Ref. verknüpft
II SA / Go 389/18 - Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Gorzów Wlkp vom 25.07.2018
Die angefochtene Behörde
Beschwerdekammer der lokalen Regierung
Ergebnisinhalt
Das angefochtene Urteil und die Entscheidungen erster und zweiter Instanz wurden aufgehoben
Zitierte Vorschriften
Journal of Laws 2017, Punkt 978, Artikel 12, Abschnitt 1 Punkt 5
Das Gesetz vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer.
Journal of Laws 2019, Punkt 2325, Art. 134 und 141.Akt
vom 30. August 2002, Gesetz über Verfahren vor Verwaltungsgerichten - d.h.
SATZ
Oberstes Verwaltungsgericht bestehend aus: Vorsitzender: Richter des SAC Maciej Dybowski Richter Richter des SAC Paweł Miładowski Richter del. Provinzverwaltungsgericht Ewa Kręcichwost-Durchowska (Sprecherin) prüfte am 27. Januar 2021 in einer geschlossenen Sitzung in der Allgemeinen Verwaltungskammer die Kassationsbeschwerde der KS gegen das Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Gorzów Wielkopolski vom 25. Juli 2018 ref. Nr. II SA / Go 389/18 im Fall einer Beschwerde von KS gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts der lokalen Regierung in G. vom [...] April 2018, Nr. [...] über die Weigerung, a Führerschein, Kategorie B 1. hebt das angefochtene Urteil in seiner Gesamtheit, die angefochtene Entscheidung und die vorhergehende Entscheidung von Starosta S. vom [...] Januar 2018, Nr. [...] auf; 2. vergibt das Berufungsgericht der lokalen Regierung in G. an KS
BEGRÜNDUNG
Mit Urteil vom 25. Juli 2018 wurde die Aktenreferenz. Nr. II SA / Go 389/18, Provinzverwaltungsgericht in Gorzów Wielkopolski, nach Prüfung des Falls aus der Beschwerde der KS gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts der lokalen Regierung in G. vom [...] April 2018, Nr. [. ..] wies die Beschwerde mit der Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins der Kategorie B zurück.
Das Urteil wurde im folgenden tatsächlichen und rechtlichen Status des Falles erlassen.
Am [...] Februar 2017 beantragte KS, ein Bürger von [...], bei Starosta S. einen polnischen Führerschein der Kategorie B. Die Behörde bat das [...] Verkehrsamt in N., dies zu überprüfen Der Antragsteller hat keinen [...] nationalen Führerschein. In einem Schreiben vom [...] Mai 2017 teilte das [...] Verkehrsamt mit, dass der Antragsteller seinen Führerschein mehrmals aufgrund von Alkohol am Steuer verloren habe und keinen gültigen Führerschein habe. weil [...] er im November 2002 für einen Zeitraum von 8 Monaten wegen Trunkenheit am Steuer vom Fahren ausgeschlossen wurde. Die Bedingung für die [...] Wiedererlangung eines Führerscheins ist ein positives Ergebnis einer in N. durchgeführten medizinischen und psychologischen Untersuchung, die Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren darf.
Dann gab die Behörde an, dass gemäß Art. 12 Sek. Gemäß Punkt 5 der Abgabenordnung darf ein Führerschein nicht an Personen ausgestellt werden, die einen inländischen Führerschein im Ausland erworben haben, und der Führerschein wurde beibehalten oder die Fahrerlaubnis wurde während des Zeitraums, in dem der Führerschein gestoppt wurde, widerrufen oder die Lizenz wurde widerrufen.
Aufgrund der Feststellung einer negativen Bedingung für die Ausstellung des polnischen nationalen Führerscheins, d. H. Des Entzugs des Führerscheins, lehnte Starosta S. mit Entscheidung vom [...] Januar 2018 die Ausstellung eines nationalen Führerscheins der Kategorie B ab.
Nach Prüfung der von KS eingelegten Berufung bestätigte das Berufungsgericht der lokalen Regierung in G. mit Entscheidung vom [...] April 2018, Nr. [...], die Entscheidung des Starost S.
In der Begründung der Entscheidung wies das Kollegium darauf hin, dass gemäß Art. 4 Sek. 2 ucp, der Fahrer darf nur einen gültigen Führerschein haben. Auf dem Territorium der Republik Polen ist ein Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ausgestellt wurde - Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht als gültig anerkannt, wenn es im Hoheitsgebiet eines dieser Länder aufbewahrt wurde oder die Genehmigung zum Führen des Fahrzeugs vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurde.
Die Beschwerdeinstanz erklärte, dass die positiven Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins in Art. 3 geregelt seien. 11 Sek. 1 des Gesetzes und die negativen Gründe für die Erteilung sind in Art. Enthalten. 12 Sek. 1 ukp Gemäß Kunst. 12 Sek. 2a und 2b des ukp ersucht die zuständige Behörde, die den Führerschein ausstellt, zur Ausstellung eines Führerscheins die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - Vertragsparteien das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Bestätigung, dass die Person, die den Anspruch beantragt, keinen in einem dieser Länder ausgestellten Führerschein besitzt und das Verfahren zum Ersetzen des Führerscheins durch einen nationalen Führerschein oder das Ausstellungsverfahren nicht eingeleitet hat ein Duplikat des polnischen Führerscheins. Starosta S. schickte [...] März 2017 an das [...] Kommunikationsbüro in F., Fordern Sie über das Europäische Führerscheinnetz Informationen zum Führerschein des Beschwerdeführers an. Mit Schreiben vom [...] Mai 2017 antwortete die Behörde, [...] dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitze, da dieser bis zum [...] November 2017 wegen "vorsätzlichen Zustands" ausgesetzt worden sei Vergiftung im Straßenverkehr ", und dass er das Recht, in N. zu fahren, wiedererlangen kann, wenn er eine günstige medizinisch-psychologische Stellungnahme abgibt. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. Auskunftsersuchen zum Führerschein des Antragstellers. Mit Schreiben vom [...] Mai 2017 antwortete die Behörde, [...] dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitze, da dieser bis zum [...] November 2017 wegen "vorsätzlichen Zustands" ausgesetzt worden sei Vergiftung im Straßenverkehr ", und dass er das Recht, in N. zu fahren, wiedererlangen kann, wenn er eine günstige medizinisch-psychologische Stellungnahme abgibt. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. Auskunftsersuchen zum Führerschein des Antragstellers. Mit Schreiben vom [...] Mai 2017 antwortete die Behörde, [...] dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitze, da dieser bis zum [...] November 2017 wegen "vorsätzlichen Zustands" ausgesetzt worden sei Vergiftung im Straßenverkehr ", und dass er das Recht, in N. zu fahren, wiedererlangen kann, wenn er eine günstige medizinisch-psychologische Stellungnahme abgibt. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitzt, weil er bis zum [...] November 2017 wegen "vorsätzlicher Vergiftung im Straßenverkehr" ausgesetzt wurde, und dass er das Recht, in N. zu fahren, wiedererlangen kann, wenn er ihn einreicht eine positive medizinische und psychologische Meinung. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitzt, weil er bis zum [...] November 2017 wegen "vorsätzlicher Vergiftung im Straßenverkehr" ausgesetzt wurde, und dass er das Recht, in N. zu fahren, wiedererlangen kann, wenn er ihn einreicht eine positive medizinische und psychologische Meinung. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. wenn er / sie eine positive medizinische und psychologische Meinung abgibt. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...]. wenn er / sie eine positive medizinische und psychologische Meinung abgibt. Die Behörde [...] gab im [...] Register auch Informationen zu früheren Verkehrsverstößen des Beschwerdeführers bekannt und wies darauf hin, dass sein Antrag möglicherweise mit dem sogenannten zusammenhängt Tourismus, um einen Führerschein zu erhalten, weil die Vorschriften umgangen werden sollen [...].
Die Berufungsinstanz wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer für einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum [...] November 2017 seines Führerscheins beraubt worden war und erst nach Ablauf dieser Frist das Dokument wiederherstellen konnte, das seine Fahrerlaubnis bestätigte Fahrzeuge der Kategorie B. Das Dokument sollte jedoch zurückgesandt werden. Der Standort muss positive medizinisch-psychologische Testergebnisse vorlegen. Bis zur Zustellung der Entscheidungen bleibt [...] der Führerschein tatsächlich einbehalten. Die Entscheidung gemäß Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des PPA ist verwandt, was bedeutet, dass es in jedem Fall obligatorisch ist, wenn der Antragsteller mindestens eine der angegebenen Räumlichkeiten erfüllt, wie dies im vorliegenden Fall der Fall war.
Eine Beschwerde gegen die vorstehende Entscheidung wurde von KS beim Provinzverwaltungsgericht in Wielkopolska eingereicht und ihm wegen Verstoßes gegen das materielle Recht, d. H. Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Zivilprozessordnung der SKO, der keine sachliche Grundlage hat und in Bezug auf die materielle und rechtliche Beurteilung falsch ist, dass die beschwerdeführende Partei bei der Beantragung eines polnischen Führerscheins das Recht hat, Kraftfahrzeuge zu führen in N. erfüllt somit die in oben genannte negative Bedingung Bestimmung, während die den Akten des Verwaltungsverfahrens beigefügten Dokumente direkt zeigen, dass der Beschwerdeführer keinen gültigen Führerschein in N. besitzt und dass er (in N.) das Recht zum Führen von Fahrzeugen nach der Fertigstellung wieder erwirbt und Vorlage von medizinischen Untersuchungen -psychologische, es widerspricht daher nicht der Möglichkeit, einen polnischen Führerschein zu beantragen, nachdem die in Art. 1 festgelegten Anforderungen erfüllt wurden. 11 ukp
Als Antwort auf die Beschwerde hat der G.
Das Provinzverwaltungsgericht wies die Beschwerde zurück und stellte unter anderem fest, dass die Regeln für die Ausstellung eines Führerscheins durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer und die Grundlage für die Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins in der EU geregelt werden Gegenstand der Prüfung war Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 dieses Gesetzes, wonach ein Führerschein nicht an eine Person ausgestellt werden darf, die einen Führerschein im Ausland erworben hat, und der Führerschein gestoppt oder das Führerschein entzogen wurde - während des Zeitraums des Führerscheins oder des Entzugs von die Lizenz.
Nach Ansicht des Woiwodschaftsgerichts spiegeln sich die Feststellungen der Behörden zum Auftreten von Umständen, die die Verweigerung der Ausstellung eines polnischen Führerscheins für den Beschwerdeführer rechtfertigen, in den gesammelten Beweismitteln wider.
Aus dem Schreiben [...] des Straßenverkehrsamtes in F. und den beigefügten Anhängen geht hervor, dass der Antragsteller keinen gültigen [...] Führerschein besitzt - gemäß aufeinanderfolgenden Gerichtsentscheidungen, in denen er verboten wurde Fahren aufgrund des Fahrens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss auf der Straße. Der Beschwerdeführer kann berechtigt sein, erneut zu fahren, wenn er eine positive medizinische und psychologische Stellungnahme abgibt. Wie aus den Anhängen des Schreibens hervorgeht, werden die einzelnen Strafen [...] Januar 2018, [...] November 2021, [...] April 2031 und [...] verwischt. November 2031.
Die obigen Informationen zeigen, dass der Antragsteller einen Führerschein in N. erhalten hat, sein Führerschein jedoch widerrufen wurde und erst nach vorheriger Abgabe eines entsprechenden medizinischen und psychologischen Gutachtens wiederhergestellt werden kann. Dies bedeutet, dass die in Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes, d. H. Der Antragsteller erhielt einen Führerschein im Ausland, aber seine Fahrerlaubnis wurde regelmäßig bis zur Abgabe eines medizinischen und psychologischen Gutachtens widerrufen. Wie aus dem Inhalt der Beschwerde hervorgeht, identifiziert der Beschwerdeführer fälschlicherweise die Frist für den Entzug des Führerscheins im Sinne von Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes mit der vom Gericht festgestellten Dauer des Fahrverbots. In der Zwischenzeit, nach Ablauf der Frist, in der der Antragsteller sein Recht zum Führen von Fahrzeugen überhaupt nicht wiedererlangen konnte, gelten nach den geltenden Bestimmungen [... ] gibt es eine Widerrufsfrist für diese Rechte, die der Beschwerdeführer erst wiedererlangen kann, wenn er die Bedingung für die Abgabe eines positiven medizinischen und psychologischen Gutachtens erfüllt. Erst nach dem letzten der oben genannten Zeiträume, dh nach dem [...] November 2031, kann der Beschwerdeführer einen neuen [...] Führerschein beantragen, ohne eine solche Stellungnahme abzugeben.
In Anbetracht des Vorstehenden gab es nach Ansicht des Woiwodschaftsgerichts angesichts der Tatsachen, die auf der Grundlage eines amtlichen Dokuments (eines Schreibens [...] des Straßenverkehrsamtes) korrekt festgestellt wurden, eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung eines polnischen Führerscheins an den Beschwerdeführer, was Kunst war. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes über Fahrzeugführer. Das Gericht betonte, dass die Bestimmung von Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 spiegelt die Bestimmungen in Art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über Führerscheine (Journal of Laws UE.L.2006.403.18), wonach ein Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheins für a verweigert Person, deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat einer Beschränkung, Aussetzung oder einem Widerruf unterliegt. Ein Mitgliedstaat kann dem Antragsteller auch die Ausstellung eines Führerscheins verweigern.
Mit diesen Vorschriften soll verhindert werden, dass Personen, die von der Teilnahme am Straßenverkehr im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgeschlossen wurden, Sanktionen vermeiden, die durch rechtsgültige Entscheidungen der zuständigen Behörden verhängt werden, und dass sie nicht ohne vorherige Einreise in den Straßenverkehr zugelassen werden Erfüllung der Bedingungen für die Wiedererlangung des Fahrrechts. Fahrzeuge.
Da für die Beantragung einer Neuausstellung des Fahrrechts in N. der Antragsteller eine zusätzliche Bedingung erfüllen müsste (eine positive medizinische und psychologische Stellungnahme vorlegen, die seine Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr bestätigt), ist es offensichtlich, dass er würde ein polnischer Führerschein ausgestellt, ohne diese Bedingung zu erfüllen, würde zur Umgehung des Gesetzes führen [...].
Das Woiwodschaftsgericht stellte fest, dass der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Verstoß gegen die Grundsätze der Freizügigkeit und der Ansiedlung von Personen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der EU unbegründet war. Die angegebenen Bestimmungen und das Koordinierungssystem, die Fälle wie die betrachteten Fälle betreffen, schränken diesen Grundsatz nicht ein, sondern enthalten Lösungen zum Schutz der Verkehrssicherheit, insbesondere des menschlichen Lebens und der Gesundheit, vor Personen, die gegen nationale Vorschriften zum Schutz der wichtigsten Güter und Werte verstoßen. Im Hinblick auf den einheitlichen und wirksamen Schutz dieser Werte in der gesamten Union sollten die Koordinierungslösungen als völlig gerechtfertigt angesehen werden.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass aus den vom Beschwerdeführer angeführten Grundsätzen nicht geschlossen werden konnte, dass die Rechte einer Partei in einem anderen Mitgliedstaat breiter sein müssen als die ihres derzeitigen Wohnsitzes. Die Übernahme der Position der Partei würde dazu führen, dass diese Grundsätze missbraucht werden, andere Grundsätze und Werte verletzt werden, die ihnen mindestens gleich sind, und somit ein sehr gefährliches Phänomen legalisiert werden, das als "Gifttourismus" bekannt ist innerstaatliches Recht der Mitgliedstaaten zur Umgehung von Sanktionen und Strenge aufgrund von Verstößen gegen die Grundregeln für Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr in einem bestimmten Land (hier: N.). Solche Verstöße und die Umstände der Begehung von Straftaten bergen die gleichen Risiken und Konsequenzen.
Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Garantien nach EU-Recht gelten in einer anderen Situation, nämlich wenn sich ein Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit weigert, die Gültigkeit eines Führerscheins einer Person anzuerkennen, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen oder widerrufen wurde, möglicherweise ausgestellt in ein anderer Mitgliedstaat danach, dh nach Ablauf der Frist für ein solches Verbot.
Das Provinzgericht erinnerte auch daran, dass der Gerichtshof im Urteil des EuGH vom 26. April 2012 in der vom Beschwerdeführer angeführten Rechtssache C-419/10 festgestellt hat, dass Art. 2 Klausel 1 und art. 11 Sek. 4, zweiter Absatz der Richtlinie 2006/126 / EG sollte dahingehend ausgelegt werden, dass die Verweigerung der Anerkennung durch einen Mitgliedstaat über den Zeitraum des Verbots der Beantragung eines neuen Führerscheins hinausgeht, der dem Inhaber eines in einem anderen Mitglied ausgestellten Führerscheins bescheinigt ist Staat und es gibt eine Bedingung für den gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person im Hoheitsgebiet des zweiten dieser Mitgliedstaaten - die Gültigkeit des genannten Führerscheins, wenn dem Inhaber sein früherer Führerschein im Hoheitsgebiet des ersten dieser Mitgliedstaaten entzogen wurde Mitgliedsstaaten.
Nach dem Standpunkt des EuGH, der im Urteil vom 1. März 2012 in der Rechtssache C-467/10 Baris Akyüz zum Ausdruck gebracht wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 1 Klausel 2 und art. 8 Sek. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 / EWG des Rates in Verbindung mit Art. 2 Klausel 1 und art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126 / EG über Führerscheine ist so auszulegen, dass sie den Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats zuwiderlaufen, die es ihm ermöglichen, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins in seinem Hoheitsgebiet zu verweigern, wenn der Inhaber von Diese Lizenz ist der Aufnahmemitgliedstaat. Sie hat keine Maßnahmen im Sinne von Art. 8 Sek. 4 der Richtlinie 91/439 oder Art. 11 Sek. 4, zweiter Absatz, der Richtlinie 2006/126, aber im letzteren Staat wurde ihm auf dieser Grundlage sein erster Führerschein verweigert,
Im vorliegenden Fall hat die zuständige [...] Behörde nach Ansicht des erstinstanzlichen Gerichtshofs die in Art. 11 Sek. In Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126 war daher die Weigerung, das Dokument auch von der nationalen Behörde (polnisch) auszustellen, gerechtfertigt.
Gegen das vorstehende Urteil legte KS eine Kassationsbeschwerde ein, gegen die es in vollem Umfang Berufung einlegte.
Der Kassationsbeschwerde beruhte auf:
I. Verstoß gegen die Bestimmungen des Verfahrens, der erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Falls hatte (Artikel 174 Punkt 2 PPSA), d. H. Der Verstoß gegen:
1.Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. a und c der PPSA und Art. 135 ppsa in Verbindung mit mit Kunst. 138 § 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1960, Verwaltungsordnung (konsolidierter Text, Journal of Laws von 2017, Punkt 1257, in der geänderten Fassung) in Verbindung mit mit Kunst. 104 der Verwaltungsordnung und Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer (konsolidierter Text von 2017, Punkt 978 in der geänderten Fassung) sowie Art. 11 Sek. 1 der Verwaltungsprozessordnung durch Zurückweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers und Feststellung, dass die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts der örtlichen Regierung in G. und die ihm vorangegangene Entscheidung dem Gesetz entsprechen, während dem Beschwerdeführer ein Führerschein der Kategorie B aufgrund der Die Anerkennung, dass er im Ausland einen Führerschein erhalten hat und das Recht zum Führen von Fahrzeugen widerrufen wurde, und die Widerrufsfrist läuft, während der der Führerschein nicht ausgestellt werden kann, während der Widerrufsfrist Die Rechte des Antragstellers (tatsächlich die Dauer des Verbots der Erteilung neuer Führerscheine an den Antragsteller) endeten im November 2017, und nach diesem Datum kann der Antragsteller nach dem Gesetz [...] einen neuen Führerschein beantragen , was er tat, indem er einen Antrag bei der Staroste S einreichte; Die Behörden lehnten es ab, dem Antragsteller trotz aller Bedingungen für die Erlangung eines Führerscheins in Polen einen Führerschein auszustellen.
2.Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. cw mit Kunst. 134 § 1 ppsa und 141 § 4 ppsa in Verbindung mit mit Kunst. 6, art. 7, art. 8, art. 11 und art. 77 und art. 107 § 3 der Verwaltungsverfahrensordnung aufgrund des Versäumnisses, den Fall unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit des gesamten Verwaltungsverfahrens zu prüfen, und des Versäumnisses, bei der Begründung des angefochtenen Urteils auf alle Anklagen der Beschwerde Bezug zu nehmen. Das erstinstanzliche Gericht ignorierte völlig die Tatsache, dass die Behörde verpflichtet war, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den tatsächlichen und rechtlichen Status des Falls gründlich zu erläutern, und hat solche Maßnahmen aufgegeben. Erstens hat die Behörde den Inhalt der Entscheidung zum Widerruf der Fahrberechtigung des Beschwerdeführers, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen über Art und Auswirkungen der auf den Beschwerdeführer angewandten Maßnahme sowie die Dauer des Widerrufs der Ansprüche nicht angemessen erläutert. sowie die Möglichkeit für den Beschwerdeführer, neue Rechte zurückzugewinnen oder zu erwerben; Ohne den Inhalt der [...] strafrechtlichen Vorschriften, die Bedeutung der dem Antragsteller auferlegten Strafmaßnahmen und deren Vergleich mit den polnischen Vorschriften festzustellen, konnte die Behörde nicht feststellen, ob der Beschwerdeführer die in Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Verwaltungsordnung wiederholte das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft in Gorzów Wielkopolski die völlig falsche und willkürliche Position der Verwaltungsbehörden, dass die Befugnisse des Beschwerdeführers entzogen wurden und die Frist für den Entzug dieser Befugnisse unter Berücksichtigung des Strafrechts weitergeht Aufgrund der dem Antragsteller auferlegten Maßnahme wurde der Antragsteller seiner Rechte beraubt und konnte für einen Zeitraum von 12 Monaten keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Diese Frist lief vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf einen Führerschein der Kategorie B ab bekannt, Auf welcher Grundlage kam das erstinstanzliche Gericht zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer seine Rechte erst nach Abgabe eines positiven medizinischen und psychologischen Gutachtens wiedererlangen konnte. Eine solche Schlussfolgerung ergibt sich nicht aus den im vorliegenden Fall gesammelten Beweisen und noch weniger aus den polnischen Rechtsvorschriften (auf die der Gerichtshof in der Begründung des Urteils übrigens nicht Bezug genommen hat).
3.Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. cw mit Kunst. 134 § 1 ppsa und 141 § 4 ppsa in Verbindung mit mit Kunst. 7 der Verwaltungsordnung in Verbindung mit mit Kunst. 27 Satz 1 der Verfassung, Art. 4 Punkt 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 1999 über die polnische Sprache (konsolidierter Text: Journal of Laws von 2018, Punkt 931 in der geänderten Fassung) und Art. 5 Sek. 1 des Gesetzes, indem der Fall unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit des gesamten Verwaltungsverfahrens nicht berücksichtigt wird. Das erstinstanzliche Gericht ignorierte völlig die Tatsache, dass die Behörde verpflichtet war, alle Maßnahmen zur korrekten Bestimmung des [...] Inhalts von Dokumenten in polnischer Sprache durchzuführen, um das ordnungsgemäße Lesen und Verstehen des Inhalts dieser Dokumente und Informationen zu ermöglichen.
4.Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. c ppsa und art. 135 ppsa in Verbindung mit mit Kunst. 84 § 1 der Verfahrensordnung und Art. 7a der Verwaltungsprozessordnung durch Zurückweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers in einer Situation, in der die angefochtene Entscheidung und die ihr vorausgehende Entscheidung fehlerhaft sind, weil die Behörden verpflichtet waren, den Inhalt der [...] Rechtsnormen für die Rücknahme des Beschwerdeführers ordnungsgemäß festzulegen das Recht des Beschwerdeführers, Fahrzeuge zu fahren und es erst dann im Lichte der Existenz von Voraussetzungen mit Kunst zu qualifizieren. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Zivilprozessordnung. Zunächst hätten die Behörden einen Experten für [...] Strafrecht befragen müssen, da in diesem Fall besondere Informationen erforderlich sind, um festzustellen, welche Art von Führerscheinentscheidungen an die Antragsteller auf der Grundlage der Bestimmungen des [...] ...] des Strafgesetzbuches und [...] der Strafprozessordnung, wie lange dauern diese Entscheidungen, Alternativ sollten die Behörden im Falle von Zweifeln am Inhalt der [...] Vorschriften über die Entscheidung über den Widerruf des Führerscheins des Antragstellers und die Dauer eines solchen Widerrufs zugunsten des Beschwerdeführers entscheiden, dh die Entscheidung berücksichtigen Der Widerruf der Rechte des Antragstellers ist abgelaufen.] November 2017 und nach diesem Datum ist es zulässig, dem Antragsteller einen neuen Führerschein auszustellen. Sowohl die Behörde als auch das Gericht haben die Bedeutung des Zeitraums, für den der Führerschein entzogen wurde (12 Monate), in den Informationen [...] des Kommunikationsbüros angegeben, völlig ignoriert. und nach diesem Datum ist es zulässig, dem Antragsteller einen neuen Führerschein auszustellen. Sowohl die Behörde als auch das Gericht haben die Bedeutung des Zeitraums, für den der Führerschein entzogen wurde (12 Monate), in den Informationen [...] des Kommunikationsbüros angegeben, völlig ignoriert. und nach diesem Datum ist es zulässig, dem Antragsteller einen neuen Führerschein auszustellen. Sowohl die Behörde als auch das Gericht haben die Bedeutung des Zeitraums, für den der Führerschein entzogen wurde (12 Monate), in den Informationen [...] des Kommunikationsbüros angegeben, völlig ignoriert.
5.Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. c ppsa und art. 135 ppsa in Verbindung mit mit Kunst. 12 Sek. 2a des ukp durch Zurückweisung der Beschwerde, obwohl das Berufungsgericht der lokalen Regierung mit einer mangelhaften Entscheidung die Entscheidung des Starost bestätigte, der vor seiner Erteilung die Behörden [...] über das Europäische Führerscheinnetz ersuchte, die Bereitstellung von Informationen in einem viel größeren Umfang als in der Zuständigkeit der Behörde vorgesehen, während die Bereitstellung von Art. 12 Sek. 2a des ukp erlaubt der Behörde nur zu bestätigen, dass der Antragsteller keinen in diesem Land ausgestellten Führerschein besitzt und nicht mit dem Verfahren zum Ersetzen des Führerscheins durch einen nationalen Führerschein oder dem Verfahren zum Ausstellen eines Duplikats des polnischen Staatsangehörigen begonnen hat Fahrerlaubnis. Folglich, wenn eine Entscheidung getroffen wird,
II. Verletzung des materiellen Rechts (Artikel 174 Punkt 1 ppsa), d. h. Verletzung von:
1.Art. 11 Sek. 1 ukp in Verbindung aus Absatz 6 ukp durch Missbrauch:
a. und die Weigerung, dem Antragsteller trotz aller Bedingungen für die Erlangung eines Führerscheins einen inländischen Führerschein auszustellen;
b. und die Feststellung, dass der Antragsteller bis zur Vorlage eines medizinischen und psychologischen Gutachtens nicht das Recht wiedererlangen kann, ein Fahrzeug zu fahren, das ihm in N. entzogen wurde, und ihm einen polnischen Führerschein auszustellen, ohne diese Bedingung zu erfüllen, würde zu a führen Umgehung des Gesetzes [...], während die Bestimmungen des polnischen Rechts den Beschwerdeführer nicht dazu verpflichten, ein medizinisches und psychologisches Gutachten abzugeben. Da der Beschwerdeführer nicht die Entscheidung erhalten hatte, das Fahrrecht nach Art. 103 Absatz 1 Punkt 2 oder 3 des Arbeitsgesetzbuchs, noch beantragte der Beschwerdeführer, den widerrufenen Anspruch auf ihn wiederherzustellen, sondern ihm den Anspruch erneut zu gewähren;
2.Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Verwaltungsordnung durch missbräuchliche Verwendung und Verweigerung der Ausstellung eines inländischen Führerscheins an den Beschwerdeführer aufgrund der Erkenntnis, dass der Beschwerdeführer einen Führerschein im Ausland erhalten hat und dass das Fahrrecht widerrufen wurde und die Frist für den Widerruf des Die Lizenz läuft weiter, während die Frist für den "Entzug" der Rechte des Beschwerdeführers (tatsächlich die Dauer des Verbots der Erteilung neuer Führerscheine für den Beschwerdeführer) im November 2017 und nach diesem Datum im Lichte des [...] könnte der Beschwerdeführer ein neues seiner Befugnisse beantragen).
Auf der Grundlage der oben genannten Vorwürfe beantragte der Kassationsbeschwerdeführer die Zulassung der Kassationsbeschwerde für das angefochtene Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Gorzów Wielkopolski vom 25. Juli 2018 (Aktenzeichen IV SA / Go 389 / 18) vollständig widerrufen zu werden und die Beschwerde gemäß ihren Anträgen zu prüfen und zu entscheiden, möglicherweise um eine Kassationsbeschwerde zu erteilen, das angefochtene Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Gorzów Wielkopolski vom 25. Juli 2018 aufzuheben (Aktenzeichen: IV SA / Go 389/18) vollständig und verwies den Fall an das Provinzverwaltungsgericht in Gorzów Wielkopolski und verurteilte die Behörde, die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der rechtlichen Vertretung gemäß den vorgeschriebenen Standards zu tragen.
In einem Schreiben vom [...] Dezember 2020 bestätigte der Kassationsbeschwerdeführer seine Kassationsbeschwerde und erweiterte seine Argumente.
Das Oberste Verwaltungsgericht hat Folgendes geprüft:
Zu Beginn ist darauf hinzuweisen, dass der Vorsitzende der Abteilung I der Allgemeinen Verwaltungskammer gemäß [...] November 2020 gemäß Art. 15 zzs⁴ Absatz. 3 des Gesetzes vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Gegenwirkung und Bekämpfung von COVID-19, anderen durch sie verursachten Infektionskrankheiten und Krisensituationen (Journal of Laws of 2020, Punkt 1842, im Folgenden als "uCOVID" bezeichnet) - 19 ") verwies den Fall zur Prüfung in einer geschlossenen Sitzung. Es sollte erklärt werden, dass das Recht auf eine öffentliche Anhörung nicht absolut ist und auch aufgrund des Inhalts von Art. 4 eingeschränkt werden kann. 31 Sek. 3 der Verfassung der Republik Polen, in der Beschränkungen der Ausübung verfassungsmäßiger Freiheiten und Rechte erwähnt werden, wenn dies in einem Gesetz geregelt ist und nur dann, wenn dies in einem demokratischen Staat erforderlich ist, z. für den Gesundheitsschutz. Es besteht kein Zweifel, dass der Zweck der Verwendung der von uCOVID-19 vorgesehenen Strukturen unter anderem darin besteht Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von COVID-19-Infektionen, und nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge gibt es solche Umstände, die die vollständige Umsetzung der Bestimmungen des oben genannten Gesetzes in die Praxis der Justizbehörden erfordern. Unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren ist es am wichtigsten, das Recht der Partei zu wahren, ihre Position in dem Fall darzulegen (Garantie des Rechts auf Verteidigung). Die Abweichung von einer offenen Sitzung eines Verwaltungsgerichts zugunsten einer geheimen Form, die nach besonderen Bestimmungen zulässig ist, sollte in Übereinstimmung mit den Anforderungen eines fairen Verfahrens erfolgen. Dieser Standard des Schutzes der Rechte der Parteien und Teilnehmer wurde beibehalten, da auf Anordnung des Vorsitzenden der Abteilung den Parteien mitgeteilt wurde, dass der Fall zu einer geschlossenen Sitzung geschickt worden war und die Möglichkeit hatte, zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Infolgedessen entschied die Zusammensetzung des Gerichts, das den vorliegenden Fall prüfte, dass es zulässig sei, die Beschwerde in einer geschlossenen Sitzung zu prüfen, da die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung eine übermäßige Gefahr für die Gesundheit der daran beteiligten Personen darstellen könnte.
Gemäß Art. 183 § 1 des Gesetzes vom 30. August 2002, Gesetz über Verfahren vor Verwaltungsgerichten (Journal of Laws von 2019, Punkt 2325, in der geänderten Fassung - im Folgenden als "ppsa" bezeichnet), entscheidet das Oberste Verwaltungsgericht über den Fall im Rahmen des Geltungsbereichs Bei der Kassationsbeschwerde wird jedoch die Nichtigkeit des Verfahrens von Amts wegen berücksichtigt. In diesem Fall gibt es keine Fälle, die in Art. Aufgezählt sind. 183 § 2 PPSA, die Bedingungen für die Ungültigkeit von Verwaltungsgerichtsverfahren. Aus diesem Grund war das Oberste Verwaltungsgericht bei der Prüfung des Falls an die Grenzen der Kassationsbeschwerde gebunden.
Der Kassationsbeschwerde kann folgende Gründe haben:
1) Verstoß gegen das materielle Recht aufgrund seiner falschen Auslegung oder Anwendung;
2) Verstoß gegen die Bestimmungen des Verfahrens, wenn dieser Verstoß erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Falls haben könnte (Artikel 174 PPS).
Die Grenzen der Kassationsbeschwerde werden durch die darin angegebenen Gründe bestimmt. Dies bedeutet, dass die Gründe für die Rechtsmängel des in der Kassationsbeschwerde angeführten angefochtenen Urteils den Umfang der Überprüfung durch das Gericht des zweiten bestimmen
Instanz, die im Gegensatz zum erstinstanzlichen Gericht nicht den gesamten Fall prüft, sondern nur die Gültigkeit der in der Kassationsbeschwerde erhobenen Anklage überprüft.
Es sei darauf hingewiesen, dass in einer Situation, in der eine Kassationsbeschwerde einen Verstoß gegen das materielle Recht und einen Verstoß gegen Verfahrensbestimmungen geltend macht, in der Regel zuerst die Vorwürfe eines Verstoßes gegen Verfahrensbestimmungen berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall wird das Oberste Verwaltungsgericht das angefochtene Urteil jedoch angesichts der Art der Vorwürfe gemeinsam beurteilen und dabei auf das Wesentliche des vom erstinstanzlichen Gericht geprüften Verfahrens verweisen.
Zu Beginn ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 4 Sek. 2 Satz Gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer (Journal of Laws von 2017, Punkt 978, in der geänderten Fassung - im Folgenden als "ukp" bezeichnet) darf ein Fahrer nur einen gültigen Führerschein besitzen.
In dem untersuchten Fall bestätigte das Berufungsgericht der lokalen Regierung in G. mit Entscheidung vom [...] April 2018, Nr. [...] die Entscheidung der Staroste S. vom [...] Januar 2018 , Nein. [...], Verweigerung der Ausstellung eines polnischen Führerscheins durch KS, Kategorie B.
Die Entscheidung des Starost wurde gemäß Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Zivilprozessordnung. Nach dieser Bestimmung darf ein Führerschein nicht an eine Person ausgestellt werden, die einen Führerschein im Ausland erworben hat, und der Führerschein wurde beibehalten oder die Fahrerlaubnis wurde widerrufen - während des Zeitraums, in dem Der Führerschein wurde gestoppt oder der Führerschein wurde widerrufen.
Oberstes Verwaltungsgericht im Urteil vom 26. Mai 2020, Aktenzeichen Das Gesetz I OSK 776/19 (das Urteil ist in der zentralen Datenbank der Verwaltungsgerichte unter der Internetadresse nazwa.nsa.gov.pl - im Folgenden als "CBOSA" bezeichnet) verfügbar In Bezug auf die Strukturen der Europäischen Union ist die EU-Rechtsordnung zu einem Bestandteil der in unserem Land geltenden Rechtsordnung geworden, daher müssen die nationalen Behörden und Gerichte auch die EU-Vorschriften berücksichtigen. In der Kunst ausgedrückt. 4 Sek. Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet der Grundsatz der Loyalität die Mitgliedstaaten, geeignete allgemeine oder besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung der Verpflichtungen zu gewährleisten, die sich aus den Verträgen ergeben oder aus den Handlungen der Organe der Union resultieren. Diese Verpflichtung richtet sich auch an nationale Behörden, die das Gesetz anwenden. und eine seiner Erscheinungsformen ist die sogenannte Pro-EU-Auslegung der nationalen Gesetzgebung. Diese Regel bedeutet das Streben nach einer solchen Auslegung des nationalen Rechts, bei der die Bestimmungen des EU-Rechts so weit wie möglich berücksichtigt werden. Im Bereich der Anerkennung ausländischer Dokumente, die das Recht auf Autofahren bestätigen, sind zwei EU-Richtlinien von zentraler Bedeutung: die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über Führerscheine (91/439 / EWG, Journal of Laws EC, Serie L, Nr. 237) , S. in der jeweils gültigen Fassung) und Richtlinie 2006/126 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Ersetzung von Führerscheinen ab dem 19. Januar 2007 (Amtsblatt der EU, Serie L, Nr. S. 18) ). Mit beiden Richtlinien werden Bestimmungen eingeführt, die die Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins an eine Person ermöglichen, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des ausstellenden Staates eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist (Art. 8 Sek. 4 der Richtlinie 91/439 / EWG, Art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126 / EG). Die Richtlinien verbieten einer Person den Besitz von Führerscheinen, die von mehr als einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden (Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 91/439 / EWG, Artikel 7 Absatz 5 Buchstabe a der Richtlinie 2006/126 / EG - "eine Person" darf nicht mehr als einen Führerschein haben "). Mit diesen Vorschriften soll verhindert werden, dass Personen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union vom Straßenverkehr ausgeschlossen wurden, Sanktionen vermeiden, die durch endgültige Entscheidungen der zuständigen Behörden verhängt wurden, und dass sie nicht in den Straßenverkehr einsteigen dürfen, ohne zuvor die Bedingungen zu erfüllen zur Wiedererlangung des Fahrrechts. Fahrzeuge. In Übereinstimmung mit der Position des Gerichtshofs der EU, die im Urteil vom 1. März 2012 zum Ausdruck gebracht wurde. im Fall C-467/10 Baris Akyüz gelten die Bestimmungen von Art. 1 Klausel 2 und art. 8 Sek. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 / EWG des Rates in Verbindung mit Art. 2 Klausel 1 und art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126 / EG über Führerscheine ist so auszulegen, dass sie den Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats zuwiderlaufen, die es ihm ermöglichen, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins in seinem Hoheitsgebiet zu verweigern, wenn der Inhaber von Diese Lizenz ist der Aufnahmemitgliedstaat. Sie hat keine Maßnahmen im Sinne von Art. 8 Sek. 4 der Richtlinie 91/439 oder Art. 11 Sek. 4, zweiter Absatz, der Richtlinie 2006/126, aber im letzteren Staat wurde ihm auf dieser Grundlage sein erster Führerschein verweigert,
Die Bereitstellung von Kunst. 12 Sek. 1 Punkt 5 der LCL entspricht der Regelung in Art. 11 Sek. 4 der Richtlinie 2006/126 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über Führerscheine (Journal of Laws UE L2006.403.18 in der geänderten Fassung).
Es sei darauf hingewiesen, dass Starosta S. im März 2017 [...] im Rahmen des Verwaltungsverfahrens das Straßenverkehrsamt in F. [...] in einem Schreiben um Informationen über die Befugnisse zum Führen von Fahrzeugen durch KS gebeten hat ab [. ...] im Mai 2017 [...] übermittelte die Behörde Informationen, die entgegen den Kassationsansprüchen des Beschwerdeführers von einem vereidigten [...] Übersetzer übersetzt wurden. Aus dem Inhalt des oben genannten Aus dem Schreiben geht hervor, dass KS keinen gültigen [...] Führerschein besitzt, da dieser bis zum [...] November 2017 ausgesetzt wurde. Gleichzeitig gab die Behörde an, dass er einen Führerschein wieder erwerben könne wenn er eine "positive medizinische und psychologische Meinung" vorlegte.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung darauf hinwies, dass sich aus dem Inhalt von Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Verwaltungsprozessordnung umfasst der Umfang der Feststellungen der Behörde die Prüfung, ob der Antragsteller einen Führerschein im Ausland erworben hat, ob der Führerschein beibehalten oder das Führerscheinrecht widerrufen wurde, unter der Annahme, für welchen Zeitraum die Der Führerschein wurde beibehalten oder der Führerschein wurde als wesentlich widerrufen. Während des Zeitraums, der durch die analysierte Bestimmung gebildet wird, kann das Verbot der Ausstellung eines Führerscheins gelten (siehe das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 7. September 2016, Aktenzeichen Nr .
In der angefochtenen Entscheidung gaben die Behörden an, dass dem Antragsteller sein Führerschein vorenthalten worden sei und er ihn nach [...] November 2017 nach Vorlage einer medizinischen und psychologischen Untersuchung wieder erhalten könne. Darüber hinaus stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass aus dem [...] Schreiben des Straßenverkehrsamtes und den Anhängen zu diesem Schreiben hervorgeht, dass der Beschwerdeführer nach späteren Gerichtsurteilen keinen [...] gültigen Führerschein besaß . Gemäß den Anhängen des Schreibens werden die einzelnen Strafen [...] Januar 2018, [...] November 2021, [...] April 2031 bzw. [...] November 2031 gelöscht gibt an, dass der Antragsteller einen Führerschein in N. erhalten hat, sein Führerschein jedoch widerrufen wurde und erst nach vorheriger Abgabe eines entsprechenden medizinischen und psychologischen Gutachtens wiederhergestellt werden kann. Dies bedeutet, dass die in Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes, d. H. Der Antragsteller erhielt einen Führerschein im Ausland, aber seine Fahrerlaubnis wurde regelmäßig bis zur Abgabe eines medizinischen und psychologischen Gutachtens widerrufen. Wie aus dem Inhalt der Beschwerde hervorgeht, identifiziert der Beschwerdeführer fälschlicherweise die Frist für den Entzug des Führerscheins im Sinne von Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 des Gesetzes mit der vom Gerichtshof festgestellten Dauer des Fahrverbots. In der Zwischenzeit gibt es nach Ablauf der Frist, in der der Beschwerdeführer seinen Führerschein überhaupt nicht wiedererlangen konnte, nach den geltenden Vorschriften [...] noch eine Widerrufsfrist für diese Rechte, die der Antragsteller erst nach Ablauf dieser Frist wiedererlangen kann Erfüllung der Bedingung der Abgabe eines positiven medizinischen Gutachtens. psychologisch. Erst nach dem letzten der oben genannten Zeiträume, d. H. Nach dem [...] November 2031
Nach Ansicht des Obersten Verwaltungsgerichts sind die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts und der Behörden zum Auftreten von Umständen, die die Verweigerung der Ausstellung eines polnischen Führerscheins an den Antragsteller rechtfertigen, verfrüht, da die tatsächlichen Umstände nicht erläutert wurden relevant für die angewandte juristische Qualifikation. Aus dem Schreiben vom [...] Mai 2017, das vom [...] Straßenverkehrsamt in F. an die Poviat Starosty in S. gesendet wurde, geht nicht hervor, ob der Antragsteller während des Entzugs des Rechts auf N. Fahrzeuge nach Art. 12 Sek. 1 Punkt 5 der Verwaltungsordnung, wie sie vom erstinstanzlichen Gerichtshof angenommen wurde. Es sei darauf hingewiesen, dass die Behörden die rechtliche Bedeutung der im Dokument [...] angegebenen und von einem vereidigten Übersetzer als Einlösungsdatum (im Original [...]) übersetzten Daten nicht festgestellt haben. Die Beweise zeigen das nicht eindeutig dass zu den angegebenen Terminen die Fahrerlaubnis des Antragstellers rechtzeitig widerrufen wurde. Diese Informationen sind nicht im Schreiben [...] der Straßenverkehrsbehörde vom [...] Mai 2017 enthalten.
Die Informationen, die die öffentliche Verwaltung der im Straßenverkehr zuständigen Behörden [...] erhalten hat, stellen amtliche Dokumente dar und haben eine Beweiskraft, die den polnischen amtlichen Dokumenten entspricht (siehe das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2012, Akte Ref. II OSK 1966/11, CBOSA). Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß Art. 76 § 3 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 - Code of Administrative Procedure (Journal of Laws von 2020, Punkt 256, in der geänderten Fassung - im Folgenden als "kpa" bezeichnet), Bestimmung der Kunst. 76 § 1 der Verwaltungsordnung, wonach ein amtliches Dokument einen Beweis für das darstellt, was darin offiziell angegeben ist, schließt die Möglichkeit nicht aus, Beweise gegen den Inhalt eines solchen Dokuments zu erheben. Umso mehr, als der Kassationsbeschwerdeführer die von ihm begangenen Straftaten nicht bestreitet, sondern nur die rechtlichen Konsequenzen in Frage stellt, die sich nach Ansicht des erstinstanzlichen Gerichtshofs und der Behörden aus diesem Schreiben ergeben, gemäß 12 (1) (5) der Verwaltungsordnung. 12 Sek. 5 des Gesetzes im Rahmen des Gesetzes [...] unter Berücksichtigung der in dem von der Behörde [...] versendeten Schreiben enthaltenen Konzepte, und welche Stellungnahme aus offensichtlichen Gründen von den Behörden nicht berücksichtigt werden konnte und der erstinstanzliche Gerichtshof. Der Kassationsanwalt des Beschwerdeführers legte der Kassationsbeschwerde ein Rechtsgutachten vor, das von einem [...] Anwalt in Bezug auf die Bestimmung der Bedeutung von "Entzug von Rechten" im Sinne von Art. 12 Sek. 5 des Gesetzes im Rahmen des Gesetzes [...] unter Berücksichtigung der in dem von der Behörde [...] versendeten Schreiben enthaltenen Konzepte, und welche Stellungnahme aus offensichtlichen Gründen von den Behörden nicht berücksichtigt werden konnte und der erstinstanzliche Gerichtshof. Der Kassationsanwalt des Beschwerdeführers legte der Kassationsbeschwerde ein Rechtsgutachten vor, das von einem [...] Anwalt in Bezug auf die Bestimmung der Bedeutung von "Entzug von Rechten" im Sinne von Art. 12 Sek. 5 des Gesetzes im Rahmen des Gesetzes [...] unter Berücksichtigung der in dem von der Behörde [...] versendeten Schreiben enthaltenen Konzepte, und welche Stellungnahme aus offensichtlichen Gründen von den Behörden nicht berücksichtigt werden konnte und der erstinstanzliche Gerichtshof.
Verwaltungsverfahren, die vor Erlass einer Entscheidung durch eine öffentliche Verwaltungsbehörde durchgeführt wurden, sollten eine detaillierte Erläuterung des Sachverhalts enthalten. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus Art. Diese Bestimmung verpflichtet die Verwaltungsbehörde, den Fall sowohl im Hinblick auf die für die Lösung des Falls relevanten tatsächlichen Umstände als auch auf die Anwendung materieller Rechtsnormen zu untersuchen. Unter Art. Nach § 1 der Verwaltungsordnung ist eine öffentliche Verwaltungsstelle verpflichtet, in einem bestimmten Fall umfassend Beweismittel zu sammeln und alle Beweismittel zu prüfen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des Verwaltungsverfahrens in einem Ausmaß dar, das den Ausgang des Falls erheblich beeinflusst, und verhindert im untersuchten Fall die korrekte Anwendung des materiellen Rechts. Darüber hinaus lag im untersuchten Fall auch ein Verstoß gegen Art. 8 § 1 der Verfahrensordnung und Art. 11 der Verwaltungsverfahrensordnung, wonach die Behörden der Partei die Rechtmäßigkeit der erlassenen Entscheidung erklären müssen.
Aus den oben genannten Gründen werden die Vorwürfe der Verletzung von Art. 145 § 1 Punkt 1 lit. und ppsa in konj. mit Kunst. 12 Sek. 1 Punkt 5 des UKP, Kunst. 134 ppsa und 145 § 1 Punkt 1 lit. c ppsa in konj. mit Kunst. 7, 8, 11, 77 § 1 und 138 § 1 Ziffer 1 der Verwaltungsordnung und unbegründet - Vorwürfe der Verletzung von Art. 12 Sek. 2a des ukp, art. 27 Satz 1 der Verfassung und Art. 4 Punkt 2 des polnischen Sprachgesetzes.
Aus den gleichen Gründen ist es verfrüht, auf den Vorwurf der Verletzung von Art. 11 Sek. 1 ukp in Verbindung aus Absatz 6 der ukp und art. 5 Sek. 1 Absatz
Der Vorwurf der Verletzung von Art. 7a der Verwaltungsprozessordnung. Nach ihrem Inhalt, wenn der Gegenstand des Verwaltungsverfahrens darin besteht, einer Partei eine Verpflichtung aufzuerlegen oder das Recht einer Partei einzuschränken oder zurückzuziehen, und im Falle des Inhalts Zweifel bestehen Rechtsnorm werden diese Zweifel zugunsten der Parteien ausgeräumt, es sei denn, die streitigen Interessen der Parteien widersprechen ihr oder die Interessen Dritter, die unmittelbar vom Ausgang des Verfahrens betroffen sind. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, da es im vorliegenden Fall nicht um die Auferlegung einer Verpflichtung oder den Entzug der Rechte des Antragstellers geht, sondern um die Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins.
Auch der Vorwurf der Verletzung von Art. 141 § 4 PPSA verdient keine Berücksichtigung. Artikel 141 § 4 PPSA kann verletzt werden, wenn |
Die Begründung des Urteils erlaubt es nicht, die Prämissen, an denen sich der erstinstanzliche Gerichtshof bei seiner Entscheidung orientierte, eindeutig festzulegen
Das angefochtene Urteil, und dieser Mangel schließt eine Kassationsprüfung des Urteils aus, oder es gibt keine Rechtfertigung für eine der Entscheidungen
des Gerichts oder wenn die Begründung eine Entscheidung abdeckt, die nicht im Urteil enthalten ist. Darüber hinaus wird angenommen, dass wenn |
Die Begründung des angefochtenen Urteils gibt an, in welchem Sachverhalt der Fall angenommen wurde. Die zitierte Bestimmung kann dann keine Begründung darstellen
eine ausreichende Kassationsbasis. Die Begründung des angefochtenen Urteils in dieser Rechtssache wurde so formuliert, dass |
sich mit der Position des erstinstanzlichen Gerichtshofs sowie mit allen in dieser Bestimmung aufgeführten Elementen vertraut zu machen Markieren Sie |
Es sei darauf hingewiesen, dass die Polemik mit der materiellen Position des erstinstanzlichen Gerichtshofs nicht auf den Vorwurf des Verstoßes gegen Art. 141 § 4 |
ppsa, durch die es unmöglich ist, weder die Richtigkeit der als Grundlage für die Entscheidung angenommenen Tatsachen wirksam zu bekämpfen, noch
Position des Gerichts zur Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (siehe Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26. November 2014, Aktenzeichen II OSK 1131/13; Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in
20. Januar 2015 ref. Nr. I FSK 2081/13; Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 12. März 2015. Referenznummer Akt I OSK 2338/13; das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 18. März 2015, Aktenzeichen |
Akt I GSK 1779/13, Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 10. April 2018, Aktenzeichen II GSK 1995/16, CBOSA). |
In diesem Sachverhalt hatte das Oberste Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Kassationsbeschwerde teilweise Gründe gerechtfertigt hatte
Gründe für die Aufhebung des angefochtenen Urteils und für die Prüfung der Beschwerde gemäß Art. 188 ppsa und folglich aufzuheben |
der angefochtenen Entscheidung und der Entscheidung von Starosta S. vom [...] Januar 2018 gemäß Art. 145 § 1 Abschnitt 1 lit. aicw mit Kunst. 135 |
| ppsa |
In Anerkennung des Falls ist Starosta S. an die rechtliche Beurteilung und die Angaben gebunden, die in der Begründung des Urteils I OSK 3939/18 enthalten sind. In |
Insbesondere besteht die Aufgabe der Behörde darin, den Sachverhalt genau und umfassend zu ermitteln, einschließlich der Überprüfung der oben genannten Punkte
Zweifel an den Informationen des [...] Amtes für Straßenverkehr in F. Die Behörde kann die entsprechenden Informationen bei | anfordern
[...] der Straßenverkehrsbehörde oder lassen Sie Sachverständigengutachten zu. Die Behörde sollte die beigefügten | berücksichtigen und bewerten
ein Rechtsgutachten für die Akte. |
Die Kosten des Gerichtsverfahrens wurden auf der Grundlage von Art. 200, 203, Punkt 1, Kunst. 205 § 2 ppsa und § 14 sek. 2 lit. b in Verbindung mit |
§ 14 Abs. 1 Punkt 1 lit. c der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über die Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsberatern
legal (Journal of Laws von 2018, Punkt 265). Der Betrag von 1.257 PLN wurde dem Beschwerdeführer in Kassation zugesprochen, d. H. 200 PLN als Erstattung
Eintrag für die Beschwerde, 100 PLN für die Rückerstattung der für die Kassationsbeschwerde gezahlten Gebühr, 100 PLN für die Rückerstattung der Bürogebühr für
Begründung: 17 PLN für die Erstattung der Stempelsteuer auf die Vollmacht und 840 PLN für die Vergütung des Rechtsanwalts, der Berater ist
legal.
23.04.2021
Marvin schrieb mir: „Jetzt, wo es läuft, fuckt uns dieses Corondings ab.“ Er ist einer derjenigen, die ihre Führerscheinbearbeitung (Februar eingereicht) seit April auch wieder online verfolgen können. In anderen zahllosen Foren ist der Frust deutlicher und man lastet mir mittlerweile alles an, sogar die Maßnahmen dieser neuen Grippe und die damit verbundenen ausbleibenden staatlichen Dienstleistungen. Ich fasse die Situation noch einmal für alle zusammen.
Wir wurden in 2018 in Slubice blockiert, es wurden keine Führerscheine ausgestellt, wir klagten uns in gut 200 Verhandlungen durch 3 Instanzen und gewannen fast alle. 2019 gab es wieder Führerscheine. Allerdings nicht alle und nicht das gesamte Jahr, erneut begann eine Blockade und die dazu notwendigen Verhandlungen, parallel erstellten wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, denn der Betrug bestand ja darin, jedem die Erlaubnisnummer für die Fahrerlaubnis zu erteilen und nach bestandenen Prüfungen und allen geleisteten Zahlungen, den Führerschein nicht, die Untersuchungen starteten und dauern dazu bis heute an, womit wir auch beim leidigen Thema Grippe sind.
Die im Jahr 2018 verlorenen Verhandlungen wurden teils im Januar schon vor der letzten Instanz, dem obersten polnischen Gericht in Polen, gewonnen, oder sind verschoben worden vom 24. März auf den 20. Mai. Zum gewonnenen Urteil und damit zur Ausstellung fehlt uns leider ein normal arbeitendes Gericht, was auch wie gewohnt in 3 Wochen die Urteilsbegründung veröffentlicht.
Ebenso warten viele momentan auf eine Erneuerung ihrer Anmeldung, auf Erteilung ihrer PKK Nummer, aber langsam sehe zumindest ich ein wenig Licht am Ende des Tunnels. Während in der BRD die Demokratie gerade begraben wurde und die Freiheiten sich im endlosen Fall befinden, dürfen hier ab Montag die ersten bis dritte Klassen wieder zur Schule, Frisöre usw. wieder öffnen und zum 03. Mai soll der Lockdown des Landes beendet sein.
Erste Anmeldungen in Slubice wurden bereits wieder durchgeführt die Woche, nachdem über 100 meiner Vordrucke ersetzt und die in Zehnergruppen getätigten Überweisungen der Stempelgebühren nun einzeln noch einmal vorangehen.
Sowie die Meldeämter in den anderen Städten (nächste, übernächste Woche) wieder normal arbeiten, geht es auch da weiter, sowohl mit Erteilung der PKK Nummern als auch der FS Bearbeitung. Und Slubice folgt mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung, spätestens, nach den gewonnen (wovon ich einfach mal ausgehe) Verhandlungen im Mai.
Perspektivisch wird sich die Ausstellung ein wenig hinziehen auf Grund der Anzahl, aber danach kümmern wir uns auch mit 2 Kanzleien dem Thema Schadenersatz, viele kennen den Einsatz von RA Alexander Held dabei und sind bereits erfasst, wir setzen 1.000 € pro Monat Wartens an, gern auch für die, die ihren FS mittlerweile anderweitig bekommen haben, ungerecht bleibt ja nicht ungerächt.
Und auch wenn ich mich nicht bei jedem einzelnen melde, ich denke an viele, deren Akten ich mittlerweile mehrmals in den Händen hielt oder wegen denen wir schreiben, einen Anwalt bemühen mussten, selbst wenn ich meinen Hund ansehe, denke ich schon an so viele, von denen ich weiß, sie lieben ihr Tier (und nicht Annalena), also versucht bitte mehr daran zu denken, wie schwer Amtsmissbrauch nachzuweisen und der Kampf hier ist und dass wir stärker sind, wenn wir geschlossen zusammenstehen und vielleicht mal ausnahmsweise nicht auf den einzigen Menschen verbal losprügeln wie in einem der Foren, der hier vor Ort noch geblieben ist um die Interessen auch durchzusetzen. Und ich gebe Marvin Recht mit dem was er sagte, denn die letzten Verhandlungen waren angesetzt am24. März – ohne dieses „Corondings“ wären wir längst durch. Schönes Wochenende
18.04.2021
Das heißt aber nicht, dass in dieser Zeit gar nichts passiert. Die aktuellen Nachmeldungen laufen weiter, wenn auch nicht wie gewünscht in allen Städten.
Vor allem bei meinen Altkunden treffen aus Slubice immer wieder Briefe der Behörde ein, wo man nach dem Wohnsitz und anderen, mehr oder weniger belanglosen Dingen fragt, um nicht den Fakt des Nichts-Tuns zu schaffen, wegen dem wir bereits zahllose Beschwerden an den Dienstherren geschrieben haben. Wir beantworten diese Briefe, ohne dass ich mich deswegen bei jedem Einzelnen melde, mit Übersetzen usw. gehen auch ohne das schon zahllose Nächte drauf, und eigentlich wissen ja alle, dass wir hier nicht rumsitzen und Däumchen drehen.
Das LRA Gorzow hat auch endlich eine Entscheidung getroffen und die Beantragung der PKK Nummern abgelehnt, mit Begründungen, die wir bereits von Slubice kennen und 2018 schon vor der SKO in Gorzow zig-mal gerichtlich verhandelt und gewonnen haben, auch hier bemühen wir natürlich erneut die SKO (Dienstaufsicht und 1. Verwaltungsgericht), schon weil das vor uns niemand getan hat und die Stadt als unsere Bezirkshauptstadt auch weiter interessant bleibt. Sollte trotz Lockdown auch nicht allzu lange dauern, da man uns und das Problem dort bestens kennt.
Mit dem Ende des Lockdowns rücken die letzten Verhandlungen vor dem obersten Gericht auch näher, ebenso die Chance der normalen Arbeit beim Gericht und damit die Veröffentlichung der Begründung des Urteils vom Januar und damit endlich auch die Führerscheinausgabe in Slubice, mit der wir dann endlich wieder ab Juni rechnen können.
Euch allen einen angenehmen Start in die Woche derweil.
15.04.2021
Ich schreibe lieber heute schon, da morgen wohl die meisten ihr Augenmerk auf Deutschland legen werden. Wird die Demokratie endgültig per Gesetz beerdigt oder nicht.
Noch hält man auch hier an dieser Ziehung der Lottozahlen fest und wird wohl den Lockdown erneut verlängern, dennoch geht es langsam, aber sicher vorwärts. Meine persönlichen Hoffnungen liegen im Wonnemonat Mai, wo die ersten Führerscheine aus der Nachbarstadt fertig sein könnten, die Begründung hoffentlich online gestellt wird (Urteil oberstes Gericht in Warschau vom Januar 2021) und die letzten Verhandlungen stattfinden sollen vor demselben am 20.
Bis dahin nutzen wir die Zeit und bearbeiten Gorzow, die es ablehnten, die PKK auszustellen mit einer Begründung aus der Nachkriegszeit vor der dortigen SKO. Im Gegensatz zur Behörde, haben wir dort bereits mehrere Hundert Verhandlungen zum Thema geführt und gewonnen. Sicher, ein Zeitfaktor, aber es macht auch nicht wirklich Spaß für uns, statt wie gewohnt die Woche 15 Leute zur Prüfung zu haben das jetzt mit 1 oder 2 durchzuziehen.
Slubice schreibt derweil neue Anfragen und auch wieder Ablehnungen, um nicht untätig zu erscheinen, mit den gleichen alten Begründungen, die das Gericht schon Hunderte Male gekippt hat, ich möchte das fast mit den Corona Maßnahmen der Elite hörigen Regierungen vergleichen. Natürlich sind wir jede Woche dran und bearbeiten diese Schreiben, schon um keine Fristen verstreichen zu lassen oder Argumente der Nicht-Reaktion zu liefern, auch wenn es bei mir dabei oft 5 Uhr morgens wird.
Nochmals der Hinweis auf den Ablauf der Wohnsitze, die liefen immer nur 6-7 Monate, müssen also erneuert werden. Gut 150 haben das getan (Vermieter sind dabei, geht natürlich auch nicht so schnell wie sonst), gut 350 noch nicht, sollten mich also anschreiben bitte, ich habe wirklich nicht im Kopf, wer hat mittlerweile seinen FS, wessen Akte wurde 2020 beim Umzug verschickt und liegt gar nicht mehr in Slubice, oder wessen Verfahren aus Seite der Behörde erledigt ist und neu beantragt erden muss, auch sowas kann vorkommen.
In der großen Hoffnung, dass der morgige Freitag nicht zum deutschen Albtraum wird wünsche ich Euch ein Schönes Wochenende.
09.04.2021
Harbhajan Singh staunte nicht schlecht, als er das Fenster öffnete und am Horizont die Bergketten des Himalayas entdeckte. Schließlich wohnt der Kricketspieler in Jalandhar – und das ist etwa 200 Kilometer vom Himalaya entfernt. Zum Vergleich: Hamburg und Berlin liegen etwa 250 Kilometer Luftlinie voneinander entfernt. Die Luftverhältnisse haben sich durch den Corona-Lockdown so verbessert, das erstmals seit 30 Jahren die Sicht aus Nordwest-Indien auf den Himalaya frei ist.
Dies und Anderes hatte sich wohl keiner träumen lassen vor einem Jahr, als es hieß Lockdown bis Ostern, und wir noch scherzten, welches Jahr.
Ich schrieb schon, die Verhandlungen verschob man um 2 Monate.
ich schreibe wieder, eine Urteilbegründung der gewonnen Verhandlung vom Januar ist immer noch nicht online.
Den ersten Schwung Führerscheine beantragten wir Anfang Februar neu in der Nachbarstadt. Online ist endlich die Bearbeitung zu sehen - am 02.04.2021.
Die Beamten haben im Homeoffice nun eben keinen Zugriff auf die staatlichen Systeme, die einzige Verwaltungsbehörde, die hierzulande halbwegs normal arbeitet, ist die Behörde für Paß- und Ausländerangelegenheiten, alles andere ist einfach "krank". Damit auch nicht wirklich spaßig zu berichten, die Regierung hat den Lockdown erneut vom 09.04. auf den 18.04. verlängert.
Da machte mir Stuttgart letzte Woche richtig Mut.
Schönes Wochenende
01.04.2021
Während in Russland und Weißrussland (und vielen anderen Staaten dieser Welt) wieder das normale Leben einkehrt, orientiert sich die polnische Regierung leider weiter an Frau Merkel und ihrem RKI, und hat für das gesamte Land bereits den verschärften Lockdown ausgerufen. Ein normales Arbeiten der Behörden findet in Polen also momentan nicht statt, vorerst bis zum 09.04.
Das oberste Gericht hat immer noch keine Urteilsbegründung zu unserem im Januar gewonnen Verfahren veröffentlicht, man hat auch die letzten, eigentlich für den 24.März angesetzten Verfahren aber lest selbst, kurzer E-Mail-Auszug dazu:
"Posiedzenia, które zostały zaplanowane na 24 marca 2021 r. zostały natomiast przesunięte na 20 maja 2021 r. (Robert Goesch, Eva Maria Schweiss, Marcus Borgardt, i Fred Holgen Clausen)"
Die für den 24. März 2021 angesetzten Sitzungen wurden stattdessen auf den 20. Mai 2021 verschoben.
Wir zählen auf den Verstand der Menschen, der diese Aktionen sicher bald beenden wird, noch nie war der „Ungehorsam“ weltweit so groß und so viele Menschen auf der Straße wie jetzt, und wünschen Euch derweil, natürlich wie gewohnt im Kreise Eurer Familien und Freunde, ein frohes Osterfest.
26.03.2021
Moin. Ja was gibt es Neues diese Woche. Corona pur. Geht damit los, gemachte Termine für Anmeldungen (102 liegen momentan an, was auch heißt, gut 400 Leute haben mir noch nicht ihre aktuelle Adresse für neue Unterlagen geschickt) durch die Vermieter wurden für diese Woche alle gestrichen, und auf nach dem Lockdown verwiesen. Die ersten 11 Anträge aus Februar sind eingegangen jedenfalls, nach Wochen kam gestern die postalische Eingangsbestätigung (dauert normalerweise 2 Tage), auch daran sieht man, es sind alles andere als normale Zeiten hier. Das Büro ist allerdings zu, wir waren 2-mal da vormittags, telefonisch ist auch keiner zu erreichen.
Die Anmeldungen werden wir aus Zeitgründen deshalb in Slubice vornehmen, spart zumindest die Wochen der Akten Versendung, und ich hoffe, in der eigenen Stadt auch trotz Lockdowns Termine dafür zu bekommen, wenn auch nicht 102 am Tag. Die neuen Anträge werden dennoch eingereicht mit einer Erklärung, dass der ordentliche Wohnsitz auch hier ist und die Anmeldung nachgereicht wird, sowie das Amt sie ausdruckt.
Urteilsbegründung vom obersten Gericht in Warschau ist ebenfalls noch nicht veröffentlicht, auch da läuft wahrscheinlich nur ein Notprogramm, ein Monat ist da mittlerweile vergangen statt der üblichen 2 Wochen. Auch neue Verhandlungen haben wohl planmäßig stattgefunden, zumindest vermuten wir das, Termin war der 24.03., auch hier fehlt bisher jegliche Veröffentlichung. Ab morgen sollen die Maßnahmen hier noch einmal verschärft werden bis zum 09.04. danach hoffen wir mal auf halbwegs normale Verhältnisse, denn ändern wird der Lockdown die errungenen Siege nicht, nur eben leider die Ausstellung verzögern.
Etwas neidvoll schaue ich nach Russland, in die Schweiz und viele andere Länder, die doch ein wenig anders mit der gesamten Situation umgehen und wünsche dennoch ein schönes Wochenende.
19.03.2021
Das oberste Gericht hat vor 5 Wochen unser Urteil veröffentlicht, normalerweise veröffentlicht es innerhalb von 2 Wochen die Begründung, ist also heute schon 3 Wochen überfällig. Vielleicht sollte ich nicht 3-mal am Tag auf den Link klicken, kommen muss es ja und steht dann hier:
Und dann wird auch Slubice ausstellen und diejenigen, die jetzt dank Corona auf eine Anmeldung in den anderen Städten warten, werden hier neu angemeldet, wo man uns auch im Lockdown kennt und unterstützt, und wir sparen so Zeit, weil die Akten nicht erst verschickt werden müssen.
Viele verstehen immer noch nicht, warum die Anmeldung aktualisiert/erneuert werden muss, ich gehe da noch einmal kurz drauf ein: Zuerst sagt die 186 Tages-Regelung in „jedem Kalenderjahr“ und dann sagt das Verwaltungsrecht (und auch die EU-Direktive 2006/126/EG) dass die Behörde am ordentlichen Wohnsitz zuständig ist. Ihr alle habt einen ordentlichen Wohnsitz in 2 und oder mehr Mitgliedsstaaten der Union, man weist den nach durch eine Meldebescheinigung. Diese kostet aber wie jedes Zimmer, jede Wohnung, jedes Haus jeden Monat Geld, ist also begrenzt, in der Regel auf etwas über 6 Monate. Und da nutzt eben eine Meldebescheinigung aus 2020 (im Gegensatz zu Deutschland steht hier immer drauf: von... bis...) oder noch eher im Zuständigkeitsbereich der Behörde nichts mehr im März oder April 2021, damit allein wäre sie heute nicht zuständig, weil aus der Akte (fehlt diese aktuelle Meldebescheinigung) das nicht ersichtlich ist.
Also wer das noch immer nicht getan hat, schreibt mir bitte seine aktuelle deutsche Adresse, ich schicke neue, aktuelle Vollmachten und einen Antrag zu, die meisten Verfahren sind mittlerweile eingestellt aus Zeitgründen und müssen neu gestartet werden.
Und bitte sagt Euren Nachbarn und Bekannten, dass ein Selbsttest bei Corona zu nichts gut ist, außer Eure und unsere (auch die polnische Regierung schaut zum deutschen Nachbarn und übernimmt dessen fiktive Rechnerei) Inzidenzzahlen und damit Zwangsmaßnahmen zu erhöhen und zu verschärfen. Man kommt damit weder in eine Kneipe noch in ein Flugzeug, also bitte lasst den Nonsens.
Schönes Wochenende
Diese Woche haben wir leider vergeblich auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung gewartet, das hohe Gericht ist ein paar Wochen über der Zeit.
Auch die Vermieter (Wochenende sortiere ich den 5. Schwung für die aktuellen Anträge zur Wohnsitzaktualisierung, FS Ausstellung) haben endlich nächste Woche ihre nächsten Termine für die Anmeldungen, wir endlich Termine für Prüfungen für den Auto und Bootsführerschein (Bei letztem hatten wir heute die erste Prüfung, Glückwunsch an Sergio) und?
Und Polen richtet sich wie fast die gesamte Welt an erdachte Zahlen aus Deutschland von Erkrankten und verhängt in unserem Bezirk ab Montag erneut einen Lockdown.
Das Prüfzentrum WORD heute auf Anfrage, wenn wir am Wochenende Termine reservieren, ob die dann auch stattfinden? – Fragen Sie das bitte dann.
Selbst wenn die Hotels (die wieder schließen sollen ab Montag) weiter offenbleiben und unsere Kunden übernachten lassen und verpflegen, Staatsdiener sind an die Maßnahmen (Homeoffice, wenig Mitarbeiter in den Amtsstuben, wenn auch nur kurz usw.) gebunden, was mir sagt, gut, dann mach ich auch eben mal Wochenende und schau mir die Sache Montag wieder an, nachdem der Lockdown eingetreten ist.
Also habt alle ein zauberhaftes Wochenende.
04.03.2021
Vor knapp anderthalb Jahren hatten wir eine Reihe von Leuten nach Warschau umgemeldet, nicht wissend, dass das vor uns andere Mitbewerber auch taten und dabei erfolglos waren. Anders als diese, die danach einfach dicht machten, sind wir aber auch dagegen vorgegangen und haben (dank Corona ewig und 2 Tage später) den ersten Erfolg eingefahren, womit (ohne dass die Begründung des Urteils der NSA öffentlich ist) klar ist, auch Warschau wird uns jetzt Führerscheine ausstellen, Zumindest, wenn wir, wie üblich die Zuständigkeit durch einen aktuellen Wohnsitz samt Antrag und Vollmacht erneuern. Und klar, dass der Geld kostet, da gehe ich am Wochenende nochmal extra drauf ein, vor allem auf die Trickserei einiger Kunden dabei, heute erst einmal die frohe Kunde und für Interessierte das Urteil der SKO (Dienstaufsucht und 1. Verwaltungsgericht) im polnischen Original und deutscher Übersetzung im Anhang.
Danke an Euch, die an uns glaubten, danke an RAin Agnieszka vom Team Prof. Dr. Chmaj und Glückwunsch an die liebe Sarah, deren Auto leider auch schon zu lange auf sie wartet und wartet, aber der Normalzustand ist schon ganz nah. Schönen Abend Euch.
04.03.2021
26.02.2021
„Oberstes Verwaltungsgericht … am 27. Januar 2021 in einer geschlossenen Sitzung in der … Kassationsbeschwerde …gegen das Urteil … über die Weigerung, einen Führerschein, Kategorie B auszustellen.
1. hebt das angefochtene Urteil in seiner Gesamtheit, die angefochtene Entscheidung und die vorhergehende Entscheidung des Landrats Slubice vom Januar 2018, auf.“
Noch steht die Begründung online nicht zur Verfügung, aber sicherlich in der nächsten Woche, womit die Führerscheinausstellung wieder gewährleistet sein wird.
Ich verweise dabei aber noch einmal auf die Tatsache, dass die positiven Prüfungsergebnisse zwar nicht verjähren, aber das Verwaltungsverfahren der Ausstellung allein durch Corona und die Zeit bei allen abgelaufen ist und erneuert werden muss, dazu brauche ich Eure Adresse, um neue Dokumente zu schicken, bisher erfolgte das bei knapp 150 von 500 Kunden, also wer seinen Führerschein noch möchte (inzwischen keinen aus der BRD hat) schreibt mich bitte an per Mail oder WhatsApp und teilt mir seine aktuelle Adresse mit.
Die ersten sind momentan in einer Nachbarstadt neu angemeldet, FS wurde dort beantragt, der Rest ist in Arbeit, alle Beteiligten werden einzeln informiert einmal die Woche.
Trotz der Corona Maßnahmen der deutschen Regierung machen wir ab Frauentag (08. März) auch wieder Fahrschule und Prüfungen, ebenso Bootsführerscheine. Wer daran interessiert ist, schreibt mich bitte auch an, bisher haben wir für viele der Neuanträge PKK Nummern erhalten, aber ich brauche keine Prüftermine machen, wenn mir von 30 Angeschriebenen 29 für mich überraschend absagen, weil sie Angst vor einer möglichen Quarantäne in der BRD haben, also auch hier, klare Aussagen bitte, und notfalls auch mal wieder – wie bei der MPU Verweigerung – ein wenig mehr zivilen Ungehorsam zeigen, ohne den die Deutschen ihre Grundrechte und Freiheiten nie zurück erhalten werden.
Schönes Wochenende
19.02.2021
Während die Menschen in Polen und auch im großen Rest der EU schrittweise das Leben zurückbekommen, scheint es in Deutschland mit den Maßnahmen immer schlimmer zu werden, trotz entspannter Lage seitens der so definierten „Pandemie“.
Wir verschicken gern weiter nach Aufforderung neue Unterlagen zur Führerscheinausstellung an unsere Wartenden, viele würden aber kommen wollen, ebenso zu den Prüfungen und zur 1. Anreise, deshalb hier noch einmal das Thema Politik und die Aufforderung, Euch nicht irre machen zu lassen von Grenzkontrollen auf Deutscher Seite und Gelabere.
Im Internet steht klar und deutlich, es wird vor Reisen (organisiert in Gruppen für einen längeren Zeitraum mit Bus, Bahn und Schiff) gewarnt, sie sind also nicht einmal verboten. Schon gar nicht die kurzen Besuche und Fahrten mit eigenem PKW, die Besuche der Familie usw. Man muss eben die Ausnahmen auch lesen, verstehen und dann entscheiden und nicht rufen (wie halb Frankfurt Oder, man liebt mich schon in den dortigen Foren, weil ich denen unverblümt sage, sie mögen das Brett vor ihrem Kopf einfach mal wegnehmen), macht die Grenze wieder auf, wenn die doch nie einer zugemacht hätte. Also wer mag, kommt, vorher Termin machen bitte, kommende Woche von Montag bis Mittwoch ab Neun.
Wenn Brummifahrer sich so verhalten würden, hättet Ihr längst überall leere Regale.
Zum Thema – wir erwarten diese Woche eine Veröffentlichung der Begründung des Urteils vom obersten Gericht und damit eine Stellungnahme vom LRA (Landratsamt) Slubice dazu, alles Weitere danach.
Derweil melden wir weiter in den anderen 2 Städten an, beantragen die ersten FSe (Führerscheine) und halten alle Betroffenen über den Fortschritt auf dem Laufenden. (Ist meine Post angekommen, meine Ummeldung erfolgt, mein FS beantragt wird also „automatisch“ einmal die Woche von mir erledigt.
Schönes Wochenende Euch allen.
13.02.2021
FS Ausstellung nicht ohne Neuantrag und aktuelle Anmeldung
Am 12.02.2021 wurde unser Urteil vom 27.01.2021 vom obersten Gericht Polens, dass es eine Fehlentscheidung war, die Ausstellung des Führerscheins an unseren Kunden zu verweigern, veröffentlicht. Begründung folgt, ebenso folgen noch neun analog gelagerte Fälle, alle mit der Problematik der MPU Auflage in der BRD und dem Neuerwerb der Fahrerlaubnis in Polen, schon jetzt zeichnet sich ab, dass wir alle diese Fälle gewinnen werden und auch Slubice, wie bereits andere Städte, unseren Kunden den FS ausstellen muss, und zwar allen, die bisher de Prüfungen bestanden, aber keinen erhalten haben.
Es war insgesamt gesehen ein Kampf über mehr als 3 Jahre, wir sind auch zeitlich gesehen noch nicht ganz durch mit unserem Hauptgegner in Slubice, aber wir haben als Einzige nie aufgegeben und letztlich gesiegt und unsere Kunden (auch die von den Fremdfirmen, die jetzt sicherlich bald wieder ans Tageslicht zurückkehren) können endlich ihre Führerscheine erhalten und später eine Entschädigung. (Warum später? – weil wir uns jetzt einzig um die Ausstellung kümmern)
Allerdings ist im Laufe der Zeit bei 90% der Kunden (abgesehen von denen, mit denen wir uns gerade neu schreiben) das Verwaltungsverfahren (vom Antrag auf den FS bis zur Ausstellung) abgelaufen und muss erneuert werden. Das passiert einerseits durch Verweigerung der Ausstellung, automatisch - und das sind die meisten Fälle - nach Ablauf der Meldebescheinigung im Einzugsbereich. Eurerseits muss dazu der Antrag (mit neuem aktuellen Foto, 2 aktuellen Ausweiskopien, Unterschriften auf 2 neuen Vollmachten und der Vereinbarung zur DSVGO) neu gestellt und der Wohnsitz neu genommen werden, auch wenn das schon mehrmals passiert ist, Wohnsitze laufen nun mal auf Zeit und entgegen den Gerüchten in diversen Foren und WhatsApp Gruppen haben Deutsche kein kostenloses Wohnrecht in Polen auf Lebenszeit, sondern die Vermieter müssen Energie und Müllabfuhr bezahlen und fordern für jede Wohnung, jedes Haus, jedes Zimmer (also jede Meldebescheinigung) Geld.
Es steht jedem frei, sich darum allein zu kümmern, wovon ich momentan allerdings noch abrate, zu viele Anträge, selbst von Polen vor Ort gingen schief in letzter Zeit (Lublin, Nowy Targ usw.), machen wir das weiterhin, gibt es 2 Möglichkeiten, herkommen oder von zuhause aus. Wer nicht kommen mag oder kann, schickt bitte seine Adresse, wir schicken Unterlagen und einen Brief dazu.
Wer herkommen mag kommt gern mit vorheriger Ankündigung zu Neun Uhr an einem Wochentag, bis zu 24 Stunden ist der Grenzübertritt auch bei Euch möglich laut Euren Gesetzen, Ihr habt schließlich einen Termin dafür und bekommt den auf Anfrage auch schriftlich auf Euren Handys, also lasst Euch nicht verarschen von Euren Idioten dort.
Die Chance, über die Erklärung, „mein Wohnsitz befindet sich nach wie vor im Einzugsbereich der polnischen Behörde“ läuft leider nach Rücksprache mit den Behörden und Anwälten gegen Null, das Verwaltungsverfahren wird damit nicht erneut eröffnet werden, eine Ausstellung des FS hier nicht erfolgen.
Man mag damit nicht einverstanden sein, dennoch rate ich ab, dagegen rechtlich vorzugehen, da es nur weiter Frust verbreitet, Zeit und Geld kostet. Schließt Euch stattdessen lieber der Klage an und aktualisiert dazu Eure Daten bei uns, wir streben weiter die Entschädigung für jeden Einzelnen von 1.000 € pro Monat Wartens an, allerdings nach dem Erhalt der Führerscheine, unser Focus richtet sich momentan einzig und allein darauf.
Also – wer das noch nicht getan hat (es sind ca. etwas über 400 von 500), Adresse bitte per WhatsApp oder Mail, oder Termin machen für 10 Minuten vor Ort, damit auch Jeder endlich das bekommt, was ihm laut Gesetz seit langem zusteht - seinen Führerschein.
Schönes Wochenende
12.02.2021
Centralna Baza Orzeczeń Sądów Administracyjnych
Szczegóły orzeczenia
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I OSK 3939/18 - Wyrok NSA
Data orzeczenia
2021-01-27 orzeczenie prawomocne
Data wpływu
2018-10-22
Sąd
Naczelny Sąd Administracyjny
Sędziowie
Ewa Kręcichwost - Durchowska /sprawozdawca/
Maciej Dybowski /przewodniczący/
Paweł Miładowski
Symbol z opisem
6031 Uprawnienia do kierowania pojazdami
Sygn. powiązane
II SA/Go 389/18 - Wyrok WSA w Gorzowie Wlkp. z 2018-07-25
Skarżony organ
Samorządowe Kolegium Odwoławcze
Treść wyniku
Uchylono zaskarżony wyrok oraz decyzję I i II instancji
SENTENCJA
Naczelny Sąd Administracyjny w składzie: Przewodniczący: sędzia NSA Maciej Dybowski Sędziowie sędzia NSA Paweł Miładowski sędzia del. WSA Ewa Kręcichwost-Durchowska (spr.) po rozpoznaniu w dniu 27 stycznia 2021 r. na posiedzeniu niejawnym w Izbie Ogólnoadministracyjnej skargi kasacyjnej K. S. od wyroku Wojewódzkiego Sądu Administracyjnego w Gorzowie Wielkopolskim z dnia 25 lipca 2018 r., sygn. akt II SA/Go 389/18 w sprawie ze skargi K. S. na decyzję Samorządowego Kolegium Odwoławczego w G. z dnia [...] kwietnia 2018 r., nr [...] w przedmiocie odmowy wydania prawa jazdy kat. B 1. uchyla zaskarżony wyrok w całości i zaskarżoną decyzję oraz poprzedzającą ją decyzję Starosty S. z dnia [...] stycznia 2018 r., nr [...]; 2. zasądza od Samorządowego Kolegium Odwoławczego w G. na rzecz K. S. kwotę 1257 (tysiąc dwieście pięćdziesiąt siedem) złotych tytułem zwrotu kosztów postępowania sądowego.
Rechte 1 von 2 Zentrale Entscheidungsgrundlage der Verwaltungsgerichte Str 1 / II OSK 3939/18 - Urteil Datum des Urteils 2021-01-27 Datum des Eingangs 2018-10-22 Supreme Richter am Verwaltungsgericht Ewa Kręcichwost - Durchowska / Berichterstatter Maciej Dybowski / Vorsitzender Pawel Miładowski Symbol mit Beschreibung 6031 Führerschein Zeichen. verwandte II SA / Go 389/18 Die Berufungsinstanz Beschwerdekammer der Kommunalverwaltung Inhalt des Ergebnisses Das angefochtene Urteil und die Entscheidungen der ersten Instanz wurden aufgehoben. Urteil: Oberstes Verwaltungsgericht bestehend aus: Vorsitzender: Richter des Obersten Verwaltungsgerichts Maciej Dybowski Richter Richter am Obersten Verwaltungsgericht Paweł Miładowski Richter del. WSA Ewa Kręcichwost-Durchowska (Sprecherin) prüfte am 27. Januar 2021 in einer geschlossenen Sitzung in der Allgemeinen Verwaltungskammer die Kassationsbeschwerde von KS gegen das Urteil des Provinzverwaltungsgerichts in Gorzów Wielkopolski vom 25. Juli 2018, Aktenzeichen . II SAGO 389/18 im Fall einer Beschwerde von KS gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts der lokalen Regierung in G. vom [..) April 2018, Nr. [...] über die Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins, Kategorie B. 1. hebt das angefochtene Urteil in seiner Gesamtheit sowie die angefochtene Entscheidung und die vorangegangene Entscheidung von Starosta S. vom [.] Januar 2018, Nr. [.] Auf; 2. vergibt das Berufungsgericht der lokalen Regierung in G. an K. S. den Betrag von 1.257 PLN (eintausendzweihundertsiebenundfünfzig) als Erstattung der Kosten für Gerichtsverfahren. Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts 27.01.2021 .pdf 233 KB
Die Veröffentlichung der Begründung (die damalige Entscheidung, ihm keinen FS auszustellen) erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Euch allen ein schönes Wochenende.
06.02.2021
Stressige Woche, allerdings nur für uns und den Papierkram, an der Front noch keine Neuigkeiten.
Zu Slubice schrieb ich, es ist eine Zeitfrage, aber letztlich müssen sie ausstellen, ich schrieb auch mehrmals, es kann sein, dass ein aktueller Wohnsitz dann nicht bezahlt werden muss, weil sie sich darauf einlassen können, dass das über eine Erklärung (ja mein ordentlicher Wohnsitz ist immer noch Slubice) läuft. Das kann sein, ist aber noch nicht raus, das Urteil noch nicht einmal online, und es ist das erste von 10, kann sein, sie warten auch alle ab, weiß ich heute alles noch nicht. Fakt ist, eine Behörde ist nur zuständig, wenn zum Tag des Verwaltungsaktes (also an dem Tag, an dem was passieren soll, z. Bsp. die Ausstellung des FS) der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich hat. (darum füllt bitte die Anträge nicht aus, einer schrieb mir heute seinen Wohnsitz in Düsseldorf dort rein) Eure Anmeldungen laufen dabei in der Regel 6 Monate, sie kosten, wie jedes Zimmer, jede Wohnung, jedes Haus auf der Welt Geld, der Vermieter gibt in Polen nichts umsonst an Deutsche raus, auch wenn sich in einigen Foren hartnäckig das Gerücht zu halten scheint, Deutschland habe den Krieg gewonnen und Deutsche wohnen in Polen überall für alle Zeit umsonst. Sicher kann man von mir erwarten, dass ich gegen diese Blockade, die (2019 unterbrochen wurde für ein halbes Jahr) seit 01/2018 andauert, gerichtlich vorgehe und dafür Anwälte bezahle. Haben wir gemacht, sind die einzigen, die noch existieren und momentan sogar vor dem obersten polnischen Gericht sind und gewinnen - kam uns bisher über 160.000 €. Die ZUS (poln. KV) verlangt sogar weiterhin Beiträge, obwohl seit einem Jahr kaum deutsche Kunden kommen, obwohl Hotels und damit unser Büro zu sind, aber es kann von mir keiner ernsthaft verlangen, dass ich für 500 Kunden nun auch noch während Corona usw. die Wohnsitze verlängere bzw. erneuere. Das ist auch nicht machbar. Privatvermögen haben die Anwälte, (und Rechnung offen wie die ZUS über 10.000 €), die Firma also nur Verbindlichkeiten und Kredite zu zahlen.
Woanders bekommen wir weiter PKK Nummern, erste Ummeldungen zur FS-Ausstellung erfolgen die kommende Woche. PKK Nummer, wenige und schleppend, aber läuft immerhin. Will dann Termine machen für die Prüfung und? Von 30 Möglichen will Einer zur Prüfung kommen, die anderen haben "Corona". Na großartig, und die die kommen wollen haben (noch) keine PKK Nummer. Ich frag mich oft, warum mache ich das eigentlich alles...
Nächstes Phänomen, polnische MPU. Gestern Abend machten wir Kasse, 2 Teilnehmer, MPU ist dabei bereits bestanden, jetzt steht der Lehrgang an (in der BRD besonderes Aufbauseminar) hier bei WORD über 2 Tage mit Dolmetscher. Wir erwähnten noch einmal nachdrücklich, keinen Alkohol bitte, nicht die kleinste Fahne, heute 6 Uhr war dann Abreise nach Stettin (nur dort noch 2 Plätze bekommen). Und was soll ich sagen - nach 2 Stunden Fahrt hatte einer immer noch so eine Fahne, dass der Dolmetscher ihn lieber gleich draußen im Auto warten ließ, ging ja heute nur (und morgen) von 8-16 Uhr ...
Passt auf Euch auf, wenn Ihr jemals Eure Grundrechte zurück haben wollt, schreibt mich auch gern an, wenn Ihr den Link haben wollt zu meiner Online Petition https://www.openpetition.de/petition/online/misstrauensvotum-gegen-angela-merkel-wegen-ihrer-fatalen-politik-am-volk-und-bundestag-vorbei ich denke, offiziell mit ihren eigenen Mitteln bekämpft, ist sie noch am schnellsten verschwunden.
Schönen Abend heute und Sonntag Euch allen.
29.01.2021
Heute vor 2 Jahren hatten wir regional vor dem OVG Gorzow gewonnen, Slubice holte ca. 500 aktuelle Auszüge aus dem KBA und stellte 80% der Wartenden ihren FS aus. Dieses Mal werden es 100%, aber von vorn.
Vorgestern hatten wir endlich unsere erste Verhandlung (von10) vor dem obersten polnischen Gericht. Noch ist das Urteil nicht zugänglich, schätze nächste Woche, aber wir kennen das Ergebnis bereits, wir haben gewonnen!
Damit ist auch nicht mehr davon auszugehen, dass die kommenden Verhandlungen verloren werden, da sie analoge Grundlagen haben, sondern davon, dass Slubice die Weigerung der FS Ausstellung nicht weiter aufrechterhalten kann.
Sie werden nun sicher nicht gleich nächste Woche mit der Ausstellung beginnen, aber es ist durch das Urteil des höchsten polnischen Gerichtes keine Frage mehr, ob, sondern nur noch, wann. Ein Umzug macht deshalb nach wie vor Sinn, mit diesem Urteil im Rücken setze ich also kein Limit mehr bei der Anzahl, wer Interesse hat, schreibt mich bitte an.
Ebenso hat damit die Klage durch RA Held auf Entschädigung pro Monat Wartens mit 1.000 € jetzt eine feste Grundlage bekommen, Interessierte schreiben mir bitte (wenn nicht bereits geschehen) Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Monat und Jahr der prakt. Prüfung und die aktuelle Kontaktdaten, ich arbeite ihm und seinem Büro weiter zu in der Angelegenheit.
Ebenfalls unseren Strafanzeigen gegen die einzelnen Personen, die die Ausstellung blockierten, wird hiermit eine neue rechtliche Grundlage gegeben, personelle Veränderungen werden die logische Konsequenz davon sein.
Es war ein Kampf über 3 Jahre, mit ungeheurem finanziellem und fachlichem Aufwand, mit Höhen und Tiefen und sicherlich auch vielen unschönen Szenen dabei, aber zuletzt siegte das Recht und die Gerechtigkeit. Danke an alle, die uns unterstützten, an uns glaubten, an unsere Anwälte, die weiter für uns kämpfen auf allen Ebenen, auch in erster Instanz bei Erteilung der PKK Nummer in Gorzow zum Beispiel, ohne sie und Euch wären wir wie alle anderen sicher längst verschwunden von der Bildfläche und niemals so weit gekommen wie jetzt. Wie die Geschichte und auch die neue Grippe wieder einmal zeigt, es geht nur gemeinsam, nur zusammen und nicht allein.
Für Euch alle mal die Übersetzung der E-Mail, die wir heute früh um 8:00 Uhr von Rechtsanwältin Agnieszka (Büro Prof. Dr. hab Marek Chmaj) bekamen und die uns und Euch nicht nur diesen Tag verschönt hat.
Schönes Wochenende Euch allen.
23.01.2021
Die 10 Verhandlungen vor dem Obersten Gericht in Warschau haben ihre ersten Termine und Gestaltungen, wobei gleich gelagerte Fälle durch Anhörungen erledigt werden, hier mal ein übersetzter Auszug aus einer E-Mail dazu vom Büro unseres Prof. Chmaj:
Im Hinblick auf die Frage der Verhandlung des Falles vor dem Obersten Verwaltungsgericht wurde der erste Termin auf den 27. Januar 2021 festgelegt und betrifft Herrn Klaus-Dieter Schulz. Am 24. März 2021 werden außerdem die folgenden Fälle verhandelt, auch die Fälle von Herrn Fred Holger Clausen und Frau Janina Bogner und Herrn Marcus Borgardt. In mehreren anderen Fällen hat die NSA (Thomas Apel) ihre Absicht angedeutet, den Fall an eine geschlossene Anhörung zu verweisen, ohne Termine für diese Anhörung festzulegen.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Wir sind zuversichtlich, was den Ausgang angeht, zumal die polnische Rechtsprechung trotz aller deutscher Kritik in dieser Krise schon gezeigt hat, dass sie funktioniert, indem sie landesweit alle Strafen im Zusammenhang mit dieser „neuen Grippe“ für hinfällig erklärt hat.
Derweil wurden die ersten 25 Dokumente für den Umzug verschickt, kommende Woche schicken wir die nächsten, und melden die ersten Interessenten um.
Im Anhang mal ein Rückschlag aus der Ummeldung in Warschau (12/2019), der wie alle natürlich ausführlich bearbeitet wurde, wer sich das übersetzt, bekommt eine vage Ahnung, was wir hier tun und wofür wir unser Geld wirklich verballert haben.
Ein erholsames Restwochenende Euch allen und eine angenehme letzte Januarwoche.
15.01.2021
Endlich haben wir die praktische Bestätigung der FS-Ausgabe dort, wo auch Robert schon im letzten Jahr seinen Führerschein bekam. Es ist damit die 2. Stadt, die uns Führerscheine ausstellen, Dauer im Moment 2-3 Monate (Dawid wurde Ende Oktober gleich nach der Prüfung dort beantragt, Ende Dezember ausgestellt, gestern abgeholt), Umzugskosten 450 €. Wer Interesse hat, schreibt mich bis Ende Januar bitte an, wir nehmen pro Stadt erst einmal bis 25 Kunden an.
Auch auf Johannes dürfen wir noch gespannt sein, zumindest, was seine letzten Beantragungen angeht.
Zeitgleich dürfte aber auch Slubice endlich zur Ausstellung schreiten, die ersten 2 von 10 Verhandlungen vor dem obersten polnischen Gericht starten in der letzten Januarwoche, Urteile werden im Februar erwartet und wie bereits erwähnt, es besteht die Möglichkeit, dass in Slubice die Erklärung genügt, ohne erneut einen aktuellen Wohnsitz zu bezahlen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
08.01.2021
In der ersten Januarwoche ist eigentlich noch nie etwas passiert im Osten. Mittwoch feierte man in Polen (und 3 deutschen Bundesländern) die heiligen 3 Könige, gestern feierten ca. 200 Mio. Menschen das russisch-orthodoxe Weihnachtsfest.
Ansonsten hat Polen analog zu Euch den „Lockdown“, hier vorerst bis 18.01. und man redet wie bei Euch davon, dass er weitere Monate oder Jahre anhalten soll, aber es bewegt sich doch etwas anders als in der BRD, auch gibt es noch keine Grenzkontrollen an der Stadtbrücke.
Also wir erwarten in der kommenden Woche die ersten Termine vor dem obersten Gericht in Warschau und hoffen damit auf die FS Ausgabe für alle im Februar, März, analog zu 2019 nach der schweren Blockade.
Derweil stellt St. weiter aus, im Gegensatz zu allen anderen Versuchen, leider haben wir dort bisher keinen weiter außer Dawid beantragt, was wir aber tun können und werden. Ebenso hat die erste Nachbarstadt die Ausstellung zugesagt, die ersten FSe werden nächste Woche dort beantragt.
Ihr wisst, Wohnsitze laufen immer nur zeitlich begrenzt, in der Regel 3 oder 6 Monate, die meisten sind also abgelaufen und müssen zur Ausstellung erneuert werden. Dennoch möchte ich nicht, dass alle jetzt woanders einen Wohnsitz haben wollen, da, wo gerade ausgestellt wird und das aus 2 Gründen. 1. Ist es durchaus möglich, dass Slubice nach einem Sieg in Warschau vor dem obersten Gericht die Erklärung ausreicht, der ordentliche Wohnsitz befinde sich im Einzugsbereich. Es ist unsicher, aber möglich, also abwarten, denn auch ein Umzug (Rathaus online Termin, dann LRA, dann Akte aus Slubice) wird durch Corona erschwert und braucht ohne diese Maßnahmen 6-8 Wochen. Und 2. Haben viele die Nachmeldung schon x-mal bezahlt, jedes Mal hieß es, aktuelle Anmeldung bitte und wir stellen aus und als alles bezahlt war, hieß es April, April, also wäre es mehr als fair, uns allen den Aufwand dieses Mal zu ersparen. Dazu brauchen wir aber erst einmal wieder den Normalzustand in der Behörde, der ohne ein Ende der Ermittlungen, die wohl länger andauern werden als diesen Monat, oder klare Entscheidungen vom obersten polnischen Gerichtshof.
Bleibt gesund und passt auf Euch auf.
27.12.2020
Wer hier länger dabei ist und auf den FS wartet, erinnert sich vielleicht, wie wir in 08/2018 vor dem OVG Gorzow 10 von 11 Fällen auf Anhieb verloren hatten, nicht zuletzt dank des einmaligen Einsatzes von Rechtsanwalt "Ratatouille" - der heute übrigens nicht nur seine Lizenz los ist.
Jedenfalls beauftragten wir damals schon Prof. Dr. Marek Chmaj mit der Revision und endlich hat sich das Gericht in Warschau gemeldet und will zeitnah die ersten Zwei von den Zehn Fällen verhandeln.
Wir gehen auf Grund der Vorbereitungen, auf Grund der danach gewonnenen Verhandlungen und nicht zuletzt auf Grund der dazu erstellten Deutsch-Polnischen Gutachten nicht davon aus, die Verhandlungen zu verlieren.
Und wir gehen nicht davon aus, dass sich in Slubice dann noch jemand gegen eine FS-Ausstellung stellen wird, und damit gegen das oberste polnische Gericht.
Wir danken Allen für Ihr bisheriges Vertrauen, und wünschen Euch jetzt in dieser harten Zeit erst einmal einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr.
19.12.2020
Auswirkungen der Panik, trotz offener Grenzen bleiben die Besucher aus, der Lockdown in Polen soll am 28.12.2020 beginnen. Für uns wird dennoch weitergehen, was wir selbst online festlegen können, das sind die erste bis dritte Anreise, also Termine bei der Ausländerbehörde und zu den Prüfungen, auch die polnische MPU beginnt am Montag für die Ersten unserer Kunden, könnten wir PKK Nummern und Führerscheine auch selbst bestellen, hätten alle schöne Weihnachten trotz Corona.
So warten wieder einmal alle auf Entscheidungen, was sich momentan überall hinzieht, auch in Nxx, Lxxx, Sxxx, bei Johannes in Zxxx und anderswo und natürlich in Slubice. Da hat der Landrat jetzt das 2. Mal die Staatsanwaltschaft geweckt, diesmal wegen des Krankenhauses der Stadt, ein Resultat seiner glorreichen Politik und Hörigkeit, die Medien berichten sehr intensiv darüber.
Ich persönlich nutze die Zeit und lasse Feiertage solche sein, widme mich Euren Akten und bearbeite weiter jeden einzelnen Fall, hake nach, mahne einzeln an und nehme mir (Hotels zu, damit Büro auch bis erstmal 18.01.2021) die kompletten Akten einfach mit nach Hause. Danke an der Stelle, an jeden, der die Behörde dazu selbst anschreibt oder anmailt, Ergebnisse gern mit mir austauschen.
Erfahrungsgemäß passiert zwar nicht viel in Polen in der Zeit vor Weihnachten bis zu den Heiligen 3 Königen, aber das heißt nicht, dass wir sie auch in der Zeit in Ruhe lassen.
Euch allen noch eines, schaut hin, was sie mit Euch vorhaben und hinterfragt alles, vor allem den Satz, die Regierung wird Dich nie anlügen.
Besinnliche Feiertage Euch allen.
12.12.2020
Dank der Corona-Maßnahmen dauert hier in Polen immer noch fast alles im Verwaltungsbereich statt Stunden mehrere Monate, also warten wir weiter auf Entscheidungen und Ausstellungen.
Zuerst zu dem, was Ihr tun könnt, dann was wir taten und tun werden. Auch Fremdkunden bitte aufgepasst und mitlesen, 2 Dinge brachten mir die Woche mehr als zusätzliche Arbeit. Wer einen eigenen Anwalt eingeschaltet hat oder bei wem die Behörde die Staatsanwaltschaft holte (so geschehen jetzt bei den Anträgen in Danzig, vorher schon in Warschau, Ostrzeszow u.a.) muss diese Aktion beendet sein, ehe wir oder die Behörde wieder rankommt an die Akte, also achtet darauf, dass es nicht zu lange dauert und die STA die Akte abschließend wieder der Behörde freigibt. In Slubice werden übrigens durch die Ermittlungen keinerlei Akten blockiert, im Gegenteil, es wird nur ggf. kopiert und weiter Vernehmungstermine gemacht. Die andere Sache ist die Anmeldung. 5 polnische Bürger (u.a. Nowy Targ und Lublin) brachten es die Woche fertig, auf die Stempelgebühr zu verzichten und meldeten ihre (meine, unsere) Antragsteller bei sich an. Damit stehen sie zwar im PC vom Rathaus, aber das Landratsamt sieht das nicht, sie brauchen den Ausdruck und reagierten durch Schreiben dementsprechend. Spart Euch doch bitte diese Zeit, gerade jetzt während Corona, Meldebescheinigung ausdrucken lassen, rüber tragen, meist ist das Landratsamt nur ein paar Hundert Meter entfernt, der Antrag auf Ausstellung (der Vordruck mit der Unterschrift neben dem Foto) muss eh da eingereicht werden.
Ihr könnt weiter für Euch die Behörde per E-Mail oder Brief (kommt noch einmal im Anschluss als Download) anschreiben, wo Euer Führerschein bleibt. Mitunter erfährt man was, gerade Fremdkunden, ob z. Bsp. ein Gerichtsverfahren negativ ausging und rechtsgültig wurde, oder die Akte verschickt wurde, egal. Ihr tut das nicht für uns, sondern für Euch.
Wir hatten angeboten, über RA Held zumindest die 1.000 € für jeden Monat Warten einzuklagen, das haben ca. 10% genutzt (wir haben zusammen mit Fremdkunden ca. 500 Wartende), und davon leider gut die Hälfte unvollständige Daten geschickt, ich hätte natürlich gern 100%. Hier noch einmal was gebraucht wird und wieder der Hinweis, Ihr tut das nicht für uns (wir beziffern eh alle Forderungen zusammen pauschal und packen sie jetzt eh an den „Eiern“, mit oder ohne Euch), sondern für Euch. Das Büro braucht zur Identifizierung Namen und Vornamen, wann und wo geboren, und zur Kommunikation aktuelle Adresse und Mail oder Handynummer, falls sich Daten ändern im Laufe der Zeit. Schickt das bitte ausgefüllt zum RA, oder zu mir (WhatsApp poln. Nummer oder Mail)
1. Name und Vorname (neu schreiben wegen eventuell falscher Schreibweise)
2. Geboren am und in
3. Aktuelle deutsche Adresse
4. Telefon oder Mail
5. Monat und Jahr der bestandenen Prüfung
Auch das Geld für das Schreiben ist momentan sekundär, kann auch später bei Erfolg, also wenn Ihr Geld erhaltet, verrechnet werden mit dem Anwaltsbüro.
Ansonsten haben wir Zusicherungen mehrerer Nachbarstädte, auch Küstrin (Kostrzyn) stellte wieder FSe an Deutsche aus, die alle die Situation in Slubice kennen, uns sowohl neue PKK Nummern, als auch Führerscheine auszustellen, leider können wir keine Wunder erwarten, was die Zeitdauer betrifft, deshalb meine vorsichtige Schätzung, dass der Spuk in 3 Monaten vorbei sein sollte.
Noch einmal der Hinweis zur Mitarbeit, auch wenn immer noch Einige mir eine Mitschuld geben und die Blockade durch die Behörde als „mein“ Problem ansehen, ich setze mich weiter wie bisher hier für alle ein, schon aus Prinzip, egal was wer von mir hält oder wieviel 1 Sterne Bewertungen man mir gibt. Hier ist Unrecht geschehen, also unternehmt wenigstens das mit der Mitarbeit, eine Klage auf Entschädigung schmälert nicht im Geringsten das Recht, den erworbenen FS ausgestellt zu bekommen, im Gegenteil. Parallel bereitet Warschau mehrere letzte „Angriffe“ auf Slubice vor, ich danke dabei besonders T.L., einem meiner Kunden, der bereits in 12/2017 seinen FS bestand, in 09/2018 vor dem OVG Gorzow den Prozess über die Ausstellung gewann, und auf den die Behörde seitdem nicht mehr reagierte. Sicher kann man mal eine Akte etwas liegen lassen und etwas länger bearbeiten, aber nicht monatelang, schon gar nicht über Jahre.
Abschließend zu Corona, was wohl auch bei Euch keiner als „Krankheit“ leugnet, was aber global benutzt wird von den Regierenden, uns unsere Freiheit und unser Geld auf Dauer wegzunehmen, was benutzt wird, um die Menschheit in Zukunft besser zu reglementieren. Auch hier ist bei uns wie bei Euch jeder Einzelne gefragt im Moment, diese Situation endlich zu beenden.
In diesem Sinne einen besinnlichen 3. Advent
05.12.2020
Polen stellt sich quer, Führerscheine auszustellen?
Es ist nicht Polen, was sich querstellt, es ist in Slubice ein Mann, auf den alle hier hören, und die Strafzeigen sind gestellt, die Ermittlungen laufen. Selbst die Beteiligten wissen, dass es Unrecht ist, nicht auszustellen und werden das nachholen, leider kann ich nicht sagen wann, da sie momentan sogar die Fristen für Antworten ohne Kommentar verstreichen lassen, die Ermittlungen sind also momentan so ziemlich das Einzige, was fließend läuft, auch wenn seit heute der Landrat wohl wieder im Amt ist, zumindest ist er zu lesen auf der offiziellen Internetseite.
Zwischendurch wurden Führerscheine ausgestellt in Stargard und anderswo (Beispiele wurden veröffentlicht) und wir stehen auch da wieder kurz vor Ausstellung in mehreren Städten, ebenso sind endlich die ersten neuen Pkk-Nummern durch in Nachbarstädten, damit der Antrag auf Fahrerlaubnis und zugleich Führerscheinausstellung genehmigt worden.
Wir dürfen Corona nicht ausblenden dabei, hier sind die Schulen seit Monaten geschlossen, die polnische Verwaltung im Homeoffice, eine normale PKK Nummer Erteilung (Antrag auf FE) dauert eigentlich bis zu 48 Stunden, momentan werden Monate daraus.
Und das Grundproblem bei jeder neuen Behörde ist bekannt, die ominösen Einträge der BRD im Eucaris, am 17.11. bekamen wir den ersten Schwung Briefe aus Gorzow, ich veröffentliche einen übersetzt im Anhang, man liest es so: „ausgestellte Führerscheine (Nummer A190B28709 und Al 90737053 - beide haben einen ungültigen Status und die Führerscheinklassen - gültigen Status).“
Hier nutzen wir die Zeit natürlich, (die sind eh im Home-Office und haben welche, also Zeit) um ihnen die deutschen Gesetze beizubringen, das Gutachten aus München/Warschau samt den Verhandlungen dazu hilft da sehr.
Ebenso hilfreich sind die Briefe und Einzelaktionen wie Hr. D. und andere sie starten, im Anschluss folgen auch hier noch einmal ein paar Ideen und Briefe zum Download, Ändern und Ausdrucken.
Und auch Johannes, der sich nach wie vor um die Ausstellungen außerhalb unserer Woiwodschaft (Bezirks) kümmert, wird sich schon melden, mittlerweile kennen wir ihn ja, auch er erwartet für uns die Entscheidungen in Danzig und 3 anderen Städten, also positiv denken. Und wer was tun will, schließt sich zumindest dem Bombardement der Briefe an, ich übernehme die Aufgabe, die Geldforderungen mit dem Büro von RA Alexander Held zu koordinieren und vor allem zu aktualisieren, es geht ja um 1.000 € pro Monat für Jeden hier, auch dazu im Anschluss noch einmal die Briefe, wer denn mag.
Noch ein Wort an die Kunden der anderen Fahrschulen in Slubice. Eure Vertreter mögen sich nicht melden bei Euch, stecken vielleicht in Depries oder warum auch immer, aber ich bin mir sicher, wenn wir die ersten Führerscheine bekommen, tauchen auch sie wieder auf und bringen die Angelegenheit für Euch zu einem guten Ende, bestandene Prüfungen sind in Polen im Computer verankert und behalten immer ihre Gültigkeit, unseren Briefen und Geldforderungen könnt Ihr Euch auch so gern anschließen, auch wer mittlerweile anderweitig seinen FS erhalten hat, kann die Klageformulare und Geld-Zurück-Anträge nutzen.
In der Hoffnung, dass immer mehr Menschen die Wahrheit erkennen und dieser „Pandemie“ ein baldiges Ende setzen, wünschen wir ein schönes Wochenende.
28.11.2020
Mit Corona hat vor einem Jahr wohl niemand gerechnet, und heute viele ihre eigene Art, damit umzugehen. So tragen Hotels hier momentan jeden Gast als Geschäftsreisenden ein, bedienen auch jeden im Restaurant, der sich dazu kurz an der Rezeption anmeldet. Grenzkontrollen gibt es auf beiden Seiten eh nicht, die Schließung oder Trennung erfolgt also, wenn überhaupt, nur in den Köpfen auf Grund der massiven Bestrahlung durch die Medien.
Dennoch hält Deutschland und Polen wohl weiter bis über den Jahreswechsel an den Maßnahmen fest, die sie bisher beschlossen haben.
Dabei ist für uns weniger die Schließung aller polnischen Schulen und Veranstaltungen interessant, wohl aber das staatlich verordnete Homeoffice für die gesamte polnische Verwaltung, die laufend irgendwo positiv getesteten Mitarbeiter und die darauf anschließende Quarantäne der Behörde.
So ist es schwer, irgendwo eine normale Entscheidung über Herausgabe von PKK Nummern oder gar in Slubice Führerscheine zu erhalten, bevor nicht wieder Normalzustand einkehrt. In Slubice ist dazu der Landrat vom Virus befallen und 3 übergeordnete Behörden haben die Ermittlungen aufgenommen, Woiwode (Bezirksamt), Anti-Korruptionsbehörde und Staatsanwaltschaft, wobei die letzten Zwei ihre Ermittlungen zusammenlegen.
Die Verhandlungen über die Ausgabe sind alle lange erledigt, eventuelle Schreiben dazu beantwortet von unseren Anwälten und die Ausstellung überfällig. Das und die Ermittlungen mag Corona jetzt verzögern, aber nicht verhindern.
Selbst die weiter von Erfolg gekrönten Einzelausstellungen dauern momentan ungewöhnlich oben veröffentliche ich gern mal ein, zwei Schreiben dazu auf deutsch für Euch, bitte dennoch darum, jetzt nicht erneut mit Umzug usw. zu kommen, da auf Grund der Zeitdauer der FS-Erhalt auch genau an der FEB möglich sein wird im gleichen Zeitraum, wo er gerade ist. Bei wem wir umgezogen sind, oder umziehen müssen wegen Ablehnung der PKK Nummer – die Jungs und Mädels schreiben wir einzeln an.
Übersetzung der Schreiben:
STARGARDZKI STARGARDS 110 STARGARD TREASURY (Narwai-Adresse des STARGARED-Körpers am: 20-11-23 BRIEF NR.: NK.5432.1299.1.1.2020.CO15 XX...l Andrzeja Struga 15/21 Straße 73-110 Stargard In Verbindung mit Art. 36 81 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 (Journal of Laws von 2020, Punkt 256 JL in der jeweils gültigen Fassung) - Die Verwaltungsverfahrensordnung informiert Sie über die Verlängerung der Frist für die Ausstellung des Führerscheins bis zum 31. Dezember 2020 Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns: 91 480 48 67, 91 480 48 69. up. Starosty 23. NOV. 20 dta peo und Unterschrift)
Nowy Targ, am: 16. September 2020 STAROSTA NOWOTARSKI 34-400 NOWY TARG BOLESLAWA SHAME 14 Unsere Marke: KT.5430.1.3331.2020.FS Herr Andre X... Benachrichtigung. Basierend auf Artikel. 36 § 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1960, Verwaltungsordnung (konsolidierter Text Journal of Laws von 2020, Punkt 256, in der geänderten Fassung), möchte ich Sie über den Fall bezüglich der Ausstellung eines Führerscheins informieren Die Komplexität kann nicht innerhalb eines Monats ab dem Datum der Einleitung des Verwaltungsverfahrens behoben werden. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, in Deutschland Ihren rechtlichen Status als Fahrer und den dort ausgestellten Führerschein zu überprüfen und die Informationen über Ihren Wohnort zu überprüfen, die die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltungsbehörden für die Ausstellung eines Führerscheins bestimmen. In Anbetracht des Vorstehenden setze ich eine neue Frist für die Beilegung der Angelegenheit am 30. November 2020 fest. Ich informiere auch, dass gemäß Art. Gemäß Artikel 37 der Verwaltungsprozessordnung haben Sie das Recht, über das Nowy Sącz Staroste eine Erinnerung an die Untätigkeit der Behörde oder die Dauer des Falls an das Berufungsgericht der örtlichen Regierung in Nowy Sącz zu richten.
Danke an alle, die sich den Anzeigen angeschlossen haben und selbst Briefe verschickt, oder Anwälte geschickt haben, und die, die es noch tun werden, nie waren wir gemeinsam so stark wie heute.
Euch allen - eine schönen 1. Advent.
27.11.2020
Auf der Hauptseite des Landratsamtes Slubice nun das 3. Wochenende dieses Bild mit dem Spruch dazu, der Landrat befände sich zu Hause mit dem Corona Virus.
Ausgerechnet jetzt, wo man intensiv ermittelt und Befragungen anstehen, ausgerechnet jetzt, wo endlich über die FS-Ausstellung entschieden werden muss, sogar Ermittler zitieren da gern Atze Schröder mit Ja, Ne- is` klar.
Damit werden Entscheidungen nur verschoben, nicht aufgehoben, denn auch Briefe dazu erfolgen nicht mehr, weder im negativen, noch im positiven Sinne, Fristen dazu sind längst abgelaufen.
Auch sonst geht das Arbeitsleben schleppend weiter, denn auch woanders erfolgen Entscheidungen, Ausstellungen oder Ablehnungen der PKK Nummern nur sehr schleppend, Corona bringt eben leider viel zu viele Hindernisse in einem Land mit sich, und ein totales Homeoffice in der polnischen Verwaltung leider kein normales Arbeiten.
Dennoch allen ein schönes Wochenende.
21.11.2020
Die Lage in Polen zeichnet sich jetzt langsam wie folgt ab: Ein Ende der Maßnahmen ist wohl auch im Dezember nicht abzusehen, man plant Schulen usw. bis Jahresende geschlossen zu halten und danach die Winterferien vorzuverlegen.
Viele von Euch regt vor allem das Nichtstun auf, einige wollen gern kommen und mit der Behörde „reden“, wovon wir abraten. Erinnert Euch bitte, wie oft wir das getan haben und uns ins Gesicht gelogen wurde, ohne Konsequenzen, seit 11/2019 stellt der Landrat ja laut seinen Worten (mit Handschlag versprochen und ins Gesicht gelogen) Führerscheine aus für Euch, wie oft haben wir deshalb den ordentlichen Wohnsitz erneuert und letztlich nur Geld und Energie verbrannt. In Polen ist (übrigens wie anderswo, auch in der BRD) das gesprochene Wort in einem Verwaltungsverfahren wertlos, also würde durch einen Besuch im LRA nur Zeit und Energie verschwendet werden und wahrscheinlich zumindest mein Tablettenkonsum an Antidepressiva nur erhöht werden. Anders sieht es mit schriftlichem Akt eines Schreibens aus. Dieses muss beantwortet werden, darum habe ich mal gleich 2 davon vorbereitet.
Eines an das Landratsamt, wo jeder sich einfach mal erkundigen kann, wann er endlich seinen Führerschein abholen kann, der ihm durch die Erteilung der PKK Nummer (und die bekam jeder, der eine Prüfung machen durfte) versprochen wurde, und ein anderes Schreiben an die Staatsanwaltschaft, die sich mit unseren Strafanzeigen beschäftigt. Sie kennen zwar alle Geschädigten namentlich aus der Akte, dennoch wiegt hier sicher die Anzahl der gestellten Anzeigen bei Justitia und der Antragstellung / Urteilsfindung mit.
Als Absender habe ich bewusst Olgas Adresse angegeben, wir leiten eventuelle Antworten sofort weiter.
Allen ein schönes Restwochenende.
20.11.2020
So sehen plötzlich die Zahlen aus, wenn man die PCR durch Antikörper Tests austauscht. Der Rest hat eben noch Corona, wie unser positiv getesteter Landrat, ohne den weiter nichts entschieden wird, einzig die Vernehmungen der Polizei für die Staatsanwaltschaft laufen weiter.
Ähnlich sieht aus auf anderen Behörden in Polen aus, 9 von 10 sind ständig zu, dann machen sie kurz auf, einer wird positiv getestet, der Rest kommt in Quarantäne und schon wieder ist zu. Montag beginnt die vorerst letzte Woche der Maßnahmen mit staatlich verordnetem Homeoffice, schauen wir mal.
Schönes Wochenende trotzdem derweil.
13.11.2020
Endlich wurden die ersten PKK Nummern (Erlaubnisnummer eine Fahrerlaubnis zu erwerben und damit Versicherung, nach bestandenen Prüfungen den Führerschein auszustellen) erteilt!
Slubice – das Corona Virus hat den Landrat befallen, wir wünschen ihm dabei alles Gute - schweigt noch auf die Führerscheinausgabe, wir bitten die Anwälte auf deutscher und polnischer Seite, das diese Woche letztmalig anzumahnen, alle Prozesse sind längst gewonnen, alle Entscheidungen zur Weigerung aufgehoben, alle Fristen längst abgelaufen und manche warten im 3. Jahr, darum dieses Mal im Namen aller unserer Kunden. Veröffentlichung folgt nächste Woche (ohne Namensnennung).
Ebenso gehen wir gegen die Ablehnung der Erteilungen der PKK-Nummern in Slubice vor, die Begründungen der Behörde, und das während laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sind einfach nur unrealistisch.
In Nachbarstädten hingegen wurden uns die ersten PKK-Nummern trotz Corona Virus erteilt, und damit auch die Zusicherung, nach bestandenen Prüfungen die Führerscheine auszustellen. Die Verwaltungsprozeduren dazu sind zwar schleppend im Moment, aber die Behörden arbeiten und wir kommen endlich weiter voran in der Planung mit den Prüfungsterminen.
Euch allen jetzt erst einmal ein schönes Wochenende
06.11.2020
Neue Verschärfung der Corona Maßnahmen auch in Polen, Schulen und Unis nur noch online, Restaurants nur noch Außer-Haus-Verkauf und Hotels nur noch für Geschäftsreisende, um die Wichtigsten zu nennen, eine genaue Auflistung gibt es unter https://polen.diplo.de
Leider sind dadurch auch Fristen in der Verwaltung hinfällig, was die überfällige Führerscheinausgabe und auch die Vergabe der PKK Nummern für die Prüfungen betrifft, das bisher teilweise schon praktizierte Homeoffice (Arbeiten von zu Hause) ist ab Montag, 09.11. polenweit Pflicht bis Monatsende.
Wir hoffen dennoch auf Post (lassen unsere Anwälte nachhaken) und durften uns diese Woche sogar über welche von der Staatsanwaltschaft freuen, die uns bestätigte, dass die Ermittlungen für uns (und Euch) als Opfer wegen Amtsmissbrauchs offiziell unter dem und dem Aktenzeichen laufen, gleiche Post erhielten sicherlich auch die Betroffenen im Amt, bedroht wird das hier übrigens mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Damit ist noch keine Verurteilung erfolgt, aber selbst der Staatsanwaltschaft, für die diese Weigerung der Ausstellung absolutes Neuland ist, scheint nach 3 Monaten Aktensichtung überzeugt, dass sie illegal ist und den Straftatbestand erfüllt, sollte zumindest im Amt endlich mal einige Leute zum Nachdenken anregen.
Also lasst Euch nicht unterkriegen – schönes Wochenende.
Also man muss sich das mal vor Augen führen, was hier global abgeht, man schränkt das Leben ein (Kultur, Restaurants, Privatleben), um es angeblich zu schützen?
Leider leben wir damit, hier heißt das, aus 7 Tagen Antwort werden - keine Ahnung - Wochen, wir haben immer noch keine. Die Ämter "arbeiten" wenn überhaupt, mit online Terminen oder schriftlich, keiner hält Fristen ein und obendrein wird sowas wie ein Kriegszustand ausgerufen, weil man die "Kirchen" und "Polen" schützen muss und ein Gesetz verteidigt, was dem tiefsten Mittelalter gleichkommt und die ohnehin schon schweren Bedingungen für eine Abtreibung verschärft. Das Land ist also in Aufruhr, in wenigen Minuten (18:00 Uhr) auch wieder halb Slubice auf der Straße deswegen.
Aber wir bewegen uns dennoch vorwärts und wissen, es kann auch trotz Corona nicht mehr lange dauern bis zur Ausgabe in Slubice und beim Johannes, auch dort wurden die ersten Anträge (online sichtbar) angenommen und sind in Bearbeitung.
Also laßt Euch nicht länger verarschen von den verlogenen Maßnahmen, schaut in die Nachbarländer, selbst in Spanien wurde der Lockdown vom Obersten Gericht wieder einkassiert.
Euch allen einen klaren Kopf (nicht die Räume lüften, um draußen die Maske aufzusetzen) und ein schönes Wochenende.
30.10.2020
Langsam kommen auch wir voran, während für Andere in Einzelaktionen weiter ausgestellt wird oder wie hier in Stettin und Umgebung zu sehen ist an Leute, die nie einen FS hatten, auf Grund eines dort momentan wirksam gewordenen Fehlurteils. Nächste Woche hoffentlich mehr aus unserer Woiwodschaft über unsere Anträge.
23.10.2020
Gute Nachrichten trotz Corona
Erst einmal sieht es zwar trübe aus, aber noch stehen die Grenzschließungen nicht fest, andererseits haben wir schon jetzt das Problem, die meisten Termine für Behörden online im Voraus machen zu müssen, noch geht es aber, selbst bei Anmeldungen im Rathaus und Prüfungen bei WORD, die weiter durchgeführt werden, allerdings waren heute schon die letzten für Praxis Klasse A, Motorrad, neue Termine werden da erst zur neuen Saison vergeben.
Für die Wartenden der PKK Nummer, die neuen Unterlagen sind bei den ersten fertig samt aktuellem neuen Wohnsitz, in der nächsten Woche werden sie in Slubice, Gorzow und Sulencin beantragt und der Rest angeschrieben, der noch nicht informiert ist darüber.
Führerscheinausstellung in Slubice – eine letzte Fristverlängerung der 7 Tage ist nicht nur durch die Corona Maßnahmen, sondern auch durch einen Verwaltungsakt entstanden, man hat tatsächlich die Stadtpolizei beauftragt, den ordentlichen Wohnsitz zu überprüfen (wohlgemerkt von Unionsbürgern, also gegen jede Regel), er wurde die Tage bestätigt und das Amt wird darüber gerade informiert. Und dann sollte ausgestellt werden und nicht noch eine neue Ausrede an den Haaren herbei geschleift werden.
Haben wir einen (bekommen) FS, haben (bekommen) wir alle. Bei Grenzschließung natürlich auch ohne, dass hier jemand persönlich erscheinen muss.
Persönliches Erscheinen war die Woche vom Johannes in einigen Fällen genutzt worden in Schlesien, leider stellte sich heraus, dass die Akten (einiger weniger Antragsteller) durch die unkonventionelle Art (alles mündlich) in den Masuren blockiert sind durch ein Strafverfahren, welches erst auf konventionelle Weise beendet werden muss, Johannes weiß, wie.
Ansonsten nutzen wir die Zeit der neuen Krise und weniger Besucher hier, um die letzten Argumente der Behörden gegen die Ausstellung auszuräumen und werden täglich dabei von unseren Anwälten unterstützt, allen voran natürlich durch das Büro aus Warschau um Prof. Dr. hab Marek Chmaj. Und es ist hochinteressant, wie selbst vereidigte Dolmetscher amtliche Dokumente falsch übersetzen, so dass nicht ausgestellt werden muss - zum Glück hat das oberste Gericht bereits entscheiden, dass es darauf im Zweifelsfall nicht ankommt, sondern auf den Inhalt der Dokumente.
Schönes Wochenende Euch allen.
16.10.2020
Hier mal die mittlerweile geänderte und übersetzte Bescheinigung der Behörde in Slubice über die Legalität der Ausstellung. Keine Begründungen mehr, warum und wieso, Fakten und gut, wie sich das gehört- und damit haben das die anderen EU-Staaten zu akzeptieren, inkl. der BRD und fertig. Und damit auch genug des Lobes.
Wir konnten keine Ausstellung verzeichnen, Briefe stehen an nächste Woche, warum nicht, veröffentliche ich dann auch zwischendurch in der Woche. Zumal mehrere Kunden Gerichtsverhandlungen haben und den Führerschein vorlegen müssen, interessiert keinen, ebenso wenig wie die gewonnen Verhandlungen und oder das hohe alter einiger Kunden, die Schadenssumme, die jeden Monat um 500.000 € ansteigt.
Zumindest unsere Anwälte verlieren nicht die Geduld, sondern arbeiten an jeder Neueinreichung (und wiederholter) und beantworten akribisch jede auch noch so absurde Begründung der Nichtausstellung.
Ebenso hier mal an Johannes Danke, der sich weiterhin außerhalb des Lebuser Bezirks bemüht.
Schönes Wochenende.
13.10.2020
Warum Deutsche es momentan schwer haben, in Polen eine Fahrerlaubnis ausgestellt zu bekommen.
Vorweg - one driver, one driving licence - so die Direktive der EU, jeder darf also nur eine Fahrerlaubnis haben. Und während es national Unterschiede gibt, gilt das für alle Mitgliedsstaaten und Unionsbürger.
In Polen wird einem nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, selbst wenn man nach 2 Jahren neue Prüfungen ablegen muss, immer wieder die alte Fahrerlaubnis erteilt, vorn neues Ausstelldatum auf der Plastikkarte, aber gleiche Nummer und hinten altes Ausstelldatum des Ersterwerbs. In der BRD gilt § 3 Abs. 2 StVG, nach dem Entzug/Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis, es wird ggf. nur eine neue Fahrerlaubnis erteilt nach positivem MPG mit oder ohne anschließender neuer Prüfung, immer mit neuer Nummer, neuem Ausstelldatum hinten und vorn. Es gibt also nicht wie in Polen (oder dem Volksmund) etwas wieder (Wiedererteilung), sondern nur etwas neu (Neuerteilung).
Da alle Staaten sich an die 3. Direktive Art. 15 Amtshilfe halten müssen, fragen sie das digitale EU-FS System Eucaris (deutsch eher Resper, aus dem Französischen) ab. Und was die Polen sehen, was sie da tun, sorgt für Verwirrung, denn da steht nicht, Fahrerlaubnis nicht vorhanden oder erloschen, da steht wörtlich übersetzt, Fahrerlaubnis nicht verfügbar, ungültig.
Darauf basierend wurde ein Rundschreiben verfasst, die Deutschen hätten eine Fahrerlaubnis, die jederzeit wieder (durch einen positiven Test beim Psychologen) verfügbar, gültig gemacht werden könnte, es dürfe also keine ausgestellt werden, die Deutschen wollten sich hier eine 2. Fahrerlaubnis erschleichen.
Das erklärt nicht nur die Ablehnungen der Ausstellung vielerorts, sondern auch die Behandlung der Bevollmächtigten als „Kriminelle“ (Ostroda, Morag, Trzianka) und den Unterstützungsruf an die Polizei und Vernehmung als Beschuldigte durch dieselbe, (Ostrzeszow) denn Dokumente erschleichen ist in allen Ländern der EU eine Straftat, hier sogar in mehreren Fällen mit Gewerbe als o. K. (organisierte Kriminalität) zu werten.
Auch hier gilt also, nichts zu wissen, macht nichts, aber Wissen ist Macht, zumindest können wir jetzt dagegen vorgehen.
Unser Treffen heute mit RA Alexander Held in Berlin hatte auch das zum Thema und er übernahm den Part, sich um die Damen und Herren in Flensburg zu kümmern, die diesen Eintrag erstellen, und sie - vorerst normal und mit Anschreiben, notfalls gerichtlich - dazu zu bewegen, auf internationaler Ebene sich nicht wie Vorschulkinder zu benehmen, sondern klare, eindeutige Aussagen zu treffen und abzuspeichern. Auch dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und weiterhin viel Erfolg bei all seinen Unternehmungen.
12.10.2020
Słubice, 09. Oktober 2020.
Stefan N.
26/3 Żeromskiego Straße, 69-100 Słubice
vertreten durch:
Agentin Olga Braun
Asnyka-Straße 16, 69-100 Słubice
Distrikt Starosty in Słubice
20 Piłsudskiego Straße,
69-100 Słubice
Ein Zeichen für einen Fall: EXKL. 5430.1590.2019
ANTWORT
auf Anfrage Dokumente vorzulegen, die den Aufenthalt in Polen für mindestens 185 Tage vor der Antragstellung bestätigen
Im Namen des Antragstellers - Herrn Stefan N. (Bevollmächtigter in den Akten des Verwaltungsverfahrens) - gibt er hiermit auf die Aufforderung dieser Behörde, Dokumente vorzulegen, die seinen Wohnsitz in Polen für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Führerscheins bestätigen, Folgendes an
Gemäß Artikel 11(1)(5) des Gesetzes über die Fahrer von Kraftfahrzeugen (Gesetzblatt 2020, Pos. 1268, in der geänderten Fassung, im Folgenden: "Ukp") wird der Führerschein einer Person ausgestellt, die der über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Aussage einer Unwahrheit oder die Verschleierung der Wahrheit informiert ist, erklärt, dass sich sein Wohnort jedoch auf dem Territorium der Republik Polen befindet, dass
a) sich in jedem Kalenderjahr mindestens 185 Tage auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält:
aufgrund seiner persönlichen und beruflichen Bindungen, oder
im Hinblick auf einen dauerhaften Aufenthalt allein aufgrund ihrer persönlichen Bindungen, oder
b) sich aufgrund persönlicher Bindungen regelmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält und gleichzeitig aufgrund seiner beruflichen Bindungen nacheinander in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig ist, oder
(c) sich aufgrund persönlicher Bindungen unrechtmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, weil er sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, um eine Aufgabe von bestimmter Dauer zu erfüllen, oder
(d) Aufenthalte im Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Bezug auf Studien oder Schulausbildung, die in diesem Staat absolviert werden.
Der Antragsteller hat zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins der Kategorie B gemäß den im Gesetz vorgesehenen Anforderungen unter strafrechtlicher Verantwortung eine Erklärung darüber abgegeben, dass er sich aufgrund seiner persönlichen Verpflichtungen regelmäßig auf dem Gebiet der Republik Polen aufhält und sich gleichzeitig aufgrund seiner beruflichen Bindungen nacheinander in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhält. Daher enthielt der Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins der Kategorie B die in Art. 11, Absatz 1, Punkt 5 U, Buchstabe b genannte Erklärung. Diese Bestimmung legt nicht die Verpflichtung fest, sich während eines Zeitraums von 185 Jahren auf dem Gebiet der Republik Polen aufzuhalten - ein solches Erfordernis ist in Artikel 11(1)(5)(a) des Gesetzes über den Führerschein festgelegt. Der Antragsteller verweist jedoch auf eine andere Grundlage für den Aufenthalt auf dem Gebiet Polens.
Übrigens ist anzumerken, dass der Antragsteller zur Bestätigung der vorgelegten Erklärung auch eine Reihe zusätzlicher Dokumente zu den Akten gelegt hat, die seine Beziehungen zur Republik Polen bestätigen, wie z.B.: eine Bescheinigung über die Anmeldung zum vorübergehenden Aufenthalt vom 2. Oktober 2019 bis zum 2. Januar 2020; eine Bescheinigung über die Anmeldung zum vorübergehenden Aufenthalt vom 11. September 2020 bis zum 10. März 2021; einen Mietvertrag vom 2. September 2020 und ein offizielles Dokument in Form einer Bescheinigung über die Anmeldung des Aufenthalts eines Unionsbürgers mit dem angegebenen Anmeldedatum am 10. Juli 2019. (Ausstellungsdatum ist der 11. Juli 2019) muss im Besitz eines gültigen Dokuments sein, das seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweist.
Es ist hervorzuheben, dass es in Anbetracht der vom Antragsteller vorgelegten Erklärung unbegründet ist, wie die Behörde auffordert, Dokumente vorzulegen, die den Wohnsitz in Polen für den Zeitraum von mindestens 185 Tagen vor der Einreichung des Antrags auf Ausstellung des polnischen Führerscheins bestätigen, wenn der Antragsteller die Ausstellung des nationalen Führerscheins unter Bezugnahme auf eine andere Prämisse beantragt, d.h. die Bedingungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b des GPG erfüllt. Die Vorladung der Behörde beweist lediglich, dass die Behörde in dem Fall ohne detaillierte Einarbeitung in die Fallunterlagen und die vom Antragsteller vorgelegte Erklärung vorgeht. Darüber hinaus macht die Behörde die Entscheidung in diesem Fall von der Vorlage zusätzlicher Dokumente abhängig, die den Wohnsitz des Antragstellers in Polen für 185 Tage bestätigen sollen, was erhebliche Zweifel an der Art und Weise aufkommen lässt, wie die örtliche Behörde das Verfahren führt und bei der Entscheidung über den Fall die richtige Rechtsgrundlage anwendet. Die Aufforderung, Dokumente zur Bestätigung von Umständen vorzulegen, auf die sich eine Partei gar nicht bezieht, zeigt eine mangelnde Kenntnis des Inhalts der Dokumente in der Akte.
Dies wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Das Woiwodschaftsberufungsgericht in Poznań vom 19. Februar 2020 in der Rechtssache Nr. IV SA/Po 873/19 stellte fest, dass das Kollegium in Bezug auf (...) die Art des Wohnsitzes auf dem Gebiet der Republik Polen, der unter den Inhalt von Art. 11 Abs. 1 Ziff. 5 Buchst. b des Gesetzes fällt und der in einem regelmäßigen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen aufgrund persönlicher Bindungen und gleichzeitig aufgrund beruflicher Bindungen durch aufeinander folgende Aufenthalte in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht, die oben genannten Umstände ausgelassen hat. Der Gerichtshof betont, dass die Bestimmung des Artikels 11(1)(5)(b) des Gesetzes nur den regelmäßigen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen aus Gründen persönlicher Bindungen verlangt und gleichzeitig den Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat aus Gründen beruflicher Bindungen angibt.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein als "ordentlicher Wohnsitz" im Sinne dieser Richtlinie der Ort gilt, an dem eine natürliche Person aufgrund persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - aufgrund persönlicher Bindungen, die enge Verbindungen zwischen dieser Person und ihrem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Hat jedoch eine Person berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem, zu dem sie persönliche Bindungen hat, und lebt sie deshalb abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, so gilt ihr gewöhnlicher Wohnsitz als der Wohnsitz einer anderen Person, zu der persönliche Bindungen bestehen, sofern diese Person regelmäßig dorthin zurückkehrt. Die letztgenannte Bedingung braucht nicht erfüllt zu sein, wenn die betreffende Person in einem Mitgliedstaat lebt, um eine Aufgabe von bestimmter Dauer zu erfüllen. Der Besuch einer Universität oder Schule bedeutet nicht die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes.
So hat die Grundlage für die Ausstellung eines Führerscheins auf der Grundlage des vom Antragsteller genannten Wohnsitzes auch ihren Ursprung in dem oben genannten Artikel 12 der Richtlinie, der eine andere Definition des Wohnsitzes einführt, die nicht mit der Verpflichtung zum Aufenthalt in der Republik Polen für 185 Tage pro Jahr zusammenhängt. Dieser Umstand wurde bereits wiederholt in verschiedenen bei dieser Behörde anhängigen Fällen zur Sprache gebracht, und trotzdem nimmt die Behörde weiterhin eine falsche Haltung ein, indem sie Antragsteller, die Aufenthaltserklärungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 5 Buchstabe b) der ZPO eingereicht haben, auffordert, ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung für den erforderlichen Zeitraum von 185 Tagen nachzuweisen.
In Anbetracht des oben Gesagten und im Hinblick auf den korrekten Nachweis der Erfüllung der positiven Bedingung für die Ausstellung des Führerscheins der Klasse B und die Erfüllung der anderen dem Antragsteller obliegenden Verpflichtungen beantrage ich die Ausstellung des Führerscheins der Klasse B entsprechend dem Antrag, auf den sich der Antrag bezieht.
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Olga Braun
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
09.10.2020
Moin, zuerst schreibe ich mal hier meine Meinung nach der heutigen Woche, wie ich das sehe.
Man will momentan scheinbar in ganz Polen Deutschen ungern einen FS ausstellen und macht Schwierigkeiten. Diese müssen angegangen werden, was Zeit erfordert, die keiner hat, 99% der Agenturen, die sich mit Deutschen beschäftigen, sind kaputt, pleite und am Ende ihrer Leistungsfähigkeit. Johannes wird weiter tun, was er kann, auch unkonventionelle Wege führen zum Erfolg, aber allein heute Danzig mit neuer Terminvergabe für den 25.11.2020 zeigt, wie lange auch das dauern kann. Die ersten FSe für uns in Ostroda wurden im April ausgestellt…
- Ostroda (und Morag, Trczianka, 2 Städte Nähe Warschau) haben abgelehnt, weil die Deutschen angeblich eine Fahrerlaubnis hätten laut Eucaris. (ok, steht etwas schwammig im Eucaris, driving licence not valid, Polen kann tatsächlich denken da sei eine, die es jederzeit wiedergeben könnte)
- Dagegen wird vorgegangen, nicht mehr von uns, aber die Mitbewerber nehmen sich mit unseren Anwälten zumindest die Masuren vor.
- Danzig zeigt seinen Unwillen durch neue Terminvergabe – nicht übermorgen, sondern am 25.11.2020
- Ostzreszow – die Antragsteller, vorerst heute die Bevollmächtigte Frau Snizhana Kotok wurden von der Polizei dort zur Vernehmung geladen, ob sie einen Führerschein hätten und hier einen Zweiten haben wollen (one driver, one driving licence, und klar, 500 Leute und mehr geben mehrere Tausend Euro dafür aus, sich hier ein 2. Dokument zu beschaffen, ja nee, ist klar)
Was und wie auch immer da jetzt geht, nicht geht, danke an Johannes für seine Bemühungen, hoffe er ist nicht allzu frustriert und läßt sich nicht krank machen durch die Aktion, sondern bleibt am Ball, weiter loyal und stark.
Wir konzentrieren uns derweil weiter auf Slubice und kämpfen vorerst verstärkt um jede einzelne Ausstellung. Die ersten 15 erhielten, wie schon veröffentlicht, einen Brief wie G. S. das LRA die Antwort, hier veröffentliche ich gleich die nächste Antwort ungefiltert, jeden Tag folgt eine weitere und jeden Tag werden weitere Anträge gestellt, keine Ahnung, wann wir den ersten haben, in 2 Wochen oder im November, aber ich weiß, es ist schwieriger, unter der Augen der Staatsanwaltschaft (die Polizei ermittelt ja immer noch im LRA) Unrecht zu begehen, als ohne jegliche Aufsicht. Und ich weiß, haben wir einen, haben wir kurz darauf alle. (wwg1wgo).
Die Antwort kommt aus dem Büro in Warschau, wie versprochen wird jetzt jeder FS Antrag dort bis zur Ausstellung begleitet, ebenso die Beantragung der PKK Nummern, die endlich in den nächsten 2 Wochen startet.
Schon darum sollte Euch diesmal auch der eine FS interessieren, auch wenn es nicht der Eure ist.
Schönes Wochenende.
Słubice, 08. Oktober 2020.
Lars Oxxx Lxxx
Slawisch os. 2a/24
69-100 Słubice
vertreten durch:
Agentin Olga Braun
Asnyka-Straße 16, 69-100 Słubice
Distrikt Starosty in Słubice
20 Piłsudskiego Straße,
69-100 Słubice
Ein Zeichen für einen Fall: EXKL. 5430.1791.2019
ANTWORT
auf Anfrage Dokumente vorzulegen, die den Aufenthalt in Polen für mindestens 185 Tage vor der Antragstellung bestätigen
Im Namen des Antragstellers gibt Herr Lars Oxxx Lxxx (Vollmacht in den Akten des Verwaltungsverfahrens) in Beantwortung der Aufforderung dieser Behörde, Dokumente vorzulegen, die seinen Wohnsitz in Polen für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Führerscheins bestätigen, Folgendes bekannt
Gemäß Artikel 11(1)(5) des Gesetzes über die Fahrer von Kraftfahrzeugen (Gesetzblatt 2019) wird der Führerschein einer Person ausgestellt, die der über die strafrechtliche Verantwortung für die Aussage der Unwahrheit oder die Verheimlichung der Wahrheit informiert ist, erklärt jedoch, dass sich sein Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Polen befindet:
a) sich in jedem Kalenderjahr mindestens 185 Tage auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält:
aufgrund seiner persönlichen und beruflichen Bindungen, oder
im Hinblick auf einen dauerhaften Aufenthalt allein aufgrund ihrer persönlichen Bindungen, oder
b) sich aufgrund persönlicher Bindungen regelmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält und gleichzeitig aufgrund seiner beruflichen Bindungen nacheinander in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig ist, oder
(c) sich aufgrund persönlicher Bindungen unrechtmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, weil er sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, um eine Aufgabe von bestimmter Dauer zu erfüllen, oder
(d) Aufenthalte im Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Bezug auf Studien oder Schulausbildung, die in diesem Staat absolviert werden.
Der Antragsteller legte zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins der Kategorie B gemäß den gesetzlich vorgesehenen Anforderungen unter strafrechtlicher Verantwortung eine Erklärung vor, dass sich der Wohnsitz des Antragstellers auf dem Territorium der Republik Polen befindet und dass er/sie seit dem 31. Mai 2019 aufgrund seiner/ihrer beruflichen Bindungen in Słubice wohnhaft ist. In der Erklärung wies der Antragsteller auch darauf hin, dass er nach der Analyse der Nachfrage nach Baumaschinen auf dem polnischen Markt vor einigen Jahren mit dem Verkauf dieser Maschinen begonnen und sich nach Erreichen guter finanzieller Bedingungen entschlossen habe, seine Tätigkeit auszuweiten und sich, um einen besseren Zugang zum polnischen Markt zu erhalten, auf dem Gebiet Polens niederzulassen.
Der Antragsteller legte außerdem eine Reihe zusätzlicher Dokumente vor, die seine Beziehung zu Polen bestätigen, wie z.B.: den am 5. Dezember 2019 geschlossenen Arbeitsvertrag; den Anhang des am 5. Dezember 2019 geschlossenen Arbeitsvertrags; die Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt vom 28. November 2019 bis 28. Februar 2020; die Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt vom 11. September 2020 bis 10. März 2021; den Mietvertrag vom 11. September 2019 und die Bescheinigung über die Anmeldung zur obligatorischen Sozialversicherung vom 11. September 2020.
Darüber hinaus wurde der Akte ein offizielles Dokument in Form einer Bescheinigung über die Anmeldung des Aufenthalts eines Unionsbürgers mit dem angegebenen Anmeldedatum vom 30. August 2019 beigefügt. (Ausstellungsdatum ist der 3. September 2019) Es ist daher zu beachten - was von der Behörde, die das Verfahren im vorliegenden Fall führt, übersehen wurde -, dass die Aufenthaltsbescheinigung nicht das einzige Dokument ist, das den Wohnsitz des Antragstellers auf dem Gebiet Polens bestätigt. Die Anmeldung des Aufenthalts erfolgte am 30. August 2019, d.h. nach Ablauf des Zeitraums, für den der Bürger der Europäischen Union das Recht hat, sich auf dem Territorium Polens aufzuhalten, ohne zusätzliche Formalitäten erfüllen zu müssen - die einzige Bedingung ist der Besitz eines gültigen Dokuments, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt.
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Republik Polen (konsolidierter Text im Gesetzblatt von 2019, Pos. 293, in der geänderten Fassung) (1) Der Bürger der Europäischen Union kann sich auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhalten, ohne die in diesem Kapitel genannten Aufenthaltsbedingungen erfüllen zu müssen: 1) ein EU-Bürger und ein Familienmitglied, das kein EU-Bürger ist - für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten; 2) ein EU-Bürger, der in dieses Gebiet eingereist ist, um Arbeit zu suchen - für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten, es sei denn, er/sie weist nach Ablauf dieser Frist nach, dass er/sie weiterhin aktiv nach Arbeit sucht und echte Chancen auf eine Beschäftigung hat. 2. während des in Absatz 1 genannten Zeitraums: 1) der EU-Bürger ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder eines anderen gültigen Dokuments zu sein, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt; 2) ein Familienmitglied, das kein EU-Bürger ist, ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments zu sein.
Die Doktrin besagt, dass "allein die Tatsache, dass man den Status eines EU-Bürgers und eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers (im Sinne von Artikel 2 Absätze 3 und 4 der Einreise-TB) besitzt, das Recht auf Aufenthalt in Polen für bis zu drei Monate, und ausnahmsweise bis zu sechs Monaten oder länger im Falle eines EU-Bürgers, der Arbeit sucht (Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Einreise-TB), begründet. In Erwägungsgrund 9 der Präambel der Richtlinie 2004/38/EG wird betont, dass EU-Bürger für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat haben sollten, ohne andere Bedingungen oder Formalitäten als das Erfordernis eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, unbeschadet einer günstigeren Behandlung von Arbeitssuchenden gemäß der Rechtsprechung des EuGH. Kein Einreisevisum oder eine gleichwertige Formalität ist für EU-Bürger vorgeschrieben (Artikel 5(1) der Richtlinie 2004/38/EG)". (J.Chlebny, [in]: Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Republik Polen. Kommentar, Warschau 2020, Ausgabe 1, Legalis).
Bevor er eine Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes auf dem Gebiet der Republik Polen erhielt, lebte Herr Lars Oxxx Lxxx 3 Monate lang auf dem Gebiet Polens. Daher machte der Antragsteller von dem Recht Gebrauch, das ihm auf der Grundlage der vorgenannten Bestimmung zusteht. Erst nach Ablauf der im Gesetz festgelegten Frist registrierte er seinen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen, was durch ein Dokument bestätigt wird, das dem Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins der Kategorie B in Form eines amtlichen Dokuments beigefügt ist, d.h. einer Bescheinigung über die Registrierung seines Aufenthalts auf dem Gebiet der Republik Polen, aus der hervorgeht, dass diese Bescheinigung am 30. August 2019 registriert und am 3. September 2019 ausgestellt wurde.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Antrag auf Erteilung eines Führerscheins am 12. Dezember 2019 eingereicht wurde und der Antragsteller während des Zeitraums von 3 Monaten vor der Registrierung des Aufenthalts auf dem Gebiet Polens wohnte, ist davon auszugehen, dass die nach den Bestimmungen des Fahrergesetzes erforderliche Aufenthaltsdauer auf dem Gebiet Polens zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags erfüllt war. Am Tag der Antragstellung überschritt die Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Republik Polen 185 Tage im Kalenderjahr. Damit ist die Erfüllung der in Artikel 11 Absatz 1 Punkt 5 des Gesetzes über die Fahrer von Fahrzeugen genannten positiven Bedingung durch den Antragsteller, die eine Voraussetzung für die Ausstellung eines Führerscheins ist, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert worden. Daher ist es für die Behörde unbegründet, zusätzliche Dokumente anzufordern, die den Wohnsitz des Antragstellers für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen vor der Einreichung des Antrags bestätigen, wenn diese Dokumente der Behörde zur Verfügung stehen.
Wie bereits mehrfach betont wurde, hat die Partei ihren Wohnsitz für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum korrekt nachgewiesen, indem sie nicht nur eine Erklärung eingereicht hat (obwohl das Gesetz die Verpflichtung vorsieht, nur dieses Dokument vorzulegen), sondern auch andere offizielle Dokumente, die ihren Wohnsitz auf polnischem Gebiet bestätigen. In der Zwischenzeit lässt die Behörde, die das Verfahren leitet, die von der Partei vorgelegten Beweise aus und verlangt weitere Unterlagen, um die in Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes über die Fahrzeugführer genannte Bedingung zu erfüllen.
Gemäß Art. 7 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 über die Ordnung des Verwaltungsverfahrens haben die Organe der öffentlichen Verwaltung im Laufe des Verfahrens von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur gründlichen Aufklärung des Sachverhalts und zur Regelung der Angelegenheit unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und des berechtigten Interesses der Bürger erforderlich sind.
Die Behörde darf daher die ihr obliegenden Verpflichtungen nicht an einen Verfahrensbeteiligten delegieren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein Verfahrensbeteiligter in dem Verfahren nicht passiv sein darf, aber dies ist hier nicht der Fall. Die passive Haltung in diesem besonderen Fall ist charakteristisch für die Behörde, die das Verfahren führt. Der Antragsteller legte alle ihm zur Verfügung stehenden Dokumente vor und wies korrekt nach, dass die Bedingung des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Polen für 185 Tage erfüllt war. Die von der Partei vorgelegten Dokumente sind kohärent und logisch und bestätigen die Position der Partei. Da die Vorschriften es einem EU-Bürger erlauben, sich für einen Zeitraum von 3 Monaten auf dem Territorium Polens aufzuhalten, ohne zusätzliche Formalitäten zu erfüllen, ist es selbstverständlich, dass der EU-Bürger von diesem Recht Gebrauch machen wird. Im vorliegenden Fall ist eine solche Situation eingetreten. Nach Ablauf von 3 Monaten unternahm der Antragsteller Schritte, um seinen Aufenthalt zu legalisieren, indem er eine entsprechende Bescheinigung für den Aufenthalt in der EU erhielt (in der Fallakte enthalten).
Es sei darauf hingewiesen, dass sie in ihrem Schreiben vom 21. September 2020 Die Behörde - die zur Vorlage von Dokumenten aufforderte, die den Aufenthalt in Polen für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen vor der Einreichung des Antrags auf Ausstellung des polnischen nationalen Führerscheins bestätigen, wies die Partei darauf hin, dass eine ablehnende Entscheidung getroffen wird, wenn der Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung behoben wird. In der Zwischenzeit verlangen die Bestimmungen für den Nachweis der Erfüllung der in Artikel 11.1.5 des Gesetzes genannten Bedingung durch die Partei nicht die Vorlage anderer Dokumente als die Erklärung des Wohnsitzes auf dem Gebiet der Republik Polen für den vom Gesetz vorgeschriebenen Zeitraum. Daher ist der Antrag einer Partei nicht mit den im Schreiben der Behörde genannten Mängeln belastet.
Um die Erfüllung der positiven Bedingung für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B und die Erfüllung der anderen dem Antragsteller obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzuweisen, stellen Sie unter Berücksichtigung des Vorstehenden bitte einen Führerschein der Klasse B entsprechend dem Antrag aus, auf den sich der Antrag bezieht.
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Olga Braun
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Słubice, dnia 08 października 2020 r.
Lars Oxxx Lxxx
Os. Słowiańskie 2a/24
69-100 Słubice
reprezentowany przez:
pełnomocnika Olgę Braun
ul. Asnyka 16, 69-100 Słubice
Starostwo Powiatowe w Słubicach
ul. Piłsudskiego 20,
69-100 Słubice
Znak sprawy: KD.5430.1791.2019
ODPOWIEDŹ STRONY
na wezwanie do przedłożenia dokumentów potwierdzających zamieszkanie w Polsce przez okres co najmniej 185 dni przed złożeniem wniosku
Działając w imieniu wnioskodawcy – Pana Larsa Oxxx Lxxx (pełnomocnictwo w aktach postępowania administracyjnego), niniejszym w odpowiedzi na wezwanie tut. Organu do przedłożenia dokumentów potwierdzających zamieszkanie w Polsce przez okres co najmniej 185 dni przed dniem złożenia wniosku o wydanie prawa jazdy, wskazuje co następuje.
Stosownie do art. 11 ust. 1 pkt 5 ustawy o kierujących pojazdami (Dz.U. z 2019 r., Prawo jazdy jest wydawane osobie, która: uprzedzona o odpowiedzialności karnej za zeznanie nieprawdy lub zatajenie prawdy oświadcza, że jej miejsce zamieszkania znajduje się na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej, przy czym że:
a) przebywa na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej co najmniej przez 185 dni w każdym roku kalendarzowym:
ze względu na swoje więzi osobiste i zawodowe albo
z zamiarem stałego pobytu wyłącznie ze względu na swoje więzi osobiste, albo
b) przebywa regularnie na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej ze względu na swoje więzi osobiste, a jednocześnie, że ze względu na swoje więzi zawodowe kolejno przebywa w co najmniej dwóch państwach członkowskich Unii Europejskiej, albo
c) przebywa nieregularnie na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej ze względu na swoje więzi osobiste, ponieważ przebywa w innym państwie członkowskim Unii Europejskiej w celu wypełniania zadania o określonym czasie trwania, albo
d) przebywa na terytorium innego państwa ze względu na podjęte w tym państwie studia lub naukę w szkole.
Wnioskodawca wraz z wnioskiem o wydanie prawa jazdy kat. B, zgodnie z wymaganiami przewidzianymi przepisami prawa, pod odpowiedzialnością karną złożył oświadczenie, że miejsce zamieszkania Wnioskodawcy znajduje się na terytorium RP, przy czym zamieszkuje w Słubicach od dnia 31 maja 2019 r. ze oraz względu na swoje więzi zawodowe. W oświadczeniu Wnioskodawca wskazał, także że po dokonanej analizie zapotrzebowania polskiego rynku na urządzenia budowlane, kilka lat temu podjął działalność trudniącą się sprzedażą tych urządzę, a osiągając dobre warunki finansowe postanowił rozszerzyć swoją działalność i w celu lepszego dostępu do polskiego rynku zamieszkał na terytorium Polski.
Wnioskodawca przedłożył także szereg dodatkowych dokumentów potwierdzających jego związek z Polską takich jak: umowę o pracę zawartą w dniu 5 grudnia 2019 r.; aneks do umowy o pracę zawarty w dniu 5 grudnia 2019 r.; zaświadczenie o zameldowaniu na pobyt czasowy od dnia 28 listopada 2019 r. do dnia 28 lutego 2020 r.; zaświadczenie o zameldowaniu na pobyt czasowy od dnia 11 września 2020 r. do dnia 10 marca 2021 r.; umowę najmu z 11 września 2019 r. oraz zaświadczenie o zgłoszeniu do obowiązkowych ubezpieczeń społecznych z dnia 11 września 2020 r.
Nadto, do akt sprawy został załączony dokument urzędowy w postaci zaświadczenia o zarejestrowaniu pobytu obywatela Unii Europejskiej z datą zarejestrowania dokumentu wskazaną na dzień 30 sierpień 2019 r. (data wydania to 3 września 2019 r.) Zaznaczyć zatem należy – co zostało przez organ prowadzący postępowanie przeoczone w niniejszej sprawie, że zaświadczenie o zameldowaniu nie stanowi jedynego dokumentu potwierdzającego zamieszkiwanie Wnioskodawcy na terytorium Polski. Zarejestrowanie pobytu nastąpiło w dniu 30 sierpnia 2019 r. tj. po upływie okresu czasu przez jaki obywatel Unii Europejskiej ma prawo zamieszkiwać terytorium Polski nie spełniając dodatkowych formalności – jedynym bowiem warunkiem jest posiadanie ważnego dokumentu potwierdzającego jego tożsamość i obywatelstwo.
Stosownie do art. 15 ustawy z dnia 14 lipca 2006 r. o wjeździe na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej, pobycie oraz wyjeździe z tego terytorium obywateli państw członkowskich Unii Europejskiej i członków ich rodzin (tekst jedn. Dz.U. z 2019 r. poz. 293 ze zm.) 1. Bez konieczności zachowania warunków pobytu określonych w niniejszym rozdziale na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej może przebywać: 1) obywatel UE i członek rodziny niebędący obywatelem UE - przez okres do 3 miesięcy; 2) obywatel UE, który wjechał na to terytorium w celu poszukiwania pracy - przez okres nie dłuższy niż 6 miesięcy, chyba że po upływie tego okresu wykaże, że aktywnie kontynuuje poszukiwanie pracy i ma rzeczywiste szanse na zatrudnienie. 2. W okresie, o którym mowa w ust. 1: 1) obywatel UE jest obowiązany posiadać ważny dokument podróży albo inny ważny dokument potwierdzający jego tożsamość i obywatelstwo; 2) członek rodziny niebędący obywatelem UE jest obowiązany posiadać ważny dokument podróży.
W doktrynie wskazuje się, że „z samego faktu posiadania statusu obywatela UE i członka rodziny obywatela UE (w rozumieniu art. 2 pkt 3 i 4 WjazdObywUEU) wynika prawo do pobytu w Polsce do trzech miesięcy, a wyjątkowo nawet do sześciu miesięcy lub dłużej w przypadku obywatela UE poszukującego pracy (art. 15 ust. 1 pkt 2 WjazdObywUEU). W motywie 9 preambuły do dyrektywy 2004/38/WE podkreślono, że przez okres nieprzekraczający trzech miesięcy obywatele UE powinni posiadać prawo do pobytu w przyjmującym państwie członkowskim bez konieczności wypełnienia jakichkolwiek warunków lub formalności innych niż wymóg posiadania ważnego dowodu tożsamości lub paszportu, bez uszczerbku dla bardziej przychylnego traktowania osób poszukujących pracy zgodnie z orzecznictwem TSUE. W stosunku do obywateli UE nie nakłada się obowiązku posiadania wiz wjazdowych lub dopełnienia równoważnych formalności (art. 5 ust. 1 dyrektywy 2004/38/WE)” (J.Chlebny, [w]: Ustawa o wjeździe na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej, pobycie oraz wyjeździe z tego terytorium obywateli państw członkowskich Unii Europejskiej i członków ich rodzin. Komentarz, Warszawa 2020, wyd. 1, Legalis).
Przed uzyskaniem zaświadczenia o zarejestrowaniu pobytu na terenie Rzeczpospolitej Polskiej, Pan Lars Oxxx Lxxx, przez okres 3 miesięcy zamieszkiwał na terytorium Polski. Wnioskodawca skorzystał zatem z przysługującego mu na podstawie ww. przepisu prawa. Dopiero po upływie wskazanego w ustawie terminu zarejestrował swój pobyt na terenie Rzeczpospolitej Polskiej, co potwierdza załączony do wniosku o wydanie prawa jazdy kat. B dokument w postaci dokumentu urzędowego tj. zaświadczenia o zarejestrowaniu pobytu na terytorium Rzeczpospolitej Polskiej, z którego wynika, że zaświadczenie to zostało zarejestrowane w dniu 30 sierpnia 2019 r. oraz wydane w dniu 3 września 2019 r.
Tym samym biorąc pod uwagę, że wniosek o wydanie prawa jazdy został złożony w 12 grudnia 2019 r., a Wnioskodawca zamieszkiwał na terenie Polski przez okres 3 miesięcy poprzedzających zarejestrowanie pobytu, to uznać należy, że wymagany przepisami ustawy o kierujących pojazdami okres zamieszkiwania na terytorium Polski, został spełniony na dzień złożenia wniosku. W dniu składania wniosku okres zamieszkiwania na terytorium Rzeczypospolitej Polskiej przekraczał bowiem 185 dni w roku kalendarzowym. Spełnienie przez Wnioskodawcę przesłanki pozytywnej, o której mowa w art. 11 ust. 1 pkt 5 ustawy o kierujących pojazdami warunkującej wydanie prawa jazdy, zostało zatem udokumentowanie zgodnie z wymogami ustawowymi. Tym samym bezpodstawne jest żądanie przez Organ przedstawienia dodatkowych dokumentów potwierdzających zamieszkiwanie Wnioskodawcy przez okres co najmniej 185 dni przed złożeniem wniosku, skoro dokumentami tymi Organ dysponuje.
Jak już wielokrotnie wskazywano, Strona w sposób prawidłowy wykazała zamieszkiwanie przez wymagany przepisami prawa okres, składając nie tylko oświadczenie (pomimo, iż przepisy przewidują obowiązek przedłożenie tylko tego dokumentu) ale także inne dokumenty urzędowe potwierdzające zamieszkiwanie na terytorium Polski. Tymczasem organ prowadzący postępowania pomija dowody przedstawione przez Stronę, żądając dalszych dokumentów w zakresie spełnienia przesłanki, o której mowa w art. 11 ust. 1 pkt 5 ustawy o kierujących pojazdami.
Zgodnie z art. 7 ustawy z dnia 14 czerwca 1960 r. kodeks postępowania administracyjnego, w toku postępowania organy administracji publicznej stoją na straży praworządności, z urzędu lub na wniosek stron podejmują wszelkie czynności niezbędne do dokładnego wyjaśnienia stanu faktycznego oraz do załatwienia sprawy, mając na względzie interes społeczny i słuszny interes obywateli.
Organ nie może zatem przerzucać obowiązków na nim ciążących na stronę postępowania. Niewątpliwą okolicznością jest, że strona postępowania nie może wykazywać postawy biernej w toczącym się postępowaniu, jednakże sytuacja taka w niniejszej sprawie nie ma miejsca. Bierna podstawa cechuje w tej konkretnej sprawie organ prowadzący postępowanie. Wnioskodawca złożył wszelkie dokumenty, jakimi dysponował i w sposób prawidłowy wykazał spełnienie przesłanki zamieszkiwania na terytorium RP przez okres 185 dni. Dokumenty przedstawione przez Stronę są spójne i logiczne oraz potwierdzają stanowisko Strony. Skoro przepisy pozwalają obywatelowi UE na zamieszkiwanie na terytorium Polski przez okres 3 miesięcy bez spełniania jakichkolwiek dodatkowych formalności, to naturalne jest, że obywatel UE z tego uprawnienia skorzysta. W przedmiotowej sprawie właśnie taka sytuacja zaistniała. Po upływie 3 miesięcy, Wnioskodawca podjął natomiast kroki celem zalegalizowania pobytu uzyskując stosowne zaświadczenie na pobyt na terenie UE (znajdujące się w aktach sprawy).
Zauważyć należy, że w piśmie z dnia 21 września 2020 r. Organ – wzywając do przedłożenia dokumentów potwierdzających zamieszkanie w Polsce przez okres co przynajmniej 185 dni przed złożeniem wniosku o wydanie polskiego krajowego prawa jazdy, pouczył Stronę, że w razie nieusunięcia braku w ciągu 14 dni od daty otrzymania niniejszego wezwania spowoduje wydanie decyzji odmownej. Tymczasem przepisy, w celu wykazanie przez Stronę spełnienia przesłanki, o której mowa w art. 11 ust. 1 pkt 5 Ukp, nie wymagają przedłożenia innych dokumentów aniżeli oświadczenie o zamieszkiwaniu na terenie RP przez wymaganą ustawą okres. Wobec czego wniosek Strony nie jest obarczonymi żadnymi brakami, o których mowa w piśmie organu.
Mając na uwadze powyższe, wobec prawidłowego wykazania spełnienia przesłanki pozytywnej do wydania prawa jazdy kat. B oraz wywiązania się z innych obowiązków ciążących na Wnioskującym, proszę o wydanie prawa jazdy kat. B, zgodnie z żądaniem objętym wnioskiem.
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Olga Braun
02.10.2020
Aus Danzig und anderen Städten kann ich erst nächste Woche berichten, wir haben es zeitlich nicht geschafft, alle abzufahren diese Woche, also gleich nach Slubice.
Statt Ausstellung kam ein Brief, wir (der Antragsteller) möge lt. § XY nachweisen, zum Zeitpunkt des Antrags auf die FE schon 186 Tage Aufenthalt in PL gehabt zu haben. Kurz darauf (Mittwoch) traf der gleiche Brief für alle von Olga neu eingereichten Anträge ein.
Unsere Anwälte schreiben für Olga über Nacht die Antwort, seit Gestern liegt sie mit Eingangsstempel im LRA.
Der Nachweis wurde nämlich damals erbracht und geprüft vom LRA, daraufhin die PKK Nummer (Erlaubnis eine FE zu erwerben) erteilt. Und der angeführte § bezieht sich nur auf Drittstaatler, wir vertreten aber nur Bürger der Union.
Die Antwort liegt mit Eingangsstempel seit gestern im LRA, sicherheitshalber erarbeitet das Büro vom Prof. Chmaj weitere und schickt sie uns.
Das LRA hat genau 7 Tage zur Bearbeitung /Ausstellung in einer mehr als gespannten Situation. Schönes Wochenende
Słubice, 30. September 2020.
Gxxx Sxxx
Kopernika-Straße 65 A/4
69-100 Słubice
vertreten durch:
Agentin Olga Braun
Asnyka-Straße 16, 69-100 Słubice
Distrikt Starosty in Słubice
20 Piłsudskiego Straße,
69-100 Słubice
Ein Zeichen für einen Fall: EXKL. 5430.1585.2019
ANTWORT
auf Anfrage Dokumente vorzulegen, die einen 6-monatigen Aufenthalt in Polen bestätigen
Im Namen des Antragstellers - Herrn G. S. (Vollmacht in den Akten des Verwaltungsverfahrens) - gibt er hiermit auf die Aufforderung dieser Behörde, Dokumente vorzulegen, die den Aufenthalt in Polen für einen Zeitraum von 6 Monaten vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Führerscheins bestätigen, folgendes an
Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 5 des Fahrergesetzes wird ein Führerschein einer Person ausgestellt, die der über die strafrechtliche Verantwortung für die Aussage der Unwahrheit oder die Verheimlichung der Wahrheit informiert ist, erklärt jedoch, dass sich sein Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Polen befindet:
a) sich in jedem Kalenderjahr mindestens 185 Tage auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält:
aufgrund seiner persönlichen und beruflichen Bindungen, oder
im Hinblick auf einen dauerhaften Aufenthalt allein aufgrund ihrer persönlichen Bindungen, oder
b) sich aufgrund persönlicher Bindungen regelmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält und gleichzeitig aufgrund seiner beruflichen Bindungen nacheinander in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig ist, oder
(c) sich aufgrund persönlicher Bindungen unrechtmäßig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, weil er sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, um eine Aufgabe von bestimmter Dauer zu erfüllen, oder
(d) Aufenthalte im Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Bezug auf Studien oder Schulausbildung, die in diesem Staat absolviert werden.
Der Antragsteller hat zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins der Kategorie B gemäß den im Gesetz vorgesehenen Anforderungen unter strafrechtlicher Verantwortung eine Erklärung darüber abgegeben, dass sich der Wohnsitz des Antragstellers auf dem Gebiet der Republik Polen befindet und dass er sich aufgrund seiner persönlichen Bindungen regelmäßig auf dem Gebiet der Republik Polen aufhält und sich gleichzeitig aufgrund seiner beruflichen Bindungen nacheinander in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhält. Der Antragsteller reichte auch eine Wohnsitzbescheinigung unter der Adresse Słubice ein.
Darüber hinaus wurde der Akte ein offizielles Dokument in Form einer Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes eines Bürgers der Europäischen Union mit dem Ausstellungsdatum 29. Mai 2019 beigefügt. Es ist daher zu beachten - was von der verfahrensführenden Behörde in diesem Fall übersehen wurde -, dass die Anmeldebescheinigung nicht das einzige Dokument ist, das den Wohnsitz des Antragstellers auf dem Gebiet Polens bestätigt. Die Anmeldung des Aufenthalts erfolgte am 29. Mai 2019, d.h. nach Ablauf des Zeitraums, für den der Bürger der Europäischen Union das Recht hat, sich auf dem Territorium Polens aufzuhalten, ohne zusätzliche Formalitäten erfüllen zu müssen - die einzige Bedingung ist der Besitz eines gültigen Dokuments, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt.
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Republik Polen (konsolidierter Text im Gesetzblatt von 2019, Pos. 293, in der geänderten Fassung) (1) Der Bürger der Europäischen Union kann sich auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhalten, ohne die in diesem Kapitel genannten Aufenthaltsbedingungen erfüllen zu müssen: 1) ein EU-Bürger und ein Familienangehöriger, der kein EU-Bürger ist - für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten; 2) ein EU-Bürger, der in dieses Gebiet eingereist ist, um Arbeit zu suchen - für einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten, es sei denn, er/sie weist nach Ablauf dieser Frist nach, dass er/sie weiterhin aktiv nach Arbeit sucht und echte Chancen auf eine Beschäftigung hat. 2. während des in Absatz 1 genannten Zeitraums: 1) der EU-Bürger ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder eines anderen gültigen Dokuments zu sein, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt; 2) ein Familienmitglied, das kein EU-Bürger ist, ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments zu sein.
Gemäß Art. 15 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 über die Einreise in das, den Aufenthalt auf dem und die Ausreise aus dem Gebiet der Republik Polen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen (konsolidierte Fassung: GBl. 2019, Pos. 293, in der geänderten Fassung) 1. 1. können sich Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen auf dem Gebiet der Republik Polen aufhalten, ohne die in diesem Kapitel festgelegten Aufenthaltsbedingungen beachten zu müssen: 1) ein EU-Bürger und ein Familienmitglied, das kein EU-Bürger ist - für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten; 2) ein EU-Bürger, der in dieses Gebiet eingereist ist, um Arbeit zu suchen - für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten, es sei denn, er/sie weist nach Ablauf dieser Frist nach, dass er/sie weiterhin aktiv nach Arbeit sucht und echte Chancen auf eine Beschäftigung hat. 2. während des in Absatz 1 genannten Zeitraums: 1) der EU-Bürger ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder eines anderen gültigen Dokuments zu sein, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt; 2) ein Familienmitglied, das kein EU-Bürger ist, ist verpflichtet, im Besitz eines gültigen Reisedokuments zu sein.
Die Doktrin besagt, dass "allein die Tatsache, dass man den Status eines EU-Bürgers und eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers (im Sinne von Artikel 2 Absätze 3 und 4 des Einreisebestätigungsgesetzes) besitzt, das Recht auf einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Polen zur Folge hat, und ausnahmsweise bis zu sechs Monaten oder länger im Falle eines EU-Bürgers, der Arbeit sucht (Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Einreisebestätigungsgesetzes). In Erwägungsgrund 9 der Präambel der Richtlinie 2004/38/EG wird betont, dass EU-Bürger für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat haben sollten, ohne andere Bedingungen oder Formalitäten als das Erfordernis eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, unbeschadet einer günstigeren Behandlung von Arbeitssuchenden gemäß der Rechtsprechung des EuGH. Kein Einreisevisum oder eine gleichwertige Formalität ist für EU-Bürger vorgeschrieben (Artikel 5(1) der Richtlinie 2004/38/EG)". (J.Chlebny, [in]: Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Republik Polen. Kommentar, Warschau 2020, Ausgabe 1, Legalis).
Bevor er eine Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes auf dem Territorium der Republik Polen erhielt, wohnte Herr G. S. 3 Monate lang auf dem Territorium Polens. Der Antragsteller hat daher von seinem Recht nach der oben genannten Bestimmung Gebrauch gemacht. Erst nach Ablauf der im Gesetz festgelegten Frist meldete er seinen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen an, was durch ein Dokument bestätigt wird, das dem Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B in Form eines amtlichen Dokuments beigefügt ist, d.h. eine Bescheinigung über die Registrierung des Aufenthalts auf dem Gebiet der Republik Polen, aus der hervorgeht, dass die Bescheinigung am 29. Mai 2019 ausgestellt wurde und die Registrierung des Aufenthalts am 28. Mai 2019 erfolgte.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Antrag auf Erteilung eines Führerscheins im Oktober 2019 eingereicht wurde und der Antragsteller sich vor der Registrierung des Aufenthalts drei Monate lang auf dem Hoheitsgebiet Polens aufgehalten hat, ist davon auszugehen, dass die nach den Bestimmungen des Fahrergesetzes erforderliche Aufenthaltsdauer auf dem Hoheitsgebiet Polens zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt war. Am Tag der Antragstellung überschritt die Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Republik Polen deutlich 185 Tage in einem Kalenderjahr. Die Erfüllung der in Art. 11 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesetzes über die Führer von Kraftfahrzeugen genannten positiven Bedingung, die Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist, wurde daher vom Antragsteller entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Daher ist es für die Behörde unbegründet, zusätzliche Dokumente zu verlangen, die den Wohnsitz des Antragstellers für den Zeitraum von 6 Monaten vor der Einreichung des Antrags bestätigen, wenn diese Dokumente der Behörde zur Verfügung stehen.
Wie bereits mehrfach betont wurde, hat die Partei ihren Wohnsitz für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum korrekt nachgewiesen, indem sie nicht nur eine Erklärung eingereicht hat (obwohl das Gesetz die Verpflichtung vorsieht, nur dieses Dokument vorzulegen), sondern auch andere offizielle Dokumente, die ihren Wohnsitz auf polnischem Gebiet bestätigen. In der Zwischenzeit lässt die Behörde, die das Verfahren leitet, die von der Partei vorgelegten Beweise aus und verlangt weitere Unterlagen, um die in Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes über die Fahrzeugführer genannte Bedingung zu erfüllen.
Gemäß Art. 7 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 über die Ordnung des Verwaltungsverfahrens haben die Organe der öffentlichen Verwaltung im Laufe des Verfahrens von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur gründlichen Aufklärung des Sachverhalts und zur Regelung der Angelegenheit unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und des berechtigten Interesses der Bürger erforderlich sind.
Die Behörde darf daher ihre Verpflichtungen nicht an eine Partei des Verfahrens delegieren. Es ist unbestreitbar, dass ein Verfahrensbeteiligter in dem Verfahren nicht passiv sein kann, aber dies ist hier nicht der Fall. Die passive Haltung in diesem besonderen Fall ist charakteristisch für die Behörde, die das Verfahren führt. Der Antragsteller legte alle ihm zur Verfügung stehenden Dokumente vor und wies korrekt nach, dass die Bedingung des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Polen für 185 Tage erfüllt war. Die von der Partei vorgelegten Dokumente sind kohärent und logisch und bestätigen die Position der Partei. Da die Vorschriften es einem EU-Bürger erlauben, sich für einen Zeitraum von 3 Monaten auf dem Territorium Polens aufzuhalten, ohne zusätzliche Formalitäten zu erfüllen, ist es selbstverständlich, dass der EU-Bürger von diesem Recht Gebrauch machen wird. Im vorliegenden Fall ist eine solche Situation eingetreten. Nach Ablauf von 3 Monaten unternahm der Antragsteller Schritte, um den Aufenthalt zu legalisieren, indem er eine entsprechende Bescheinigung für den Aufenthalt in der EU erhielt (in der Akte enthalten).
In Anbetracht des oben Gesagten und im Hinblick auf den korrekten Nachweis der Erfüllung der positiven Bedingung für die Ausstellung eines Führerscheins der Kategorie B und der Erfüllung der anderen dem Antragsteller obliegenden Verpflichtungen, bitte ich um die Ausstellung eines Führerscheins der Kategorie B entsprechend dem Antrag, der Gegenstand des Antrags ist.
____________________
Olga Braun
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
25.09.2020
Leider gibt es kaum etwas zu berichten, in Slubice sind (wieder mal) keine Führerscheine angekommen, dafür sollen Briefe unterwegs an Olga sein, sicherlich nur eine "Kleinigkeit", wir sehen das nächste Woche, obwohl die Spannung reicht, geht alles einfach schon viel zu lange.
Ebenso die Entscheidung in Danzig, ist schriftlich verfasst worden und ebenfalls unterwegs, dort an Johannes.
Womit man zwar die 7 Tages Frist einhielt, ich aber mal wieder den Postweg im digitalen Zeitalter nicht einrechnete.
Eine Sache vielleicht von der Ex Fahrschule Junior, die parallel zu uns in einer Nachbarstadt von Ostroda (Masuren) Ablehnbescheide erhielten. Sie sind wie wir alle von der Gesetzmäßigkeit unseres, Eures Tuns überzeugt und ziehen dort vor Gericht, nehmen die Entscheidung nicht hin sondern sich das Geld und die Zeit und "unser" Rechtsanwaltbüro aus Warschau mit Prof. Dr. Marek Chmaj dazu.
Allen ein schönes Wochenende.
17.09.2020
Zu den Fotos - ist immer etwas anders, ob sie mit uns oder auf den Behörden unterwegs ist.
PKK Nummer (Erlaubnisnummer eine Fahrerlaubnis zu machen und zu erhalten in Polen) und auch Führerscheinausstellung in Polen
Wessen Bürgerkarte von 11/2019 bis 03/2020 kam, dem wurde in Slubice keine PKK Nummer mehr erteilt, vorwiegend auf Grund von Corona. Man kann sie 3 Monate nach Erhalt beantragen, sich ja vorher hier 3 Monate ohne Registrierung aufgehalten haben, so schreibt es die 186 Tages Regelung der EU vor.
Jetzt kann (und wird) die PKK Nummer neu beantragt. Wir nutzen dazu mehrere Behörden im Umkreis und schreiben die Betreffenden auch an dazu, da uns Mitarbeit dabei willkommen ist, auf die ich hier öffentlich nicht weiter eingehen mag.
Auch sollte allen gewiss sein, dass die Anzahlung 700 € für einen ordentlichen Wohnsitz hier über 7 Monate enthielt, der leider durch Corona abgelaufen ist und erneuert werden muss, ohne ordentlichen Wohnsitz im Einzugsbereich der Fahrerlaubnisbehörde ist die nun einmal nicht zuständig und wird nicht aktiv, erteilt also weder eine PKK Nummer, noch stellt sie einen Führerschein aus.
Eigentlich wissen das alle, auch in der BRD ist nur die Behörde am ordentlichen Wohnsitz zuständig, hier wird das gern verdrängt und mir ein „Geschäftsmodell“ vorgeworfen, als hätte ich persönlich Corona erfunden, aber glaubt mir, so etwas Perfides bekomme selbst ich in meiner schmutzigsten Fantasie nicht hin. Und – wir haben die Vermieter für Nachmeldungen runter auf 400 € gehandelt, wobei die Wohnsitze jetzt auch bei Unionsbürgern überprüft werden, es ist immer noch viel, aber erträglich, finde ich.
Und der Erfolg gibt uns Recht. Genauer gesagt meiner Olga, die endlich wieder da ist nach ihrer großen Trauer um den Papa, Johannes ist ja ganz gut, ich noch etwas erfahrener, aber gegen Olga sind wir elende Stümper. Vorgestern beantragt, wurden heute die ersten Führerscheine bestellt, treffen hier in 1-2 Wochen ein und weiter geht’s damit, nächste Woche sind auch die PKK Nummern dran.
Morgen sind wir unterwegs auf der nächsten neuen Behörde im nahen Umkreis, nächste Woche auf der übernächsten, darum schon heute mal der Wochenbericht und Euch allen ein schönes Wochenende.
11.09.2020
Durch den Kontrollbesuch der Chefin hatten die Behörden in Morag, Ostroda und Trzianka 7 Tage Zeit für eine Antwort, alle 3 verweigern die Ausstellung, Hauptbegründung, im KBA Auszug stehe eine Sperrfrist von vielen Jahren (das Fristende). Da es in Stettin ein Urteil der SKO gab, die das bestätigte und die Stettiner Fahrschulen nicht weiter dagegen vorgingen, machen wir das auch nicht dort, um nicht unnötig weiter Zeit zu verlieren, ein Prozess würde bis vor das OVG müssen und 3-5 Monate dauern. Daher begrüßen wir die klare Entscheidung, auch wenn sie ein wenig an Nazitum erinnert, was dort abläuft, wird doch wenigstens nicht weiter Zeit verplempert.
Trzianka betrifft vorwiegend die Neuerteilung der PKK, Ostroda und Morag die FS Ausstellung, alle, die dort gemeldet sind, wobei Johannes das Geld wohl retten wird für die sinnfreie Anmeldung. Wir warten bei ihm auf 4 weitere Städte, die sich in der kommenden Woche entscheiden sollten.
Unsererseits warten wir nicht länger, sondern nutzten die Situation hier vor Ort. Wir haben in 3 Städten, mit Slubice beginnend, selbst Wohnungen und Häuser angemietet, die einer (kurz nach Corona eingeführten) Wohnsitzüberprüfung für EU-Bürger auch standhalten, greifen auf alte, zusätzliche Mittel zurück wie Bezahlung der poln. staatl. KV und führen die unbeliebte, aber wirksame Abmeldung aus der BRD vorübergehend wieder ein. Da in Slubice mittlerweile die Untersuchungskommission der Woiwodschaft (Bezirksamt) aktiv ist, und die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft kurz vor dem Abschluss stehen, raten uns nicht nur unsere Anwälte zu diesem Schritt, erste Ergebnisse werden in 2-3 Wochen vorliegen, weitere Städte, vor allem auch für die Erteilung der PKK Nummer, folgen.
Einzelausstellungen sind nach wie vor polenweit erfolgreich, also wer nicht warten will und polnische Verwandte, Bekannte hat, möge sich melden, wir helfen kostenlos beim Ablauf, sind aber auch überzeugt, die Situation für alle Beteiligten trotz der Niederschläge rasch wieder im Griff zu haben.
In diesem Sinne – schönes Wochenende
Kurzkommentar: Die Ausstellung in neuen Städten mit der Menge an Leuten, die wir haben, bringt wohl polenweit die gleichen Probleme, die wir 2003 auch in Slubice hatten, auch wenn noch 4 Städte offen sind.
Mittlerweile sind aber hier vor Ort diese Probleme gerichtlich gelöst, was uns polenweit fehlt, ist ein Urteil vor dem obersten Sejm, es stehen 8 Verhandlungen an, wir warten drauf.
Und derweil laufen hier die Untersuchungen und wir sind überzeugt, sowohl in Slubice als auch in der Umgebung zeitnah sowohl die Ausstellungen als auch wieder den PKK Erhalt zu erreichen. Danke für Eure Mitarbeit dabei und auch mal danke an meine Ex Partner der Fahrschule Junior, Lukasz und Przemek, die sich zwar weniger in Kommunikation mit ihrer Kundschaft hervortun, aber eng an unserer Seite mitkämpfen und das mit nicht geahntem Einsatz.
04.09.2020
Zuerst zum Kurztrip in die Mazuren, die 1.000 km haben sich gelohnt, vor allem Olgas Einsatz als Profi in den beiden Behörden. Die kleinere davon will keine Führerscheine an Deutsche ausstellen, sie haben die negativen Urteile aus Stettin vor sich, was ihnen näher ist als unser Gorzow. Also haben wir die Akten dort rausgeholt und in der größeren Behörde einreichen lassen.
Diese macht (wie die anderen 4 momentan für uns aktiven) bisher keine Anstalten, nicht auszustellen, im Gegenteil, sie waren fleißig beim Bearbeiten, als wir kamen. 2 Dinge erschweren die Arbeit, einerseits das Misstrauen - berechtigt, Anfang Juli wurde von uns für Mario P. der Antrag gestellt auf Ausstellung, Flensburg teilte mit, er habe Mitte Juli seine Deutsche FE neu erhalten, man hat also den Eindruck, wir seien nicht ehrlich. Andererseits ist es eine kleine (nur im Gegensatz zur anderen eine größere) Behörde mit einem Dolmetscher, der schafft einen Auszug aus Flensburg am Tag zu übersetzen, wenn überhaupt.
Wir bleiben dran, auch an den anderen 3 Behörden, wo unsere (Eure) Anträge eingereicht wurden und berichten weiter. Ebenso suchen wir in der nächsten Woche neue Behörden auf, vor allem schon, um die problemlose Erteilung der PKK wieder zu sichern, die in Slubice zurzeit nicht möglich ist.
Womit wir beim LRA Slubice sind, wo es schneller voran geht als gedacht. Die Staatsanwaltschaft hat Unterlagen abgefordert und verzichtet mittlerweile auf die Vernehmung der deutschen Geschädigten, das bisherige Material und die Aussagen sind belastend genug. Ebenso ist die Untersuchungskommission der Bezirksverwaltung gestern eingetroffen und hat die Arbeit aufgenommen, auch hier werden wir berichten, sowie die ersten Ergebnisse vorliegen.
Schönes Wochenende.
28.08.2020
Nicht immer gleich alles negativ sehen, weil man es durcheinander bringt.
In Slubice laufen die Ermittlungen weiter, es werden keine FSe ausgestellt.
In den neuen Städten schon, und zwar in allen, überall haben die Chefs das Signal zur Ausstellung gegeben, keine einzige Ablehnung wurde geschrieben, lediglich ein Fall bedarf der Klärung, was wir selbst am Mittwoch vor Ort erledigen. Man entschuldigt die lange Zeit mit den Umständen (Ausländer, Corona, Urlaubszeit), aber ab Dienstag ist Schulbeginn, weshalb wir auch erst Mittwoch persönlich hochfahren in die Mazuren.
Euch ein schönes Wochenende und ggf. viel Erfolg morgen in Berlin.
28.08.2020
https://iloveslubice.pl von heute
Liebe Leute, dies ist die Übersetzung von einem Link über die Situation in Slubice. Damit hat zwar keiner mehr was tun, denn die Ausstellungen laufen ja endlich an in den anderen Städten, es ist aber dennoch interessant, dass in Polen die Öffentlichkeit von der Situation Notiz nimmt, obwohl die Anzeigen noch laufen und noch keine Verhandlung gegen die Schuldigen angesetzt worden ist. Hier also mal der Wortlaut zu obigem (polnischen) Link:
Steht Słubicki Poviat vor einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen?
Der derzeitige Starost, Leszek Bajon, hört trotz vieler Fälle vor polnischen Gerichten, in denen das Gericht klar darauf hinweist, dass "die Handlungen des Staroste das Vertrauen der Öffentlichkeit in öffentliche Ämter und Organe des Staates bedrohen", die Praxis der Schaffung eines eigenen Rechts nicht auf. Oder vielmehr die Rechte seines Vorgängers.
Fahrschulen, in denen sich die Auszubildenden dem Kurs angeschlossen haben, haben ein echtes Problem. Sie müssen ihren Kunden, die einen Groll gegen sie haben, erklären, dass sie keinen Führerschein erhalten können - obwohl sie den Kurs mit einem positiven Prüfungsergebnis bestanden haben -, warum sie das Dokument nicht in die Hand bekommen können. Das Problem ist, dass die Eigentümer dieser Schulen keine Möglichkeit haben, dies zu erklären, da das Bezirksamt das Dokument, das es autorisiert, gegen alle Vorschriften aufbewahrt.
- Bewerber mit einer anderen Nationalität werden als Eindringlinge behandelt. Der Staroste bezeichnete sie als alkohol- oder drogenabhängig. Es kann eindeutig der Schluss gezogen werden, dass alle Angelegenheiten gleich behandelt werden und nicht einzeln angesprochen werden - sagt der Eigentümer der Schule.
Einführung in das Thema ...
45 Millionen - das ist die Summe einer gemeinsamen Klage von etwa 500 Personen, hauptsächlich aus Deutschland, die trotz aller gesetzlichen Bedingungen die Fahrprüfung in Polen bestanden haben, sich aber hartnäckig und konsequent geweigert haben, sie auszustellen. Es geht um Ausländer, die ihren Führerschein verloren haben und ihn (was sehr wichtig ist) legal in Polen wiedererlangen wollten, um alle Bedingungen zu erfüllen (was auch sehr wichtig ist), die sich aus dem Gesetz ergeben. Wir möchten hinzufügen, dass die Bestimmungen über die Bedingungen für die Erlangung eines Führerscheins durch Ausländer in Polen ab dem Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union dieselben sind und bis 2017 in Słubice eingehalten wurden.
Wir haben überprüft, wie es in anderen Poviats ist, und nur in Słubice Starosty während der Amtszeit der gegenwärtigen und früheren Starosts gibt es große Probleme damit. Daher beschlossen die Betroffenen, sich zusammenzuschließen, stellten Anwälte ein und begannen ihren Kampf um die Einhaltung des Gesetzes durch den Starost von Bajon. Sie schickten Warnschreiben zu diesem Thema, die der Staroste ständig ignorierte. Deshalb wollen die Auszubildenden dem Starosty vor Gericht den "Krieg" erklären.
Wie hat es angefangen?
Der frühere Starost, Marcin Jabłoński, verbot es trotz der Warnungen der Starosty-Mitarbeiter, dass es keine Rechtsgrundlage für die Nichtausstellung eines Führerscheins an Ausländer gebe, kategorisch den inhaltlichen Mitarbeitern der Kommunikationsabteilung, deren Leiter Przemysław Glinka ist. Wir haben diese Informationen von den Mitarbeitern selbst. Dieses Verfahren begann im November 2017 und dauert bis heute an. Im Oktober 2019 wurde der Anwalt des Geschädigten, Prof. In seinem Brief wies Dr. Chmaj erneut auf die rechtswidrige Tätigkeit des Starosty hin . Der Bajon Staroste versprach dann, dass von da an Führerscheine ausgestellt würden. Es war drei Monate lang so, dann wurde das Versprechen ruiniert.
Der Starost informierte dann die Besitzer von Fahrschulen, dass er mit seinem Vorgänger Marcin Jabłoński über diese Angelegenheit sprechen sollte. Warum? Sie müssen zurück zu 2017 gehen ...
Als Marcin Jabłoński der Staroste war, befragte er Mitarbeiter zum Thema der Ausstellung von Führerscheinen an Ausländer, deren Führerschein aus ihrem Heimatland entnommen wurde, inkl. für betrunkenes Fahren und die in Polen einen Führerschein beantragen. Der Leiter der Kommunikationsabteilung teilte mit, dass er die Büros zu diesen Fragen konsultiert. Es gibt jedoch keine rechtlichen Gründe, einem Ausländer, der die erforderlichen Unterlagen einreicht und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die Ausstellung eines Führerscheins zu verweigern (genau dies betrifft Personen, deren Strafzeit abgelaufen ist und die sich bereits erholen können verlorenes Dokument). Der Starost kündigte daraufhin an, dass er nachdrücklich nicht damit einverstanden sei, dass solche Personen in Polen einen Führerschein erhalten sollten, selbst "wenn dies in einer Gerichtsverhandlung enden könnte". Bitte seien Sie versichert, dass dies Informationen sind, für die die Redakteure Beweise haben.
Daher hat das Bezirksamt seitdem kein Dokument mehr an eine Person ausgestellt, die zuvor aufgrund einer Vergiftung einen Führerschein im Ausland verloren hatte, sondern auch an andere Personen, z. B. die nie einen Führerschein hatten und beschlossen, diesen in Słubice zu erhalten. Es sollte hinzugefügt werden, dass alle Personen in einer Sammelklage entweder kein Verbot hatten oder lange nach dem Verbot sind und die Möglichkeit haben, sowohl in Polen als auch in Deutschland einen Führerschein zu erwerben.
Bei diesen Personen kann von einem Verbot, einem Rückzug oder einer Inhaftierung keine Rede sein. Diese Personen erfüllten alle Formalitäten und durchliefen die gesamte Phase, von der Einreichung des Antrags bis zum Bestehen des Staatsexamens. Leider hat das Bezirksamt nach Erfüllung aller Anforderungen keinen Führerschein ausgestellt, obwohl sie persönlich in der Kommunikationsabteilung in Słubice erschienen sind. Wir haben viele solcher Beispiele.
Wir wissen auch, dass P. Glinka nach einer Bestätigung der rechtlichen Gründe suchte, die die Ausstellung solcher Führerscheine in Abteilungen anderer Poviats verbieten. Solche wurden nicht gefunden. Die Herausgeber von I Love Słubice überprüften auch die Situation in anderen Landkreisen. Es stellte sich heraus, dass damit kein Problem bestand. Jedes von uns geprüfte Poviat orientiert sich an den in Polen geltenden allgemeinen Vorschriften.
Ist die Tatsache, dass die Starosta einen solchen Befehl erteilt, ein Zufall, um die Mitarbeiter davon zu überzeugen, die aus dem Gesetz resultierenden Verfahren zu verletzen, die als Staatsbeamter befolgt werden sollten? Einer der Fahrschulbesitzer fragt.
Trotz der Ermahnungen des Gerichts setzt Leszek Bajon die illegalen Handlungen von Marcin Jabłoński fort und riskiert damit eine Sammelklage von Studenten auf Schadensersatz für 500 Personen, denen kein Führerschein ausgestellt wurde, der gemäß dem Führerschein ausgestellt wurde. Es sei daran erinnert, dass der Landkreis Słubicki im Falle eines Verlusts einer Zahlung von 45 Mio. PLN ausgesetzt sein wird.
Was sagen die Starosts?
- Ich habe die Ausstellung von Führerscheinen an Ausländer nie verboten. Ich habe mich immer wieder geweigert, dieses Dokument an ausländische Personen herauszugeben, denen es in ihrem Land gesetzlich vorenthalten wurde, weil sie Unfälle verursacht und wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgenommen wurden. Das würde ich immer noch tun. Mir ist kein Prozess bekannt, schreibt M. Jabłoński in seiner E-Mail-Antwort (der frühere Staroste hat die Genehmigung seiner Erklärung vor der Veröffentlichung des Textes verlangt, leider haben wir vom 14. August bis heute keine Antwort auf die Genehmigung erhalten).
- Wir haben niemals jemanden diskriminiert und uns nie geweigert, allen, einschließlich Ausländern, die die entsprechenden Anforderungen erfüllten, einen Führerschein auszustellen, antwortet Leszek Bajon.
Als Antwort weist er darauf hin, dass, wenn der Text eine These enthält, dass "der Starost Ausländern keine Führerscheine ausgestellt hat", geeignete rechtliche Schritte gegen das Portal I Love Słubice pl unternommen werden. M. Jabłoński droht unseren Journalisten ähnlich.
Trotz allem fragen wir uns: Ist das polnische Gesetz oder das Starost-Gesetz für eine Person verbindlich, die ihren Führerschein verloren hat, weil sie betrunken war? Wenn die Vorschriften besagen, dass jeder Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe das Dokument wiederherstellen kann, nach welchem Gesetz verbietet es dann der eine oder andere Starost? Und was ist mit Ausländern, die zum ersten Mal einen Führerschein machen oder aus anderen Gründen einen in Polen erwerben möchten?
Sind 45 Millionen viel?
Es ist wirklich schwierig, diese Frage zu beantworten. Natürlich ist es heute unmöglich, kategorisch und endgültig zu sagen, dass es sich um einen solchen Betrag handelt. Wenn die oben genannten 45 Millionen in einer Sammelklage in 500 Unterschriften aufgeteilt werden, entsteht für jeden Verletzten 90.000 Schadenersatz (diese Personen mussten sich häufig frei nehmen, um an dem Kurs teilzunehmen, die Kosten für den Beginn des Kurses, die Prüfungen usw. zu tragen).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Entscheidung von zwei Starosts setzt unser bereits verschuldetes Poviat weiteren Kosten aus. Selbst wenn das Gericht jedem Geschädigten 20.000 PLN gewährt, beträgt die Entschädigung 10 Millionen PLN. Die Anwälte verbergen nicht, dass das Bezirksamt in diesem Fall in einer Verlustposition ist.
Nicht nur Deutschland profitiert von den Vorteilen eines grenznahen Lebens. Unsere Bürger können von Bildung, Arbeit und verschiedenen Dienstleistungen in Deutschland profitieren. Dies sind die Annahmen der Europäischen Union, um das Gewohnheitsrecht zu vereinen, nicht zu spalten und damit zu respektieren.
24.08.2020
Wenn eine Behörde während eines Verwaltungsaktes Fehler begeht, die dem Verfahren widersprechen, muss man sie darauf hinweisen. Über den 1. Fehler (die Betroffenen einzuladen) haben wir hinweg gesehen, ebenso über den 2., Originale anzufordern (Hier Bürgerkarten). Jetzt wollen sie einen 3. (Flensburg abfragen) und 4. (FS persönlich abholen) machen, wir legen mein Rechtsgutachten vor und bitten, die Entscheidungen, zu überdenken. Zum besseren Verständnis das Gutachten hier mal übersetzt auf Deutsch und an den wichtigen Punkten markiert.
RECHTLICHES GUTACHTEN
Dieses Rechtsgutachten wurde von Ulf Braun in Auftrag gegeben, der die Tätigkeit ausübt, in Polen ansässigen deutschen Staatsbürgern beim Erwerb eines polnischen Führerscheins zu helfen.
I. GEGENSTAND DER STELLUNGNAHME
Gegenstand des Gutachtens ist die Frage der Möglichkeit der Verwaltungsbehörden, deutschen Staatsangehörigen, denen in Deutschland aufgrund einer Verurteilung die Fahrerlaubnis entzogen wurde und denen für einen in der Verurteilung angegebenen Zeitraum die erneute Beantragung einer polnischen Fahrerlaubnis für deutsche Staatsangehörige untersagt wurde, einen polnischen Führerschein auszustellen, sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Beantragung einer polnischen Fahrerlaubnis für deutsche Staatsangehörige durch einen Rechtsanwalt und dem Verlauf des Verwaltungsverfahrens selbst, das aufgrund eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für einen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet wurde, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Konsultation der Verwaltungsbehörden mit dem Bundesamt für Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnis. Die Kommission ist sich auch der Tatsache bewusst, dass die Verwaltungsbehörden es versäumt haben, nach der korrekten Auslegung der deutschen Gesetzgebung zu handeln und somit Entscheidungen zu treffen, die die Erteilung von Führerscheinen an deutsche Staatsangehörige verweigern.
II. RECHTSGRUNDLAGE
Dieses Gutachten wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über die Fahrzeugführer und des Gesetzes vom 14. Juni 1960 über die Verwaltungsprozessordnung erstellt.
III. FAKTUELLER STATUS
Herr Ulf Braun und seine Frau Olga Braun setzen sich aktiv dafür ein, deutschen Bürgern, die sich entschieden haben, nach Polen zu ziehen, zu helfen, einen polnischen Führerschein zu erhalten. Zu den Dienstleistungen von Herrn Ulf Braun gehört die Vertretung deutscher Staatsbürger vor Verwaltungsbehörden, einschließlich aller Formalitäten, die zur Erlangung eines Führerscheins erforderlich sind.
Herr und Frau Braun üben ihre Tätigkeit in ganz Polen aus. Deutsche Staatsbürger, die Hilfe bei der Erlangung eines Führerscheins beantragen, sind vor allem diejenigen, die in Deutschland verurteilt wurden und denen für die in der Verurteilung festgelegte Dauer ein Fahrverbot und die Beantragung eines neuen Führerscheins verhängt wurde.
Die Behörden, bei denen Anträge auf Erteilung eines polnischen Führerscheins für deutsche Staatsangehörige eingereicht werden, erlassen in diesem Zusammenhang häufig Ablehnungsbescheide, wobei sie sich auf den Inhalt von Artikel 12 Absatz 1 Punkt 4 und 5 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrer und das Fehlen einer ordnungsgemäßen Befugnis des Staates Braun, im Namen der Antragsteller tätig zu werden, berufen und auf die Verpflichtung für deutsche Staatsangehörige hinweisen, persönlich vor der Verwaltungsbehörde zu erscheinen.
Der Braun-Staat hat wiederholt gegen die Entscheidungen der Behörden, die den Führerschein ausgestellt haben, Berufung eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Berufung eingelegt, wobei er behauptete, dass die Verwaltungsbehörden gegen eine Reihe von Verfahrensvorschriften und materielles Recht verstoßen hätten, darunter insbesondere die fehlerhafte Anwendung der oben genannten Bestimmung des Artikels 12 des Fahrergesetzes, was darauf hindeutet, dass die deutschen Rechtsvorschriften falsch ausgelegt worden seien und dass eine ablehnende Entscheidung in Bezug auf deutsche Staatsangehörige getroffen worden sei, für die das von den deutschen Justizbehörden verhängte Verbot der Beantragung eines Führerscheins nicht mehr gelte.
Trotz der Tatsache, dass polnische Verwaltungsgerichte viele Gerichtsurteile zugunsten von Antragstellern erlassen haben, erlassen die Behörden, die Führerscheine ausstellen, weiterhin negative Entscheidungen über Anträge auf Erteilung von Führerscheinen, die im Namen deutscher Staatsbürger gestellt werden, ignorieren den Inhalt der in Bezug auf sie ergangenen Gerichtsurteile und führen die Verfahren verspätet und verzögert durch.
Darüber hinaus berufen sich die Verwaltungsbehörden, die Führerscheine ausstellen, auf die Verpflichtung für deutsche Staatsangehörige, persönlich zu erscheinen, um die notwendigen Schritte zur Erlangung der Fahrerlaubnis durchzuführen, und halten das Verfahren zur ausschließlichen Beantragung der Überprüfung der Person oder der Berechtigung des Führerscheinantragstellers beim Europäischen Führerscheinnetz nicht ein, indem sie eine Anfrage an das Bundesamt für Straßenverkehr in Flensburg richten und dann lediglich eine beglaubigte Übersetzung der von der deutschen Behörde erhaltenen Informationen vorlegen und keine Schritte zur korrekten Auslegung der diesbezüglichen deutschen Rechtsvorschriften unternehmen.
Es ist daher notwendig geworden, die vorliegende Stellungnahme abzugeben, um den ordnungsgemäßen Ablauf des weiteren Verfahrens vor den polnischen Führerscheinbehörden im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins von repräsentativen deutschen Staatsbürgern des Braun-Staates zu gewährleisten, dem die Sammlung aller erforderlichen Unterlagen und die Erfüllung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Erlangung des Führerscheins vorausgegangen ist.
IV. RECHTSSTAAT
1. FALSCHE AUSLEGUNG DER DEUTSCHEN GESETZGEBUNG
Nach dem oben erwähnten verhängnisvollen Sachverhalt handelt es sich bei deutschen Staatsangehörigen, die beim Braun-Staat Hilfe bei der Ausstellung eines polnischen Führerscheins beantragen, hauptsächlich um Personen, die in Deutschland wegen einer rechtswidrigen Handlung verurteilt wurden, die während oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, denen das Führen eines Kraftfahrzeugs und die Beantragung einer Neuausstellung eines Führerscheins für einen im Urteil festgelegten Zeitraum untersagt wurde. Negative Entscheidungen der dazu befugten polnischen Verwaltungsorgane stützen sich vor allem auf Artikel 12.1.4 und 12.1.5 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 über Fahrer, wonach einer Person, in Bezug auf die eine Entscheidung über den Entzug des Rechts zum Führen von Fahrzeugen oder die Beibehaltung des Führerscheins ergangen ist, innerhalb des Zeitraums und des Geltungsbereichs dieser Entscheidung kein Führerschein ausgestellt werden kann. Zur Begründung ihrer Ablehnung führen die Verwaltungsbehörden an, dass der Entzug in Deutschland darauf beruht, dass der Entzug vom erfolgreichen Bestehen der entsprechenden Prüfungen abhängt und dass die Antragsteller angeblich im Besitz eines anderen Dokuments sind, das ihre Fahrberechtigung bescheinigt.
In Bezug auf die in Art. 12 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung genannte Negativbedingung für die Erteilung eines Führerscheins ist darauf hinzuweisen, dass der Umfang der Feststellungen der Behörde, die sich aus dem Inhalt dieser Bestimmung ergeben, die Prüfung umfasst, ob der Bewerber im Ausland eine Fahrerlaubnis erworben hat und ob die Fahrerlaubnis verweigert oder die Fahrberechtigung entzogen wurde, wobei davon ausgegangen wird, dass der Zeitraum, für den die Fahrerlaubnis verweigert oder die Fahrberechtigung entzogen wurde, erheblich ist, da nur während dieses Zeitraums das Fahrverbot gelten kann (Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 7. September 2016, I OSK 718/16, CBOSA).
Es ist daher zunächst zu prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich innerhalb der Frist für den Entzug der Fahrerlaubnis nach Art. 12 Abs. 1 Ziff. 5 des Fahrergesetzes bleibt. Die Genehmigungsbehörden stellen die rechtliche Bedeutung des Datums, das in einem vom Kraftfahrt-Bundesamt erhaltenen Dokument (Original Tilgungs-Datum) enthalten ist, nicht fest. In einer Reihe von Fällen, in denen Beschwerden deutscher Bürger gegen die Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins vorgebracht wurden, wurden Urteile erlassen, die auf Unterschiede in der Übersetzung der oben genannten Rückerstattung und folglich auf die Notwendigkeit hinwiesen, dass die Behörden Schritte zur korrekten Auslegung der deutschen Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht unternehmen müssen (vgl. Rechtssache Nr. II SA/Go 716/18). Die Verwaltungsbehörden sind der Ansicht, dass das in den Informationen des Bundesamtes für Straßenverkehr angegebene Datum den Zeitraum angibt, für den der Anspruch entzogen wurde, was von den polnischen Verwaltungsgerichten mehrfach als verfrühte Ansprüche angesehen wurde.
Die Bestimmungen des Art. 7 der Strafprozessordnung, des Art. 8 der Strafprozessordnung, des Art. 77 § 1 der Strafprozessordnung und des Art. 80 der Strafprozessordnung ordnen an, dass die Behörden nach einer erschöpfenden Sammlung, Prüfung und Bewertung aller Beweismittel wichtige Fragen klären und dem Grundsatz folgen, das Verfahren in einer Weise zu führen, die das Vertrauen der Beteiligten in die Behörde fördert, und darüber hinaus sollen sich die oben genannten Elemente in der Begründung der Entscheidung widerspiegeln. Daher ist es die Pflicht jeder öffentlichen Verwaltungsstelle, die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die der Entscheidung zugrunde lagen, erschöpfend anzugeben, und insbesondere sollte die Begründung eine Bewertung der im Verfahren gesammelten Beweise, die Auslegung der anwendbaren Bestimmungen durch die Stelle und eine Bewertung des Sachverhalts im Lichte des anwendbaren Rechts enthalten. Die Verwaltungsbehörden sind nicht nur verpflichtet, ihre Entscheidung anzugeben, sondern auch ihren diesbezüglichen Standpunkt zu begründen, d.h. den Verlauf der Argumentation, die zu der Entscheidung geführt hat, einschließlich der Gründe für eine bestimmte Stellungnahme sowie die Gründe, warum die Behauptungen und Argumente der Partei gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt sind, darzulegen. Das Versäumnis der Behörden, im Rahmen des anhängigen Verfahrens eine Feststellung zu treffen, oder die Unterlassung von Tatsachen in der Begründung der Entscheidung, die den Ausgang des Falles erheblich beeinflussen können, kann für die Behörde eine Prämisse darstellen, einen Verstoß gegen die Bestimmungen über Verwaltungsverfahren insoweit zu prüfen, als er sich erheblich auf den Ausgang des Falles auswirkt.
Infolge einer falschen Auslegung der deutschen Rechtsvorschriften und einer vereidigten Übersetzung der von den deutschen Behörden erhaltenen Informationen gehen die Zulassungsbehörden fälschlicherweise davon aus, dass deutschen Staatsangehörigen, vertreten durch Herrn Braun, die weiterhin geltende Fahrerlaubnis entzogen wurde. Eine Analyse der deutschen Rechtsvorschriften lässt jedoch andere Schlüsse zu und zeigt damit, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines polnischen Führerscheins durch die Antragsteller erfüllt sind. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes. 69 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), wenn eine Person wegen einer rechtswidrigen Handlung verurteilt worden ist, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung ihrer Pflichten als Kraftfahrer begangen worden ist, oder wenn sie nicht allein deshalb verurteilt worden ist, weil sie sich als geisteskrank erwiesen hat oder nicht ausgeschlossen werden kann, entzieht das Gericht ihr die Fahrerlaubnis, wenn aus der Handlung eindeutig hervorgeht, dass sie unfähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Par. 69a StGB verweist hingegen auf die Verpflichtung der Gerichte, eine Sperrfrist festzulegen, während der eine Person keinen neuen Führerschein beantragen kann. Dieses Verbot reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die Wiedererlangung eines deutschen Führerscheins setzt eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung in Deutschland voraus, die Voraussetzung dafür ist, dass man auf öffentlichen Straßen fahren darf. Besonderes Augenmerk sollte auf die Definition des "Entzugs" einer Fahrerlaubnis gelegt werden, wie sie der deutsche Gesetzgeber in Par. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Nach der Definition bedeutet der Entzug eines Führerscheins nichts anderes als dessen Ablauf.
Im Lichte des Vorstehenden ist davon auszugehen, dass eine auf der oben genannten Rechtsgrundlage und unter den oben genannten Umständen ergangene Ablehnung durch die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, fehlerhaft ist und die angefochtene Entscheidung zum Widerruf durch die Verwaltungsgerichte und zur Verpflichtung der Behörden führt, den aktuellen Sachverhalt anhand der Quelldokumente genau und umfassend zu ermitteln und die Zweifel an den Angaben der deutschen Behörden zu überprüfen.
2. BEIM BUNDESAMT FÜR DIE KOORDINATION DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT ANFRAGEN ZU STELLEN. 2. EINE ANFRAGE AN DAS BUNDESAMT FÜR STRAßENWESEN IN FLENSBURG ZU STELLEN
Als nächstes ist die Tatsache zu analysieren, dass die polnischen Führerscheinbehörden beim Bundesamt für Straßenwesen in Flensburg einen Antrag auf Erteilung eines deutschen Führerscheins und auf einen möglichen Entzug oder die Beibehaltung des Rechts zum Führen von Fahrzeugen im Ausland stellen.
Gemäss Artikel 2a und 2b des Fahrerlaubnisgesetzes wendet sich die zuständige Bewilligungsbehörde an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Freien Allianz
Die Europäische Kommission fordert die Europäische Kommission und die Europäische Agentur für Handel (EFTA) - Parteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - auf, zu bestätigen, dass die Person, die die Berechtigung beantragt, keinen in einem dieser Länder ausgestellten Führerschein besitzt oder das Verfahren zum Umtausch des Führerscheins in den nationalen Führerschein oder das Verfahren zur Ausstellung eines Duplikats des polnischen nationalen Führerscheins nicht eingeleitet hat. Die Anfrage und Bestätigung erfolgten ausschließlich mittels Fernübertragung über das Europäische Netz für Führerscheine.
Daher sollten sich die Behörden, die den Führerschein ausstellen, nur an das Europäische Führerscheinnetz wenden, um eine Überprüfung des antragstellenden deutschen Staatsbürgers zu verlangen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass die Behörden das Bundesamt für Straßenwesen in Flensburg um Auskunft über den Antragsteller eines polnischen Führerscheins bitten. Ein solches Verfahren, das von den polnischen Behörden, die den Führerschein ausstellen, angewandt wird, steht im Widerspruch zu der oben genannten Bestimmung des Fahrergesetzes und führt zu einer Verlängerung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen des Erlasses einer Verwaltungsentscheidung und verstößt damit gegen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens, insbesondere gegen die Rechtsstaatlichkeit gemäß Artikel 6 der Verwaltungsprozessordnung und den Grundsatz der Einsicht, Schnelligkeit und Einfachheit des Verfahrens gemäß Artikel 12 der Verwaltungsprozessordnung.
3. VOLLMACHT ZUR RÜCKFÜHRUNG DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER VOR DEN VERWALTUNGSBEHÖRDEN
Schließlich sollte die Frage der Bestimmung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen deutscher Staatsangehöriger durch die Genehmigungsbehörden zur Durchführung der für die Ausstellung eines Kfz-Führerscheins erforderlichen Schritte angesprochen werden.
Es sollte klar hervorgehoben werden, dass die Bestimmungen der Verwaltungsprozessordnung es einer Partei erlauben, in Verwaltungsverfahren als Anwalt aufzutreten. Dieses Prinzip ist in Artikel 32 der Verwaltungsprozessordnung (Code of Administrative Proceedings) vorgesehen und weist darauf hin, dass die einzige Möglichkeit, das Recht einer Partei auf Erscheinen vor den Verwaltungsbehörden durch einen Anwalt bei Tätigkeiten, die sein persönliches Handeln erfordern, zu beschränken. Aktivitäten, die persönliche Handlungen einer Partei erfordern, sind solche, bei denen die mangelnde Beteiligung der Partei den Sinn ihres Verhaltens in Frage stellen würde. Zu solchen Aktivitäten gehören die Vorlage einer Partei zu einer Anhörung (Artikel 50 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 86 der Zivilprozessordnung) oder die Bestätigung ihrer Identität (III SA/Wa 33/08).
Die Behauptungen der Behörde, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einreichung eines Antrags auf Ausstellung des polnischen Führerscheins und andere damit verbundene formelle Tätigkeiten persönliche Handlungen der oben genannten Partei erfordern, können nicht als korrekt angesehen werden. Die antragstellenden deutschen Staatsbürger sind Personen, für die die positiven Bedingungen für die Ausstellung des polnischen Führerscheins erfüllt sind, einschließlich des Erhalts eines positiven Ergebnisses der Führerscheinprüfung. Die Ausübung formeller Tätigkeiten durch einen Anwalt erfordert in keiner Weise das persönliche Erscheinen der Antragsteller, da dies weder durch die Art dieser Tätigkeiten noch durch die geltenden Gesetze vorgeschrieben ist.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
22.08.2020
Vorweg zur Ausstellung der Wartenden in anderen Städten
Wir haben genug von den Kompromissen und Verarschungen durch die für uns neuen Mitarbeiter der Behörden. Bürgerkarten sind wie gefordert eingetroffen und abgegeben worden in der FEB. Ergebnis? Man hat Johannes verarscht, zum Termin am Freitag mit dem Chef war der nicht anwesend, nur die FEB. Man halte ihn für einen Mafiosi und werde nun erst einmal Flensburg befragen (und 1000e PLN für den Dolmetscher ausgeben, statt die Akte abzufordern aus Slubice). Dabei interessiere sie weder seine Generalvollmacht noch sein Rechtsgutachten. In der benachbarten Ortschaft ließ man ihn erst gar nicht rein zum Termin, Chef sei keiner da, ginge nur telefonisch, mein Freund Tommi liegt dort nicht ausgestellt, aber in „Bearbeitung“ seit 2 Monaten.
Diese Frechheiten (Johannes meint Diskriminierung Deutscher in Polen und das in der Nähe der ehem. Wolfschanze, ich sagen Unsicherheiten, schaute man die Bürgerkarten doch staunend an und meinte, das müsse doch eigentlich in ihrer Woiwodschaft ausgestellt werden, ja nee schon klar, eine Greencard für die USA ist nur in DC gültig, wenn in DC ausgestellt) finden sicherlich Montag ein Ende, wenn er den Chef sprechen kann, der davon sicher weder etwas weiß noch das Verhalten gutheißen wird, widerspricht es doch völlig seiner Aussage und den bisherigen FS-Ausstellungen, ebenso den Interessen seiner Behörde. Für Interessierte mal das Gutachten anbei auf Deutsch, interessant ist, dass Johannes (Olga, ich usw.) in dem Fall der Vertretung mehrerer Kunden nach polnischen Recht und Gesetz als Anwalt auftritt, also weder ein Erscheinen der Kunden, noch die Beibringung weiterer Papiere gefordert werden darf, und ein Umgang, wie der durch die Mitarbeiter der FEB sicher strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Derweil geht es in 3 von 5 Städten bereits jetzt weiter voran, auch Olga ist endlich wieder da und greift ab Montag voll ein, es gibt also auch eine Menge positiver Nachrichten, aber das überwiegt nur von der Masse her, wichtiger ist mir diesmal die schonungslose Darlegung und Aufklärung der Zustände in diesen (eigentlich einer, die andere ist nur ein Zweigstelle) 2 Behörden.
In Slubice gehen derweil die Vernehmungen weiter, wir bereiten für alle Interessierten eine Muster-Strafanzeige vor und melden uns, ebenso gehen die Vergabe der Termine weiter, Theorie und Praxis, wer eine PKK Nummer hat, an der Neuerteilung wird noch gearbeitet, wer die Klasse A Praxis offen hat wird angeschrieben, Ausbildung läuft in Gorzow (Platz) – Prüfung in Stettin, wie BE, C+CE usw.
Damit vorerst ein schönes Wochenende.
14.08.2020
Eigentlich (Ihr kennt mich) bin ich immer nett und höflich, aber irgendwann reicht es auch mir.
Logisches Denken
Kurzer Schock war in meinem Kopf die Woche, als ich Olgas Post öffnete und vom LRA Slubice viele „Dezysia“ bekam, mit der bekannten Unterschrift der Blaubeere. Ich dachte natürlich sofort, Ablehnbescheid, jetzt, nach Jahren des Wartens, wo die neuen Behörden die Akten abfordern und reagierte wie der Stier auf das rote Tuch. Meine Anwälte brachten mich wieder runter. Dezysia heißt Bescheid, es wurde mehrfach mitgeteilt, die Verfahren in Slubice seien beendet, da eine andere Behörde die Akten abgefordert habe. Also alles gut, die Neuen arbeiten endlich, Johannes ist unterwegs nach Polen und kümmert sich ab Montag vor Ort wieder verstärkt über die FS Ausgabe, schätze und hoffe, in 3-6 Wochen ist das trotz Corona endlich erledigt.
Einige meinen, es sei nichts passiert, all die Zeit (oder auch diese Woche) sei nichts passiert. Mir platzte fast der Kragen, denn statt 3 Wochen zur Reha war ich jeden Tag gut 10 Stunden im Einsatz, meine Antwort mal öffentlich: „Hör auf mit Deiner Meckerei, er wurde angemeldet, es wurde in Slubice angerufen wegen der Akte und es wurde gestoppt, weil Slubice meinte er (und 500 andere) sei ein Verbrecher, Bandit, Alkie und Junkee und habe keinen FS verdient. Wir sind dagegen vor, haben Slubice angezeigt, jeden Einzelnen, Schadenersatz und Strafrecht, Beschwerden an den Minister, sind auf die neuen Ämter los, persönlich, haben mit denen geredet, Ablehnung mit Begründung schriftlich bitte gefordert und einreihen angedroht bei den Anzeigen, oder arbeiten - mit dem Ergebnis, sie arbeiten. Mag sein, Du hast keine Anzeige geschrieben, keine Geldforderung an das LRA gestellt, dann ist bei Dir (außer hier mit mir nach meinen 5. Infarkt rumzumeckern), tatsächlich nichts passiert, X.Y., hier schon.“ Ich erwarte bei der Gelegenheit übrigens von Jedem spätestens, wenn er den FS hat, eine Strafanzeige und Schadensersatzanzeige gegen die Beteiligten hier (alter und neuer Landrat, FE Behörde), aber gut, erst einmal holen wir die FSe, die ich schon deutlich sehe; momentan stehen wir eben zumindest mit den Strafanzeigen, allein auf weiter Flur für gut 500 Geschädigte (+gut 650 die 2019 ihren FS verspätet bekamen).
Wir haben uns auch an den Minister für Bürgerangelegenheiten gewandt (Obmundsmann, gibt es überall eigentlich auf der Welt) mit der Namensliste aller Wartenden – all das sind Dinge, die uns voranbringen, aber Zeit erfordern, nebenher machen wir endlich wieder Prüfungstermine und haben die Bücher endlich wieder voll. Mit welchem Ergebnis? Die Angeschriebenen meinen zu 50%, och nö, jetzt ist doch so warm, jetzt ist doch finanziell nicht so recht, warum denn Wohnsitz nachzahlen, wo steht denn das (ja wo steht Corona, jeder Wohnsitz bei uns läuft nach 7 Monaten ab bei uns) Kinder, bei aller Kundenpflege, bei allem Verständnis und Einsatz – entweder MPU und danke für unseren Einsatz und Tschüß - oder bei der Sache bleiben. Merkel und Maske oder Freiheit und Demokratie. Als alter Revoluzzer macht mir die Sache Spaß, ich bleibe dran, nehme keinem was krumm und kümmere mich um jeden einzelnen Kunden und seinen FS, aber wozu der ganze Energieaufwand, wenn König Kunde nicht weiß, ob er in Maske oder und Windeln kommen soll oder doch lieber mal (nach gut 6 Monaten Corona) zu Hause bleiben soll. Hinterherrennen werde ich niemand, also versucht, auch wenn es schwer fallen mag bei der Bestrahlung, Euch Euren Kopf frei zu machen und fangt endlich an, wieder logisch zu denken, alles andere schadet Euch und eurer Lebensqualität.
Schönes Wochenende
09.08.2020
In Slubice blockt die Behörde weiter trotz aller gewonnenen Verhandlungen die FS Ausgabe, in der kommenden Woche nehmen hier übergeordnete Behörden die Überprüfung auf.
Derweil laufen die Ermittlungen zu unseren Strafanzeigen weiter, ebenso die Überprüfung der Schadenersatzforderungen durch die Kommission und Behörden.
Erste Prüfungstermine sind und werden weiter gemacht auch an der Klasse A wird gearbeitet, während durch Corona leider die Wohnsitze erneuert werden müssen wegen der Zuständigkeit, was nicht gerade auf Beliebtheit trifft, ebenso wenig wie die Verzögerung bei der Bestellung der Führerscheine an anderen Orten.
Mittlerweile haben wir diese Verzögerungen beseitigt, in letzten Behörden werden Originalunterlagen abgefordert dazu, was uns auch nicht gerade freut, aber wenigstens zeigt, es geht auch da endlich voran, wir erwarten endlich in 3-6 Wochen endlich die ersten über Hundert Führerscheine ausgestellt und sollten das nächste Woche online nachvollziehen können.
Wir haben bei diesem Kampf viele Rückschläge erlitten, aber alle haben gezeigt, es kommt nicht darauf an, wie oft man zu Boden geht, es kommt darauf an, wieviel man einstecken kann, und dennoch wieder aufsteht und weiterkämpft.
Ähnliche Prüfungen erlebt die Welt, besonders Deutschland, und scheint gestärkt daraus hervor zu gehen, weshalb ich heute mit den Worten von www.klagepaten.eu schließen möchte.
„Der Sturm wird stärker – wir aber auch!“
03.08.2020
Jeder, der auf seinen Führerschein in Slubice wartet, warten musste, wird als Geschädigter vorgeladen.
Unsere Strafanzeigen gegen den Verursacher und die Mitwirkenden an der Blockade bei der Ausgabe der Führerscheine zeigten Wirkung, ich wurde (weil ich als Erster den Verursacher anzeigte) heute zu meiner Anzeige ausgiebig angehört ("Vernehmung" durch Polizei mit Dolmetscher und meinem RA). Lief mehr als zufriedenstellend, allerdings soll der Umfang der Straftaten und des Schadens weiter dargestellt werden, dazu wird um eine Liste ersucht, wer wann seinen Führerschein nicht erhalten hat. Wir werden diese Liste (über 1.000 Menschen, davon ca 220 mit Offiziellen Bescheiden belegt und gewonnenen Gerichtsurteilen) fertigstellen und Ihr werdet zur Anhörung geladen. Die muss nicht in Slubice stattfinden, geht auch über Amtshilfe am deutschen Wohnort, wichtig dabei ist, falls diese Frage auftaucht, dass Euer ordentlicher Wohnsitz in PL weiter andauert, wenn Ihr den FS noch nicht habt, und wichtig ist mir, uns, allen, der Sache, die Mitarbeit von Euch.
Wozu der Aufwand? Weil wir den geraden, legalen Weg gehen, eine Umgehung der MPU Auflage unser Recht als Unionsbürger ist und uns eben nicht zu Kriminellen macht, die alles mit Geld oder Blei regeln.
Wir haben durch die Prüfungen; PKK Nummern, Ausstellungen und jetzt wieder anlaufenden Bearbeitungen in anderen Woiwodschaften Polens gezeigt, dass wir nicht auf dieses Dorf Slubice angewiesen sind, wir gehen diesen Weg auch völlig legal weiter derweil.
Ich bedanke mich hier konkret einmal bei Allen, die vorgestern Geschichte geschrieben haben in Berlin, insbesondere bei Gabriel B., ich habe das heute in Slubice getan, die polnische Presse und das TV haben bereits Interesse bekundet, zögert also bitte nicht, wenn Ihr Post bekommt, mitzumachen.
Kämpferische Grüße aus Slubice - angenehme Woche.
01.08.2020
So etwas hörten die neuen Behörden, wenn sie in Slubice anriefen, um die Akte abzufordern...
Zu Erfolgen gehören eben auch "Niederlagen" oder Rückschläge, und da zeigen sich Freunde, nicht wenn alles nur purer Sonnenschein ist, also hier noch einmal klar die aktuelle Lage. Trotz aller gewonnen Verhandlungen stellt Slubice weiterhin keine Führerscheine aus und versucht das durch Schulungen auf die gesamte Woiwodschaft auszudehnen, gegen alles gehen wir natürlich weiter vor.
Wenig hilfreich sind da erneute (wenn auch wenige) Forderungen an mich, Geld zurück zu zahlen, was für Wohnsitze, Schulungen, Prüfungen usw. verwendet wurde, das ist blanke Erpressung, denn in keinem Land der Welt stellt eine Privatfirma oder Fahrschule Führerscheine aus, sondern die Behörde. Hilfreich sind also Klagen gegen dieselbe, unsere (und zumindest finanziell viele von Euch) Laufen bereits, am Montag beginnen die Vernehmungen dazu durch die STA gegen die einzelnen Beteiligten, denn nicht nur für uns und Euch, auch für die Staatsanwaltschaft ist es kaum vorstellbar, in welcher Art und Weise hier Recht und Gesetz und alle Gerichtsurteile (immerhin 220) missachtet werden.
Ebenso hilfreich (und von Erfolg gekrönt, da bereits heute die eigene Rechtsabteilung des LRA die Rechtsgültigkeit derselben einschätzt) ist die Klage auf Geld zurück gegen die Behörde über den RA Held.
Die Schwierigkeiten in den neuen Behörden sind zum Großteil beseitigt und sie arbeiten (momentan 7 verschiedene, neue Behörden) für uns wieder seit vergangener Woche. Diese Woche werden Briefe unserer Rechtsanwälte die neue Zusammenarbeit unterstützen und beschleunigen, sodass Johannes und seine Leute vor Ort, ebenso die Fahrschulen mit den kommenden Neuausstellungen nach den bestandenen Prüfungen, weniger Arbeit damit haben, und vor allem ein persönliches Erscheinen zur Bearbeitung unnötig wird. Wir dürfen alle nicht vergessen, Slubice war nach 15 Jahren Zusammenarbeit ein eingespieltes Team bis zur Blockade, für die meisten Behörden in PL ist die Ausstellung an Deutsche Neuland.
Insgesamt bedanke ich mich für die Unterstützung, kämpfe natürlich täglich weiter für Euch und die Zukunft der Firma, die für mich weniger finanziell bedeutend ist, als viel mehr das, was sie immer war und wieder ohne Verzögerungen und Problemchen sein wird, eine Alternative zur illegalen Doppelstrafe der MPU, ein Stück Freiheit eben.
Schönes Wochenende Euch allen.
25.07.2020
Corona ist nicht vorbei, dennoch lässt Word endlich wieder Ausländer zur Prüfung zu, wir beginnen mit der Planung und Reservierung (für September) am Montag, dem 27.07.2020. Interessierte schreiben mich bitte an, leider ist durch 6 Monate Corona bei den meisten eine Wohnsitzverlängerung notwendig.
Die Ausstellung der Führerscheine wurde kurzzeitig gestoppt und Termine mit den einzelnen Behörden gemacht. In allen betroffenen Städten schwenkten die Behörden allerdings sofort um, als wir eine schriftliche Ablehnung forderten, um gegen die Behörde wie in Slubice finanziell und strafrechtlich vorgehen zu können, alle schwenkten sofort um und meinten, man werde bearbeiten und ausstellen.
Und um Euch mal ein Bild von der Zeit zu vermitteln, wer denkt, Hannes wäre langsam und das dauere ja doch lange – wir haben am 20.07.2020 die nächsten Ablehnbescheide aus Warschau bekommen (die Betroffenen wissen Bescheid, RA Büro v. Prof. Chmaj kümmert sich), die Leute wurden dort in 09/2019 angemeldet, also Reaktion dort nach 10 Monaten, in den Masuren ist Hannes fast jede Woche dran.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende, was da noch von übrigbleibt.
21.07.2020
Danke für die Genesungswünsche, gestern hat man mich tatsächlich auch entlassen aus dem KH Gorzow.
Ich schaffe mir (langsam natürlich) die Woche einen Überblick über die Schwierigkeiten vom Hannes bei den Neuausstellungen (unfassbar was von Visa usw zu hören) und wir organisieren alternativ völlig neue und zuverlässige Behörden ganz in der Nähe, nehmen die Woche aber auch die gemachten Termine mit denen in den Masuren erst noch wahr.
Auch mit Prüfungen geht es endlich weiter, allerdings ist der August bereits rappelvoll. Ende Julie kommen die Fahrschulen aus dem Urlaub zurück und wir planen die Termine mit Ihnen und Euch für den September - endlich, nach 6 Monaten Zwangspause.
11.07.2020
Wer auf den 07.07. in Slubice gesetzt hatte, wurde enttäuscht, gleich zu Beginn kam so etwas wie eine offene Kriegserklärung, 3 von 4 Fahrschulen verließen sofort wieder das Gebäude, wir natürlich auch.
1. Anreise läuft weiter, Bürgerkarten werden ausgestellt.
Prüfungstermine für Ausländer gibt es noch keine.
Die Umzüge für die FS Ausstellung laufen relativ problemlos, einer musste deshalb persönlich anreisen, der Rest lief in Abwesenheit.
Die Ausstellung unter Corona läuft schleppend, so bemängelt das eine Amt die "fehlende Geschichte" in der Akte aus Slubice, ein anderes lud 32 Leute ein, den Antrag persönlich vor Ort abzugeben, um ihn dann doch nicht anzunehmen. Hat ein Nachspiel, wir wechseln für die Betroffenen die Behörde, ist aber ärgerlich und zeugt von der noch verbreiteten Willkür einiger Behörden, gerade in Zeiten von Corona.
Aber wir arbeiten weiterhin zusammen, vor allem mit unseren Anwälten und den übergeordneten staatlichen Behörden, bringen die Sache zu einem guten Ende und freuen uns auf die bevorstehenden Personalwechsel in den Ämtern im August, September, die sicher dann alle in den Medien verfolgen können.
Schönes Wochenende Euch allen.
03.07.2020
Auch wenn wir keine Masken mehr tragen müssen, läuft in den Ämtern noch die Corona Regelung.
Erste Anreise läuft mit Voranmeldung und Online-Termin, ebenso die Umzüge für Beantragung PKK-Nummer und FS-Ausstellung. Schleppend aber läuft, erste Aktionen sind bei info-car.pl ersichtlich, erste Führerscheine sollten Mitte Juli präsentiert werden können.
Zweite und Dritte Anreise entscheidet sich wahrscheinlich nächste Woche, Praxis Klasse A voraussichtlich Ende Juli.
In Slubice ist Aufruhr, als man sah, wir beantragen weder weiter PKK Nummern noch Führerscheine, sondern andere Städte forderten (und fordern weiter) bereits über 100 Akten der hier Wartenden ab, Prüfungen werden ja schon ein Jahr nicht mehr in Gorzow abgelegt, sondern auch in anderen Städten. Auch die ersten ca. 100 Einzelforderungen der 10 Mio. Klage gegen das LRA trafen ein, obendrauf die letzte Verhandlung vor dem OVG, die letzten 3 vor der SKO, wie erwartet, alles gewonnen und das ohne Anwesenheit aber klar und deutlich. Ebenso blieben die Strafanzeigen gegen alle Beteiligten nicht verborgen, und auch wenn sie anfangs etwas unfair zurückschossen, erhöhte sich der Druck.
In Slubice ist der Bau des Prüfzentrums WORD in Diskussion, auf dem Gelände des ehemaligen Terminals, die Stadt hat 17.000 Einwohner, was einen monatlichen Durchschnitt von 17-34 Fahrschülern hergibt, wobei diese Kunden eh hier wohnen und Umsatz machen, der Gewinn geht dabei nicht nur gegen Null, sondern die Miete des Prüfzentrums würde nicht die Ausgaben decken., das Prüfzentrum rote Zahlen schreiben. Kaufmännisch und intellektuell genial natürlich, wenn man einer Stadt schaden will. Dem Rathaus fiel auf, dass die eigentlich 1.000 -2.000 Fahrschüler im Jahr vorwiegend Deutsche sind, denen das LRA seit 2 Jahren mehr oder weniger die PKK Nummer erteilt, aber die Ausstellung verweigert. Anstatt also ein wenig zu rechnen, dass diese Menschen hier übernachten, essen trinken, ihre Familien mitbringen und man die Corona gebeulten Slubicer und die Stadt wieder nach vorn führen könne, bremst das LRA die Stadt aus, die Hotels, Restaurants, Bazare, Geschäfte und Firmen. Stattdessen holt man sich dafür das Fernsehen (gestern) mit Skandalmeldungen darüber rein, kassiert neue Prozesse sogar im Strafrecht und sieht sich einer für die kleine Stadt großen Geldklage gegenüber. Ist weder schlau noch rentabel. Also erhielten die 4 Fahrschulen (die sich mit deutschen Kunden beschäftigen), hier alle eine Einladung vom Landrat zum Gespräch im LRA am kommenden Dienstag zu 11 Uhr.
Wir werden uns das anhören und zumindest Olga und ich werden unter den Bedingungen wieder mit Slubice arbeiten, dass zuerst in zügigster Form alle Wartenden ohne Bedingungen mit ihren Führerscheinen versorgt werden, und die neuen in der gewohnten Art und Weise, ohne die längst als überzogen und illegal bewerteten Zusatzforderungen dieser Zirkustruppe, ansonsten stört es uns überhaupt nicht in andere Städte umzusiedeln, Barlinek z. Bsp. ist ein zauberhafter Erholungsort, unsere Dolmetscherin wohnt dort usw.
Dienstagabend (spätestens Mittwoch) berichte ich wieder öffentlich über die Sitzung und das Ergebnis von dort. Bis dahin Euch allen ein schönes Wochenende.
06.07.2020
06.07.2020
23.06.2020
Hier wird noch einmal erklärt im Namen der Republik Polens, wie falsch sich die Behörde in Slubice verhält mit ihrer Fehlentscheidung, diesmal auf 26 Seiten und das Urteil fiel in Abwesenheit, sprich weder wir, noch unsere Rechtsanwälte waren vor Ort, so überzeugt waren wir vom Sieg, was die Praxis bewiesen hat.
Auch wenn die Behöre in Slubice Gerichtsurteile ignoriert im Moment, sie werden früher oder später zum Gesetz zurückkehren müssen, oder diejenigen, die es nicht tun, sich von ihrem Job verabschieden.
Uns fehlen noch 3 Urteile der 2. Instanz, SKO, und 8 Urteile aus Warschau vor dem obersten Sejm, alles wird jetzt noch in diesem Jahr passieren, derweil lassen wir in anderen Städten Polens ausstellen und beglücken die mit dem Geld unserer Kundschaft, eventuellen Investitionen und mehr.
Das Urteil im Original folgt im Anhang, ebenso die Übersetzung der künstlichen Intelligenz, diesmal allerdings relativ verständlich für den geneigten Interessierten.
12.06.2020
Mittwoch bekamen wir noch keine Prüfungstermine, wie versprochen, weil die Grenzöffnung ja noch nicht klar sei, gestern zum Feiertag dann die Erlösung.
Ab morgen sind also alle "Polenmärkte" wieder auf und ab Montag machen wir auch wieder Termine für die Prüfung. Bitte anschreiben dazu, alles andere geht unter.
Ebenso weiter anschreiben, wer noch auf seinen FS wartet, wir lassen weiter in anderen Städten ausstellen, viele haben zwischenzeitlich jedoch eine andere Lösung gefunden und doppelt beantragen hieße, ich mache mich strafbar.
Am 27.06. findet unser 1. Seminar zum Thema Umgang mit dem EU-Führerschein in der BRD statt. Einmalig in der BRD, in Weimar, im Sächsischen Hof, um 13 Uhr. Außer mir kommt Rechtsanwalt Alexander Held, die Schulung ist kostenlos, dennoch bitte die Teilnahme vorher bei ihm, mir oder Mario (dem Besitzer des Hotels und Restaurants) vorher bestätigen.
Gilt für alle, Fremdkunden, alte Hasen und Neulinge, für Jede*n, wo Interesse besteht.
Euch allen ein erholsames Wochenende.
05.06.2020
Slubice und Stettin ist nicht Polen
Wieder einmal lesen viele meine Beiträge nicht mehr, verfallen in Depressionen, oder lauschen dem Internet und Foren, wo „Experten“ über uns schreiben, ohne uns je gesehen zu haben, folgen denen so, wie der Bundestrottel Claus Kleber und dem Mainstream folgt, sich heute die Sklavenmaske aufsetzt, morgen die Windel anzieht, wenn die Führerin und Jüngerin der NWO von Soros, Bill Gates und Co. es befiehlt, deshalb ein, zwei Worte vorweg zur Situation, eine Woche vor Grenzöffnung.
Das LRA Slubice (und Stettin, der narzisstische Chef der FEB dort ist ja seit Jahren laufend hier oder am Telefon und holt sich Rat), haben seit Jahren bis heute die Erlaubnisnummer für deutsche Kunden gegeben, die Fahrerlaubnis zu machen, und damit die gesetzliche Zusicherung, den FS nach bestandener Prüfung auszustellen. Sie forderten also indirekt dazu auf, gebt Geld aus für … (die Stadt, Wohnungen, Essen, Fahrschulen. Arzt, Behörden, Fahrschulen, Prüfämter Dolmetscher) nahmen dann sogar das Geld an für die Ausstellung und stellten nicht aus. Sie trieben es 2 mal (in 2019, wo wir 650 Führerscheine von 800 Wartenden erhielten) soweit, dass sie extra Dokumente nachforderten, wie aktuelle Anmeldungen Abmeldung aus der BRD, KBA Auszug, usw.- in 2020 dann sogar Stromrechnungen auf eigenen Namen, Bindungen an Polen, nachdem auch das alles bezahlt wurde, stellten sie trotz schriftlicher Zusicherung wieder nicht aus und verweisen auf neue Ablehnbescheide und neue Urteile, die kommen sollten.
Sie kamen, trotz Corona am 30.03.2020, momentan sind zwar noch 3 SKO und 1-mal OVG offen, aber die entscheiden ohne uns, wir gehen nicht einmal mehr hin, der Ausgang ist klar für uns und die Gerichte, es ist also alles gewonnen, was zu gewinnen war. Und da ließen sie in Slubice (endlich) die Maske fallen, zu sehen öffentlich im Fernsehen und auf YouTube abgespeichert, siehe Link vom Beitrag am 26.o5.2020.
Das ist nicht traurig, sondern im Gegenteil, das ist schlecht für sie und gut für uns, Slubice (mit seinen 17.000 Einwohnern) und Stettin ist ja nicht Polen. Das Land ist groß, viele machten bereits Prüfungen im verträumten Barlinek und fanden das mehr als idyllisch. Da sie sich jetzt gegen Gerichtsurteile stellen, greift auch endlich in das Strafrecht, abgesehen davon, dass man jetzt auch Strafanzeigen bei der STA (Staatsanwaltschaft) stellen kann, (alles schon passiert und mehr), erleichtert das die aus Deutschland eingeleitete Schadensersatzklage.
Das OVG in Gorzow hatte uns bereits in 08/2018 einen Betrag von 1.000 € monatlich für einen nicht ausgestellten FS als angemessen in Aussicht gestellt, allein berufsbedingt verdiene man in der BRD mit einem FS sicher 1000 € mehr als ohne, ich kann also nur zur Beteiligung raten.
Was heißt das für jeden Einzelnen
Die Nachmeldung wegen Corona muss eh sein, fast alle Anmeldungen sind abgelaufen, wo ein Jahr in Slubice angemeldet wurde, das hat etwas Zeit, sofern eine PKK Nummer erteilt wurde vor Corona, aber der Reihe nach.
Zur 1. Anreise – keine Auswirkungen, die Leute werden gleich woanders angemeldet
Zur 2. Anreise – wer Prüfungstermin hatte, kann sich melden, wir machen neu, nach bestandenen Prüfungen melden wir um.
Zur 3. Anreise – Prüfungstermin machen, nach bestandener Prüfung melden wir um.
Alles bestanden, warten auf den FS – mich anschreiben, (ist überhaupt einfacher für mich als zu telefonieren und vor allem sicherer für Euch) wir melden um und lassen woanders neu ausstellen, letzte Woche hatten wir 5 neue Städte, jetzt haben wir schon 7. Und mit Verlaub, ich weiß wie egal es Euch ist, welches Landratsamt da unter 4c. auf der Plastikkarte steht, Hauptsache sie ist legal und registriert.
FS erhalten im Jahr 2019, aber zu spät? An der der Klage teilnehmen, dem RA Alexander Held die Papiere schicken und später Kasse machen, die 120 € Netto übernimmt sicher Eure Rechtsschutzversicherung, wir sind (Dank des Videos vom 26.05.2020) im Strafrecht angekommen, vorsätzlicher gewerblicher Betrug, EU-Kommission ist eingeschaltet, es gibt die Chance auf 1.000 € pro Monat zurück: Geld macht nicht glücklich, aber bei den 150, die 2019 übrig blieben, sind zweieinhalb Jahre 30 Monate, also 30.000 € - das beruhigt ungemein finde ich.
Abmeldung aus der BRD
Wer die letzten 2 Urteile des OVG (polnisch WSA) verfolgt hat, weiß – Diese Forderung war illegal und in PL einzigartig vom LRA Slubice gefordert. Falls noch irgend Jemand abgemeldet ist, anmelden in der BRD, ehe er/sie Lohnsteuerklasse 6 bekommt oder andere Probleme, da lässt man sich ja täglich neue Schweinereien einfallen.
Wie sicher sind die anderen Städte
Salopp würde ich nach Corona sagen, endet ja nächste Woche (für uns hier lange vorbei, keiner trägt ne Maske, ich war heute auch das erste Mal wieder im deutschen Real mit Olga, da hatten außer uns beiden noch alle eine auf und ich merkte an allem, was ich sonst da kaufe, Preiserhöhung von >30%), was ist schon sicher, wenn man die Grundrechte wie Freizügigkeit usw. willkürlich außer Kraft setzt und die Menschen spaltet … aber ich halte mich an die Fakten. Vor Corona verließen mich einige Kunden und ließen ihren FS selbst ausstellen woanders. Klappte. Auch Polen, die über uns kamen wurden blockiert, ich peitschte Robert J. in 2 Monaten durch die Prüfungen und bat ihn, in seinem polnischen Geburtsort ausstellen zu lassen, funktionierte. Dann kamen einige, die wollten nicht warten, ich vermittelte woanders hin, funktionierte, (gelernt aus den Fehlern in Warschau, nur 3 Monate anzumelden, man sagte da, dann ist Warschau Nebenwohnsitz, Slubice mit 7 Monaten und Erteilung der PKK Hauptwohnsitz und zuständig - 75.000 € versenkt)
Ich habe mir für die, die warten, neue Partner gesucht, für die neue und laufende Kundschaft alle 35 Mitarbeiter eingebunden (gemeinsam sind wir stark hatte mich die DDR mal gelehrt und Recht damit), wenn da was nicht funktioniert, dann kommt einer, und bringt das zum Funktionieren. Slubice als ehemalige Gartenstadt mag ja seine Tücken haben wie zu Zeiten Cäsars ein kleines Dorf in Gallien, aber es ist weder Polen noch der Nabel der Welt. Bitte weiterleiten an alle die Ihr kennt und die es betrifft, holt sie raus aus dem nassen Keller und stellt sie auf den trockenen Teppich im Wohnzimmer oder den Boden der blühenden Natur im Freien
Schönes Wochenende Euch allen - vor allem, nicht nachplappern, selbst erforschen, erkundigen, eigene Meinung bilden - alles Gute Euch.
Weiter geht es, trotz Corona, Schaut auf die Hauptseite wegen der Termine, meldet Euch.
Warten auf den Führerschein: Wir müssen eh alle nachmelden wegen Corona und der Situation in Slubice (wo es schon gewaltig brodelt auf Grund der Beschwerden und Anzeigen von uns, wir aber nicht abwarten wollen, haben aktuelle 5 andere Städte, die ausstellen) - meldet Euch bei mir, wer seinen FS noch nicht hat. Und da ich ein, zwei Dokumente schicken muss, schriftlich bitte. WhatsApp unter +48 690 294 885 oder notfalls E-Mail unter ulfbraun.slubice@gmail.com. Wir dürfen morgen wieder arbeiten gehen, Euch noch frohe Pfingsten.
29.05.2020
Wer seinen FS bestanden hat und wartet, schreibt mich bitte an, wir lassen momentan in 5 anderen Städten Polens ausstellen, brauchen dazu aber ein Foto und 2 Unterschriften auf 2 Dokumenten, also bitte anschreiben, ich weiß nicht, wer seinen schon woanders bekommen (über Bekannte in Polen oder Anwälte) und wer nicht. Fremdkunden sprechen bitte zuerst ihren Vertragspartner an, erst wenn die absolut nicht reagieren, mich.
Wir haben die Ruhepause für beendet erklärt und bekommen Euch alle für die 1.-3. Anreise ins Land, genaueres morgen auf der Hauptseite. Betrifft leider noch nicht die Praxis Klasse A, können wir erst in der nächsten Woche abklären.
Es gab viel zu tun, wie Ihr Euch denken könnt, darum, und weil Ihr ja, im Gegensatz zu uns, ein verlängertes Wochenende habt, schönen Abend - bis morgen zum ausführlicheren Update der Woche.
26.05.2020
Die 17 Ratsmitglieder haben entschieden, eine Stimmenthaltung, 9:7 gegen uns und die Ausstellung der Führerscheine an Deutsche in Slubice. Unfassbar, aber passiert. Auf YouTube (auf Polnisch) anzusehen ab 1 Stunde 20 Minuten.
Kein Thema, dass wir dagegen vorgehen, hatten das eigentlich auch erwartet, zumindest von 8 der Mitglieder, wusste nicht, dass noch einer der Partei der PO angehört und da hörig ist.
Allerdings wird Zeit verstreichen, vielleicht kann ich zum nächsten Wochenende einschätzen, wie lange in etwa, derweil machen wir mit den Neuen woanders weiter und mit den Alten, die auf Ihre Ausstellung gewartet haben, ziehen wir um. Auch hier ist Mitarbeit gefragt, Interessierte schreiben mich bitte an.
Und noch einmal die Versicherung, auch unserer Anwälte, WIR sind auf der legalen Seite, jeder bekommt seinen Führerschein, ich bleibe da jeden Tag (und die halbe Nacht zum Teil) dran.
Kämpferische Grüße aus der Zirkusstadt. Nette Woche weiterhin.
12.06.2020
22.05.2020
A Meinung ham - zur Not allein ganz oben stehn - mache ich, aber jetzt geht es vor allem um Euch, Euer Geld, Mitarbeit bitte, Hilfe ist angesagt.
Genau wie Jeder von Euch, werden wir uns die Warterei nicht gefallen lassen, sondern wollen Geld zurück. Schreibt bitte den RA Alexander Held an mit Namen, Vornamen, Anschrift Ort und Datum der FS Prüfung und überfälliger Wartezeit in Monaten, er wird das über die Woche sammeln und zum Wochenende abschicken, juristisch gibt es ja keine Sammelklagen mehr, also muss jeder Einzelne berücksichtigt werden. Eine Vollmacht und ein Dokument zum Eintragen der Daten zum Download, ausdrucken, unterschreiben und weiterleiten, befindet sich am Ende des Rapportes. Zur Erinnerung, wir haben 1.000 € pro Monat als gerechtfertigte Einschätzung vom OVG (Oberverwaltungsgericht, in PL heißt das WSA) eingeschätzt bekommen und auch angesetzt.
Der einzelne Unkostenbeitrag beträgt 148 € inkl. Mwst. und wird sicherlich von Eurer RSV (Rechtschutzversicherung) übernommen, da hier Recht gebrochen wurde, Erlaubnisnummer (PKK) für den FS wurde erteilt, also auch ermutigt, Geld zu bezahlen an Fahrschulen Prüfämter, Dolmetscher, Vermieter, Behörden etcpp. – Ausstellung wurde verweigert, bzw. hinausgezögert, man erreicht ihn wahlweise über den Facebook Messenger oder seine Website: held-strafverteidiger.de
Kontonummer Alexander Held, IBAN: DE78 8409 4754 0003 9475 21
Der Zirkus in Slubice geht weiter, am 26. Mai entscheiden die Ratsmitglieder über die weitere Ausstellung der Führerscheine, die Klage (vorerst 10 Mio.€) von uns gegen das LRA (Landratsamt) wurde heute 20 mal zugestellt, hier ist jetzt Mitarbeit gefragt, von Jedem, auch wer 2019 seinen Führerschein von uns bekam, die meisten der Glücklichen warteten damals ja auch länger als gesetzlich vorgesehen, nämlich 6 Monate.
Das Leben geht weiter, anderenorts geht auch die Ausstellung weiter voran, jeder daran Interessierte schreibt mich bitte an, ich sammele und verschicke (ähnliches Prozedere wie Hr. Held) einmal die Woche, das was ich bekomme, wer noch unsicher ist, wartet auf Slubice (26. Mai ist jetzt Dienstag, ich mache ein kurzes Update nach dem Treffen)
Umtausch FS aus CZ - wir sehen momentan mit Spannung nach Tschechien, auch auf den 26. Mai, Marco K. fand eine Dolmetscherin und einen RA in CZ, die ihm Termin machten und meinten, das wäre jetzt Thema. Sollte diese Alternative tatsächlich funktionieren, stellen wir gern den direkten Kontakt zur Verfügung, berichte nächste Woche auch davon, sowie über die Entscheidung der Ratsmitglieder, denn paradoxerweise wurde die Eröffnung eines Prüfzentrums in Slubice vom Prüfamt WORD in dieser Woche offiziell bestätigt. Hält uns nicht davon ab, unseren Neukunden, wenn sie wieder reisen dürfen, unseren Altkunden, die noch eine Prüfung ablegen müssen, einen anderen ordentlichen Wohnsitz zur Registrierung anzubieten, wo die Ausstellung auch problemlos über die Bühne geht.
Zur Grenzöffnung gibt es momentan leider nur Gerüchte, man spricht vom 15. Juni, aber auch davon, vorerst nur für Anwohner im 50 km Umkreis, seriöse Nachrichten dazu unter polando.de (Aktuelles)
Wenn die grenzen öffnen bieten wir für alle monatlich ein Seminar an, Umgang mit dem EU-FS in der BRD, RA Held kommt dazu persönlich nach Slubice, Termin geben wir noch bekannt zu Ende Juni der Erste voraussichtlich. Dauer eine Stunde, Kosten 80 €, im Anschluss widmen wir uns persönlichen Fragen.
Schönes Wochenende Euch allen und nutzt die Chance der 1.000 € pro Monat bitte reichlich.
15.05.2020
Kurz vorweg die Entschuldigung meinerseits zur momentan erschwerten Erreichbarkeit, bedingt durch die Corona-Büro-Schließung und einen Todesfall in der Familie.
Im Landratsamt Slubice gab es gestern eine interne Versammlung, (um nicht plitscher Zirkus zu sagen) bei der man beschloss, trotz verlorener Prozesse vorerst keine Führerscheine auszustellen, sondern die Beschwerde aufrecht zu erhalten, über die am 26. (oder 27.) Mai die Ratsmitglieder zu entscheiden haben. Ich weise hier noch einmal darauf hin, dass die Ausstellung der Scheine eine Amtshandlung ist, die nicht wir, sondern das staatliche Amt vornimmt. Wir können nur gegen diese Fehlentscheidungen vorgehen, und dies machen wir, trotz Gemecker und Frust, seit Jahren erfolgreich.
Wir haben auch gegen diese interne gestrige Entscheidung bereits die ersten Schritte unternommen und die übergeordneten Behörden eingeschaltet.
Parallel wird die Klage in der kommenden Woche zugestellt, die unser deutscher Rechtsanwalt über die EU-Kommission einreicht, angesetzt sind vorerst 10 Mio. €, Steigerung monatlich um 500.000 €, wobei wir für jeden Einzelnen pro Monat Wartezeit in Absprache mit den Richtern des OVG 1.000 € ansetzten. Wer Interesse daran zeigt, wobei der persönliche Unkostenbeitrag hier kaum über 100-150 € ausfallen dürfte, meldet sich bei RA Alexander Held über den Facebook Messenger oder unter held-strafrecht.de und nicht bei mir, mit dem Thema Geld zurück. Wir haben Geld durch- und weitergereicht an Vermieter, Arzt, Fahrschulen, Dolmetscher Prüfämter und Behörden, Erlaubnisnummer wurde vom LRA erteilt, Ausstellung vom LRA verweigert, eigentlich für jeden ganz klar, wer den Schaden hier zu bezahlen hat.
Unser RA Alexander Held hat übrigens in den letzten Monaten zu 95% vor jedem Gericht seine Kämpfe für Euch (es haben ja Tausende bereits ihren Führerschein über uns und gelegentlich Probleme damit in der BRD), die 5%, die nicht gewonnen wurden, konnten nicht gewonnen werden, weil die FS Inhaber sich immer wieder hinstellen und irgendwas erzählen, was in der BRD immer nur gegen sie verwendet wird. War in Polen, weiß nicht wann, war nicht in Polen – bevor man Blech redet, ist Schweigen angebracht, ich biete auch gern zu dem Thema mal Schulungen bei ihm oder mir an, melden bei Interesse bitte, denn die eine Sache ist es, erfolgreich zu kämpfen, die andere, das durch Plapperei wieder einzureißen.
Derweil laufen die Ausstellungen anderenorts mit einer Zeitdauer von 4 Wochen weiter, wer da Interesse hat, bitte bei mir melden, ausgenommen sind leider die 10 verlorenen Fälle aus 2018, die noch auf einen Termin beim obersten Sejm warten, und die letzten 6 Entscheidungen, die bei der SKO noch ausstehen.
Prüfungen werden nach Grenzöffnung wieder aufgenommen, Termin ist nach wie vor im Gespräch der 15. Juni 2020, Euch allen ein erholsames Wochenende.
09.05.2020
Stillstand in Slubice, Urteil kam per Post an am 27.04. – die 4 Wochen Einspruchsfrist enden am 27.05. – am 26.05. entscheiden 12 Ratsmitglieder über die (in unseren Augen sinnlose) Beschwerde, die der amtierende Landrat dazu eingereicht hat.
Warschau ist machtlos gegen das Zeitspiel und muss die Entscheidung abwarten, parallel bereiten wir die Entschädigungsklage vor, die wir momentan mit 10 Mio. Euro ansetzen, mit monatlicher Steigerung um 500.000 € über den deutschen RA Alexander Held und die EU-Kommission. Wer Interesse hat, nimmt gern Kontakt auf über Facebook oder seine Website: Held-strafverteidiger.de
Ebenso noch Stillstand bei der SKO, wo Warschau die letzten 6 Ablehnbescheide (ich weiß, ich schrieb 5, es waren aber 6) bereits Ende März beantwortet hatte – ziemlich konkret übrigens diesmal.
Derweil geht die Ausstellung anderenorts weiter, was uns zuversichtlich stimmt und zeigt, wir sind auf der rechtlichen Seite.
01.05.2020
Nachdem viele von Euch mehrmals die Nachmeldung bezahlten, wir eine Unmenge an Ausgaben hatten, wie durch den erfolglosen Umzug nach Warschau, durch die sinnfrei beigebrachten Zusatzpapieren wie AV, KV Zahlungen, Energierechnungen (erst fordern sie es für die Ausstellung, dann heißt es wieder April, April) usw. möchte ich diesmal so etwas wie eine feste Zusage der Behörde oder Anwälte, bevor erneut Geld verbrannt wird.
Also bitte nicht automatisch, weil Anmeldung abläuft, Geld schicken, sondern warten, oder einzeln Kontakt aufnehmen, möglichst schriftlich.
Bitte um Verständnis, dass ich die Behörde geschwärzt habe diesmal, jedem dürfte klar sein, warum.
Nochmal - schönes Wochenende - der Kampf beginnt (für uns alle auf der Welt) diesmal nach dem ersten Mai.
01.05.2020
Die anhaltenden Demos waren Teilerfolge, nicht alle Forderungen wurden erfüllt, für den Normalbürger ist weiterhin vor dem 15. Juni keine Öffnung der Grenze in Sicht.
Aber das Leben normalisiert sich langsam, bei weitem nicht alle Menschen tragen die Masken nach 6 Wochen Corona, man zieht das Kondom ja auch nicht nach der Geburt des Babys über.
So fangen die Behörden ab Montag wieder an zu arbeiten und wir hoffen, sie widmen sich im LRA dann auch den Urteilen und der damit verbundenen FS Ausstellung. Nächsten Freitag mehr zu dem Thema.
Kämpft im Rahmen der Lockerungen für eine Rücknahme des momentanen Demokratieabbaus, man nutzt die Krise definitiv, um diesen dauerhaft zu organisieren, das sind Dinge, die nicht sein dürfen und genauso ungesetzlich sind, wie die Blockade der FS Ausgabe.
Schönes Wochenende - kämpferische Grüße aus Slubice
26.04.2020
Dank der Krise wenig passiert, aber es geht langsam voran.
Urteil ist da, wir versuchen, in der kommenden Woche einen Termin zur Auswertung zu bekommen und eindeutige Zusagen, bevor alle wieder für Nachmeldungen u.a. Geld verbrennen.
Ab dem 04. Mai nehmen die Behörden die Arbeit wieder auf, selbst das Prüfzentrum in Gorzow lädt uns (nach Streit und Personalwechsel des Leiters) endlich wieder ein. Hierzu mal die Originalnachricht von unserer Dolmetscherin von gestern.
" Hallo Ulf, eine gute Nachricht!
Ich habe den Anruf vom Word in Gorzow erhalten. Es gibt ein grünes Licht für Deutsche. Sie können alle Kategorien da bestehen. Ab Montag kann man Termine machen und Prüfungen sollten ab dem 4.05. durchgeführt werden. Die Deutschen haben aber noch 2 Wochen Quarantäne. Keine Ahnung, wann sie aufgehoben wird.
Viele Grüße
Arleta
Der Anruf war vom Aufsichtführendem Prüfer"
Am Bild oben seht Ihr die Grenze in Görlitz. "Damian lebt mit seiner Familie in Zgorzelec. Infolge der Schließung der Grenze zwang ihn seine finanzielle Situation, sich von seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn Igor zu trennen. Seit über einem Monat lebt er in einer Mietwohnung 40 km von Görlitz entfernt, wo er als CNC-Maschinenbediener arbeitet. Heute hatte er die Möglichkeit, seinen Sohn auf der Brücke zwischen Zgorzelec und Görlitz zu sehen. Sein Foto mit seinem Sohn, auf dem sie durch einen Zaun getrennt sind, wurde zu einem Symbol dieser Ereignisse." Papa wählte den deutschen Arbeitsplatz und kann Sohnemann nicht ohne 2 Wochen Quarantäne sehen, der Grenzschutz wurde für die Verlegungen bis Mitte Juni bezahlt.
Ob die landesweiten Proteste etwas bewirken und die Grenzen auch für uns (und Euch) vorher geöffnet werden, zum 04. Mai etwa, entscheidet sich in der kommenden Woche. Allerdings schreibt polando.de als Profi dazu:
"Eine weitgehende Öffnung der Grenzen, so Müller, “dürfte noch lange auf sich warten lassen“. Dies bestätigen auch die Worte des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki, der gestern bei einem Briefing im Zusammenhang mit der Lockerung der Sportveranstaltungen in Polen zur Öffnung der Grenzen befragt wurde. Morawiecki sagte: “Wir haben nicht beschlossen, die Grenzen zu öffnen, weil wir das Kontrollregime eher verlängern wollen“. Demzufolge steht die Öffnung der Grenzen Anfang Mai unter großem Fragezeichen"
Also Euch allen einen netten Abend und eine angenehme Woche, melde mich Freitag wieder mit eventuellen Neuigkeiten.
22.04.2020
Auch gebürtigen Polen wurde in Slubice die Ausstellung (illegal) verweigert, wenn sie über uns kamen, also MPU Auflage in der BRD hatten. Wie hier gezeigt, ist die Ausstellung anderswo in PL kein Thema, auch wenn dank Corona, es etwas länger gedauert hat. Wir hatten zeitgleich und etwas später andere umgemeldet, nach dem Reinfall in Warschau, auch die sind in Arbeit und trudeln bald ein.
Seit heute arbeiten die Behörden wieder begrenzt, man darf anrufen und einen Termin vereinbaren. Haben wir getan, gestern kam das Urteil, in der kommenden Woche dürfen wir erste Unterredungen dazu führen. Normalerweise hat die Behörde 30 Tage Zeit für Revision etcpp. , aber auf Grund der Situation wird sie das wohl nicht nutzen, muss aber entscheiden und wieder arbeitsfähig sein, was ich persönlich vor dem 04. Mai nicht sehe.
Für die wartenden Einreisenden, Prüflinge, das Prüfzentrum WORD ist polenweit weiterhin wie alle Fahrschulen, Hotels und unser Büro geschlossen, Grenzen ebenso dicht. Freitag 19.00 Uhr gehen wir dagegen hier in Slubice auf die Straße, polenweit schließen sich andere an. Update daher eventuell erst Samstag oder Montag.
Zum Urteil, was diesmal eindeutig und rundum positiv ist (teilweise im Urteil erklärt, das ein OVG der Behörde nicht erklären kann, was sie tun soll, im Gegensatz zur BRD) aber diesmal eindeutig der § 12 Artikel 5 Abs. 1 gekippt, der Antragsteller müsse hier wohnen etcpp. und eindeutig im ersten Satz erklärt, die Entscheidungen, FS nicht auszustellen ist rechtswidrig und wird aufgehoben. Bereits im letzten Urteil stand (Verweis auch diesmal), die Entscheidungen dazu sind auf alle Verfahren und Entscheidungen anwendbar.
Auch diese, meine, unsere Website wird erwähnt, weil von der Verklagten angeführt und es wurde entschieden, sie habe ihre Heimat in der BRD (Endung.de) und sei damit für Polen völlig irrelevant. Danke liebe Schutzengel dafür, ich habe mich durch meine Rapporte teilweise zu weit aus dem Fenster gelehnt und kam mit einem blauen Auge davon.
Angenehme Woche und seid bitte nicht sauer, wenn es in Kürze wieder heißt - 300 € bitte für (die letzte, notwendige) Nachmeldung in der Stadt überweisen, denn ohne dem ist Slubice einfach nicht zuständig für die Ausstellung der Führerscheine.
21.04.2020
Seit heute dürfen wir nur noch mit Maske auf die Straße - hier mal ein Link zu den kommenden "Lockerungen" ... ohne Kommentar.
09.04.2020
Die Situation ist durch Corona leider unverändert. Wir brauchen das Urteil, was noch nicht geschrieben und verschickt wurde, und dann eine funktionierende Behörde, die sich damit befasst. Wann dem so sein wird - hoffentlich im Mai, hier mal die Aussagen der polnischen Regierung von heute, die sich von der Deutschen in Überzogenheit und fehlender gesetzlicher Fundamente kaum unterscheidet.
❌Persönliche Beschränkungen in Polen bis mindestens 19. April weiter ausgedehnt ❌
- ab 16. April die Verpflichtung, Mund und Nase im öffentlichen Raum abzudecken
- Die Prüfungen der Sekundarstufe und der achten Klasse finden frühestens im Juni statt. Die Regierung wird das Datum drei Wochen vorher bekannt geben.
- Schulen und Universitäten bis mindestens 26. April geschlossen
- Massenveranstaltungen in Polen bis auf weiteres ausgesetzt
- Grenzen in Polen bis mindestens 3. Mai geschlossen
Frohe Ostern dennoch Euch allen.
02.04.2020
30.03.2020
Um es zu verstehen, muss man nicht nur Polnisch können (bin am Übersetzen dran), sondern auch wie Ihr mittlerweile ein wenig mit den Argumenten der letzten 200 Verhandlungen klar kommen. Entzug der Fahrerlaubnis, in PL immer temporär, in allen anderen Staaten endgültig, anders ausgedrückt, in PL ruht die Erlaubnis, woanders ist sie mit dem Entzug erloschen. Der dafür immer wieder angeführte Artikel 12 Abs. 1 Punkt 5 wurde hier ebenso endgültig gekippt wie die Beibringung von Dokumenten, die über die Erklärung zum ordentlichen Wohnsitz in PL hinausgehen. Das kommende Urteil (Koschmann) wird da noch eindeutiger. Die Behörde kann also gar nicht mehr anderes, als auszustellen.
30.03.2020
27.03.2020
Die Urteile sind leider noch nicht angekommen, auf Nachfrage beim Gericht kam leider auch nur der Hinweis auf die Notbesetzung und dass man nicht wisse, wann wir damit rechnen können.
Ähnlich sieht es im Landratsamt aus, teilweise sind 2 Mitarbeiter (von 20) anwesend und erledigen das Nötigste, teilweise ist gar keiner da. Wir hätten also selbst mit vorliegenden Urteilen kaum Chancen, ein Treffen zu vereinbaren und momentan eine Ausstellung zu erzielen, keine Frage wir bleiben dran und sowie die Urteile da sind, werden sie veröffentlicht und vor allem dem LRA übergeben.
Grenzen sind völlig geschlossen mittlerweile, auch für die zahllosen Pendler. Bazare zu und verwaist wie zahllose Cafes, Restaurants, Hotels usw. gerade für die Grenzstadt, die fast ausschließlich von deutschen Kunden lebt, ein Horrortrip. Viele Heimkehrer wurden vorsorglich unter Quarantäne (Hausarrest) gestellt, die Armee kontrolliert das, ist aber auch behilflich bei notwendigen Einkäufen.
Bitte fragt mich nicht, wann welcher Prüfungstermin stattfindet, Prüfzentren und Fahrschulen sind, wie bei Euch auch, geschlossen, Ihr kommt nicht einmal rein ins Land (Außer in der Uniform der SHAEF), und ich bin kein Hellseher.
Ich mag den Sinn angesichts der Zahlen der tatsächlich Infizierten hier weder kommentieren, noch in Frage stellen, aber ich hoffe sehr, dass sich beide Regierungen (die Deutsche und die Polnische) daran halten werden, die Situation in 2 Wochen (also nach Ostern) „neu zu überdenken“, was auch immer sie damit sagen wollten.
Euch allen wünsche ich die Energie, diese Krise gut zu überstehen, lebend und gesund und möglichst ohne völlige Pleite, und natürlich wünsche ich denen, die hinter dieser globalen Aktion stehen, dass das Gute gewinnt.
20.03.2020
Letzte Verhandlung vom 19.03. fiel erst einmal aus wegen Corona.
Nach mehrstündigen Gesprächen mit der Behörde in Slubice kam allerdings dort noch einmal die Versicherung, wenn die Urteile in schriftlicher Form vorliegen, und tatsächlich das beinhalten, wie von uns geschildert, wird ausgestellt, ohne auf das 3. Urteil aus der 3. Verhandlung zu warten, und ohne auf den Druck von oben weiter zu reagieren, unsere Klagen dazu sind bereits bekannt.
Rechtskraft also (da kommt kein Einspruch) in 30 Tagen. Sie könnten also zum 05.04.2020, müssten zum 12.04.2020 mit der Ausstellung beginnen – Corona entschleunigt sicher auch hier noch ein wenig, aber nicht mehr grundsätzlich und wesentlich.
Derweil hat man erneut 5 Ablehnbescheide erlassen und viele Aufforderungen verschickt, die Akten zu vervollständigen. Auf beide Angelegenheiten haben wir reagiert, die Akten alle komplett kopiert und nach Warschau verschickt, denn es sind wieder die alten Argumente, die in beiden Urteilen des OVG erneut und diesmal mit Nachdruck gekippt wurden. Inhaltlich also eine sinnfreie Arbeit, gut 800 Blatt Papier (im Karton) zu verschicken, juristisch wichtig, da sonst nach 7 Tagen Rechtskraft eingetreten wäre und dann heißt es wie auch in der BRD, ein Bescheid oder Urteil mag rechtswidrig oder falsch sein, ist er/es rechtskräftig, ist er/es auch rechtsgültig. Infamer weise sind die 5 Ablehnbescheide an 5 Personen ergangen, denen man die Ausstellung zugesagt hatte, wenn die Akte komplettiert sei mit AV, Stromrechnung usw. Auch von daher waren diese Verhandlungen und vor allem der Sieg darin ungeheuer wichtig, um diese Spielchen ein für alle Male zu beenden.
Sobald wir das 1. Urteil haben (ohne Corona wäre das heute), legen wir das nicht nur der Behörde vor, sondern veröffentlichen es im Original und deutscher Übersetzung unter o.a. Link auf der Internetseite, das 2. Urteil natürlich dann auch.
Zauberhaftes Wochenende, bleibt gesund und verfallt bloß nicht in Panik, Stasifernsehen mal ausmachen, Internet an, nachdenken ist mal wieder angesagt.
13.03.2020
WSA heute (Andre Koschmann vor dem OVG Landsberg a.d.Warthe gegen die SKO und das LRA Slubice)
Verhandlung hatte die gleichen Themen wie eine Woche zuvor, wieder vertreten durch Rechtsanwältin Agnieszka aus dem Büro Prof.Dr. hab Marek Chmaj in Warschau
Besonderheit hier, es wurde unter anderem argumentiert, Andre K. habe sich nur 2 Wochen in der BRD abgemeldet. Das Gericht ging in der Urteilsverkündung - Sieg auf der gesamten Linie wie die Woche zuvor - extra darauf ein und verwies auf die Freizügigkeit, die es möglich mache, sich in 2 und mehreren Staaten gleichzeitig anzumelden und dabei eine Anmeldung in der BRD, nicht geringer oder höher zu bewerten sei, als eine in Polen, und eine Abmeldung in einem anderen Staat weder notwendig, noch von irgendeinem Interesse für die Ausstellung des polnischen Führerscheins sei.
05.03.2020
WSA Gorzow Heute: (OVG Landsberg an der Warthe) Marius H. gegen die Entscheidung des LRA Slubice.
Die erste von den 3 letzten Verhandlungen im "Streit" mit der Behörde, die anderen 2 folgen im Wochenabstand.
8.30 Uhr Prozessbeginn, Verlesung der Akte, das Wort erhält Anwältin A. Bochenek (Büro Prof. Dr. hab Chmaj aus Warschau). Das erste Mal in all den Verhandlungen, legen die Richter ihre Schlüssel, Kugelschreiber und andere Spielzeuge aus der Hand, schauen der Anwältin in die Augen und beginnen, fasziniert durch ihre magische (göttliche) Stimme und den klaren Aussagen, sich Dokumente zuzureichen, Notizen zu machen, und mitzuarbeiten. Sie legte Zusatzdokumente vor, welche die FEB jetzt forderte, wie AV, Stromrechnung usw. - das Gericht lehnte ab, die Erklärung eines Unionsbürgers sei völlig ausreichend, zweifele man die an, solle man ihn unter Generalverdacht stellen und der STA übergeben.
Urteilsverkündung nach gut 15 Minuten Unterbrechung zu beiden Punkten:
1. Artikel 12 Abs. 1 Vers 5 in PL - die ablehnende Entscheidung wurde vom Gericht bereits mehrmals in 2018 gefällt und aufrecht erhalten, die Behörde handelte also eindeutig rechtswidrig, das Thema ist von daher bitte nie wieder aufzugreifen.
2. Besondere Beziehungen zu Polen: Der Unionsbürger kann, aber muss diese nicht darlegen, auch hier der Verweis auf die Ablehnung der Annahme der Zusatzdokumente, eine Erklärung habe die Behörde nicht anzuzweifeln, oder sie müsse den Antragsteller wie jemanden in der Vorstufe eines Kriminellen behandeln und der Staatsanwaltschaft übergeben.
Kosten des Gerichts und der Rechtsanwälte übernimmt die Staatskasse. (Audio Aufnahme war leider nicht erlaubt)
Nach Zusendung des Urteils eine genauere Übersetzung.
Danke nach Warschau, besonders an Rechtsanwältin Bochenek, danke an Olga und auch an meine Ex-Partner, die den Grundstein für die Ausstellungen und ein entspanntes Arbeiten für die nächsten Jahre heute gelegt haben. Auch wenn in den kommenden 2 Wochen andere Richter dort sitzen werden, es bleibt das gleiche Gericht und die gleichen Themen. von daher:
Vene- vidi - vici - ein Grund, mal wieder, die Korken knallen zu lassen.
20.01.2020
Wir werden und können im Moment nicht weiter öffentlich kommunizieren, der Respekt schuldet es einfach. Vor dem Amt, der Behörde, dem Gegner und Partner.
Und da mir eh 6 Stunden Schlaf reichen, WhatsApp habe ich unter +48 690 294 885, deutsches Handy (Mo-Fr 9-19 Uhr) unter 0157 5423 9779 - schreibt mich, ruft mich an Mail ist immer noch ulfbraun.slubice@gmail.com. Ich beantworte (bis jetzt) jede Frage innerhalb von 24 Stunden.
Olga ist erreichbar Mo-Fr unter 0151 1657 1406 und unser Büro unter 0048 95 758 2091.
Die Fahrerlaubnisbehörde Slubice unter 0048 95 759 2046 und deren Chef unter 0048 95 758 2025.
Die Maßnahme ist der Situation geschuldet in unserem und Eurem Sinne.
Natürlich erhält jeder, dessen Nummer ich zuordnen kann, weiter wie gewohnt, Freitag Abend sein Update, nur eben per WhatsApp oder Mail, und auch nur auf Nachfrage.