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Führerschein verloren, was nun?

Alle, die von "mir" (der Fahrerlaubnisbehörde Slubice) einen Führerschein erhalten, sind nach der Ausstellung in der Regel noch 14 Tage an ihrem polnischen Wohnsitz gemeldet, danach läuft er (sofern man ihn nicht verlängert) automatisch, u. a. aus Kostengründen, ab.

Verliert man in dieser Zeit, oder bis kurz danach (bis zu 2 Monaten), ist eine Neuausstellung in Slubice in der Regel problemlos. Es muss natürlich eine aktuelle Anmeldung vorliegen zur Ausstellung.

Ist der Verlust gegenüber dem Erwerb länger her (länger als 3 Monate) muss in der Regel die 186 Tages Regelung erneut erfüllt werden. Heißt, eine Neuausstellung ist mit erneuter Wohnsitznahme von 6 Monaten und 2 Wochen und den Kosten dafür (momentan ca. 300 €) verbunden. Dazu kommen die Gebühren für den FS und ggf die Abholung auf Vollmacht.

Einfacher ist es für den Betroffenen meist, den FS (den Flensburg seit 2007 nach Ausstellung bei Deutschen eh als Kopie erhält) an seinem jetzigen tatsächlichen Wohnort (ggf. Deutschland) bei der zuständigen FEB zu erwirken.

Die Kosten sind entschieden geringer und man bekommt den EU-FS des Landes (in D. also einen Deutschen). Man kann zwar von der FEB zur Beibringung einer Karteikartenabschrift verpflichtet werden, aber diese bekommt man wiederum problemlos über uns inkl. einer vereidigten deutschen Übersetzung zum Gesamtpreis von 100 € in jedes Land der EU geschickt.

Zum heutigen Zeitpunkt empfehlen wir diese Variante natürlich nicht in NRW und BY, in den anderen Ländern steht die Auslegung der 3. RiLi der EU dem nicht im Wege, wird also der korrekte Neuerwerb einer Fahrerlaubnis nach wie vor dem Gang zur MPU gleichgestellt, und die Ausstellung erfolgt problemlos.

Wer dem Frieden da nicht traut, dem helfen wir oder unsere Anwälte natürlich  auch gern weiter und begleiten bei diesem "Behördengang".